Agora
Agora fördert Kommunikationsprojekte, die einen direkten Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft ermöglichen. Forschende können unmittelbar mit einem Laienpublikum in Kontakt treten und ihre aktuelle Forschung vermitteln.
Agora Call: Für Projekte mit einem Budget von bis zu CHF 200’000 ist der Eingabetermin im Herbst. Die Förderentscheide werden im März 2026 kommuniziert (frühester Projektstart: 1. April 2026).
Agora Rolling Call: Projekte mit einem Budget von bis zu CHF 50’000 können jederzeit eingereicht werden. Die Förderentscheide werden innerhalb von vier Monaten getroffen.
Gefördert werden Kommunikationsprojekte von Forschenden, die in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Kommunikation, Wissensvermittlung, Kultur, Medien o.ä. entwickelt und umgesetzt werden. Die direkte Kommunikation mit der Öffentlichkeit soll hauptsächlich von den Forschenden selbst durchgeführt werden.
Mit Ausnahme des Budgets, der Länge des Projektplans und des Eingabetermins gelten alle Angaben zur Gesucheinreichung für Agora-Projekte und Agora-Rolling-Call-Projekte. Projekte dauern maximal 3 Jahre. Die gesamte Projekteingabe erfolgt auf Englisch.
Zulassungsbedingungen
Verantwortliche Gesuchstellende
Zur Gesuchstellung für Agora-Projekte sind nur Forschende zugelassen, deren Forschung Gegenstand des Projekts ist und die das Projekt zusammen mit einer oder mehreren Agora-Fachpersonen ausführen (siehe weitere Gesuchstellende). Die wissenschaftlichen Gesuchstellenden müssen grundsätzlich die Bestimmungen von Artikel 10 des Beitragsreglements (PDF) erfüllen. Der Anstellungsgrad kann unter 50% liegen, muss aber mindestens 20% betragen.
Weitere Gesuchstellende
Die Agora-Fachpersonen sind Mitgesuchstellende. Es handelt sich um selbständige oder angestellte natürliche Personen, die über Kompetenzen in den Bereichen Kommunikation, Medien, wissenschaftliche Mediation, Erziehung/Bildung oder Kunst verfügen oder eine andere Qualifikation für Wissensvermittlung oder öffentlichen Dialog nachweisen. Sie leisten einen konzeptionellen Beitrag zum Projekt und unterstützen es in der inhaltlichen, operativen oder technischen Umsetzung. Das Honorar der Agora-Fachperson kann finanziert werden (Löhne von Angestellten einer Schweizer Hochschule können in der Regel nicht finanziert werden).
Projektanforderungen
Ein Agora-Projekt kann sich auf Forschungsergebnisse, Herausforderungen oder deren Funktion beziehen, wissenschaftliches Basiswissen vermitteln und den Dialog mit dem Publikum anregen. Die Kommunikationsmittel sind frei wählbar, sofern sie eine effektive Dialogfunktion zwischen den Forschenden und dem Zielpublikum gewährleisten.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Das Projekt vermittelt Wissen über die aktuelle Forschung der Gesuchstellenden.
- Es richtet sich an frei definierte Zielgruppen, die nicht aus professionellen Adressaten im Rahmen der Lehre und Forschung oder Angehörigen der Forschungsinstitution bestehen. Primäre Zielgruppen sind in der Schweiz.
- Das Projekt hat eine erhebliche Wirkung auf die Zielgruppe im Sinne von Sensibilisierung, Engagement und Teilnahme an wissenschaftlichen Themen.
- Es besteht ein Bezug zu Forschung, die durch den SNF oder eine andere qualifizierte Institution gefördert wurde, wobei die Förderung im Rahmen eines kompetitiven Verfahrens zugesprochen wurde und/oder Gegenstand einer anerkannten wissenschaftlichen Publikation ist (peer reviewed).
Nicht zugelassen sind Projekte, die:
- im Rahmen von Umsetzungs- oder Technologietransfer-Partnerschaften angesiedelt sind;
- Marketingaktionen oder institutionelle Kommunikations- und Medienarbeit zum Gegenstand haben;
- Forschung über Wissenschaftskommunikation bezwecken;
- einen Bezug zu laufenden Nationalen Forschungsprogrammen (NFP) oder Forschungsschwerpunkten (NFS) haben;
- oder unmittelbar kommerziellen Zwecken dienen.
So geht’s
Von der Registration bis zur Erfassung des Budgets: Wie reichen Sie Ihr Gesuch beim SNF ein und was gilt es zu beachten? Grundsätzliche Informationen finden Sie auf dieser Seite: Gesuch einreichen.
Agora-Gesuche sind auf Englisch über die Plattform mySNF einzureichen. Es wird empfohlen, so früh wie möglich nach der Ausschreibung mit der Eingabe des Gesuchs in mySNF zu beginnen. Das Einrichten eines neuen mySNF-Kontos kann bis zu einer Woche dauern. Detaillierte Informationen zur Vorbereitung und Verfassung eines Gesuchs sind auf mySNF verfügbar.
Projektplan: Der Projektplan ist im Antrag auf mySNF als PDF-Dokument hochzuladen. Die im folgenden Dokument festgelegten Vorgaben sind strikt einzuhalten:
Curriculum Vitae (CV): Beim Einreichen des Fördergesuchs muss jede:r Gesuchstellende ein CV gemäss den Vorgaben des SNF vorlegen. In diesem CV sind die bedeutendsten Leistungen als Forscher:in oder Expert:in für Kommunikation darzustellen.
- Für Forschende: Bitte orientieren Sie sich an den Vorgaben auf der CV-Webseite und im SNF Portal.
- Für Agora-Fachpersonen: Zur Erstellung des CVs über das Portal wird eine ORCID-Identifikationsnummer benötigt. Wenn Sie sich nicht auf ORCID registrieren wollen oder können, haben Sie die Möglichkeit, einen Standard-Lebenslauf zu verwenden, der entsprechend des vom SNF vorgegeben Formats die Rubrik «Major Achievements» enthält. Im narrativen Format des Lebenslaufs sollte erläutert werden, wie Ihre Qualifikationen und Expertise im Bereich Kommunikation dem geplanten Projekt zugutekommen. Als Leitfaden dient Ihnen folgende Vorlage (Word).
Die Expertise der Agora-Fachperson wird wie die der Forschenden anhand ihrer bisherigen Erfahrungen und Leistungen bewertet. Diese sollten hinreichend sein, um die Machbarkeit des Projekts sicherzustellen.
Evaluationsverfahren
Beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum Evaluationsverfahren des SNF.
Bei der Begutachtung von Agora-Projekten werden nachfolgende Kriterien angewandt. Die Kriterien werden alle gleich gewichtet:
- Qualität der Inhalte
- Eignung der Methoden und des Kommunikationsdesigns für das Zielpublikum
- Kompetenz der Gesuchstellenden, Mitgesuchstellenden und des Projektteams
- Machbarkeit des Vorhabens
- Erwartete qualitative und quantitative Auswirkungen
- Beitrag zur Förderung von Diversität und Chancengleichheit
Siehe auch: Evaluationsformular für externe Reviewer (PDF).
Rechtliche Grundlagen
Das Agora-Reglement bildet die rechtliche Grundlage für Agora-Gesuche und -Beiträge und beschreibt die Bedingungen, gemäss denen ein Agora-Beitrag gewährt werden kann.
Es stützt sich auf das Beitrags- und Ausführungsreglement des SNF zur Gewährung von Beiträgen.
AGORA-Projekte stellen wissenschaftlichen Output im Sinne der DORA-Deklaration dar und werden durch den SNF in der Evaluation der wissenschaftlichen Vorleistungen berücksichtigt.
Preis Optimus Agora
Der SNF verleiht in Zusammenarbeit mit Swissnex in San Francisco den Preis «Optimus Agora», um das Kommunikationspotenzial von geförderten Projekten anzuerkennen und zu unterstützen. Der Preis wird an herausragende Projekte aus der jährlichen Agora-Ausschreibung vergeben. Die Gewinner:innen erhalten einen Aufenthalt bei Swissnex in San Francisco, wo sie an Ausstellungen und Schulungsprogrammen teilnehmen können. Ziel ist es, Projekte zu unterstützen, die in der wissenschaftlichen Kommunikation herausragen, und ihnen zu helfen, die Technologie und Expertise in der Bay Area zu nutzen, um ihre Wirkung zu verstärken.
Gekürte Projekte seit 2018
Jahr
Projekttitel
Projektverantwortliche
2018
Luca Maria Gambardella
Agora Karte
Hier finden Sie Events und Aktivitäten, die im Rahmen von Agora-Projekten in der Schweiz stattfinden (hier geht es zur grösseren Ansicht der Karte).
Sie planen eine oder mehrere Veranstaltungen oder Aktivitäten, die im Rahmen des Agora-Förderprogramms finanziert werden? Bitte halten Sie uns auf dem Laufenden, indem Sie dieses Formular ausfüllen.
FAQ
Können mehrere Gesuchstellende am Projekt beteiligt sein?
Ja, neben der hauptverantwortlichen Person, die das Gesuch einreicht, können mehrere Mitgesuchstellende am Projekt beteiligt sein. Alle müssen einen substanziellen Beitrag leisten und persönliche Verantwortung übernehmen.
Was kann mit Agora-Beiträgen finanziert werden?
Finanzierbar sind:
- Kosten der Agora-Fachpersonen (Löhne von Angestellten einer Schweizer Hochschule können in der Regel nicht finanziert werden)
- Kosten von Projektpartner:innen und Mitarbeitenden
- Externe Mandate
- Sachkosten, Produktions- und Materialkosten
- Kosten der Publikation und Vermittlung des Projekts in der Schweiz und im Ausland
Wie hoch dürfen Honorare und Löhne budgetiert werden?
Honorare und Löhne dürfen den gesamtschweizerischen Durchschnitt vergleichbarer Löhne nicht übersteigen. Die Löhne von Mitarbeitenden richten sich nach den Lohn-Bandbreiten des SNF (siehe Anhang 12 im Allgemeinen Ausführungsreglement zum Beitragsreglement (PDF)). Nicht eingeschlossen ist der Lohn der wissenschaftlichen Gesuchstellenden. Kosten über CHF 50’000 müssen mit mehreren Kostenvoranschlägen belegt werden.
Sind Drittmittel erlaubt?
Der SNF begrüsst die Mitfinanzierung durch Dritte. Der genaue Betrag, die Quelle und der Status müssen angegeben werden. Projekte müssen wissenschaftlich unabhängig von Sponsoren sein.
Kann ich als Agora-Beitragsempfänger:in auch andere Förderung seitens des SNF erhalten?
Während der Agora-Beitragslaufzeit können auch andere SNF-Förderungen erhalten werden. Wissenschaftliche Gesuchstellende und Agora-Fachpersonen können jedoch nicht gleichzeitig Beitragsempfangende von mehreren Agora-Projekten sein.
Kann sich die Zielgruppe des Projekts auch im Ausland befinden?
Primäre Zielgruppen sind in der Schweiz; sekundär können auch Zielgruppen im Ausland angesprochen werden.
Kann die Agora-Fachperson auch im Ausland basiert sein?
Ja, die Agora-Fachperson muss nicht zwingend in der Schweiz ihre Basis haben.
Müssen Agora-Fachpersonen ihren CV ebenfalls über das SNSF Portal erstellen?
Nein, die Agora-Fachperson muss ihren CV nicht zwingend über das SNSF Portal erstellen. Für Personen, die sich nicht auf ORCID registrieren wollen oder können, bieten wir die Möglichkeit, mit einem Standard-Lebenslauf zu arbeiten, der entsprechend des vom SNF vorgegeben Formats die Rubrik «Major Achievements» enthält. Im narrativen Lebenslauf wird erklärt, wie die Qualifikationen und Expertise der Agora-Fachperson dem Projekt zugutekommen. Als Leitfaden dient folgende Vorlage (Word).
Ist es erforderlich, die Kommunikationsabteilung meiner Hochschule über das Agora-Projekt zu informieren?
Eine Kontaktaufnahme mit den Verantwortlichen der Kommunikation der Institution ist spätestens vor der Beitragsfreigabe notwendig. Es wird grundsätzlich empfohlen, dass Antragstellende mit der Kommunikationsabteilung ihrer Institution zusammenarbeiten. Eine Liste aller Kommunikationsabteilungen der Schweizer Hochschulen finden Sie hier: SUPRIO.
Wo kann ich mich von bewilligten Agora-Projekten inspirieren lassen?
Die komplette Liste aller Agora-Projekte findet sich im SNF Datenportal. Zudem bietet die Agora-Karte eine Auswahl an aktuellen Events und Aktivitäten, die im Rahmen von Agora-Projekten in der Schweiz stattfinden.
News
Weitere Links
Netzwerk Wissenschaftskommunikation Schweiz:
Nützliche Tools:
- Bertemes, J.P., Haan, S. and Hans, D. 50 Essentials on Science Communication. De Gruyter Mouton, 2024.
- Toolbox zur Wissenschaftskommunikation (VA, Public & Science)
- Evaluation : Praktische Guidelines (UK Research and Innovation)
- The Communicator’s Guide to Research, Analysis, and Evaluation (Institute for Public Relations)
- Information und Inspiration - Impact Unit (Wissenschaft im Dialog, DE)
- La moulinette: Tool für Wissenschaftsvermittlungsprojekte (Science et Cité, auf Deutsch)
- Toolkit für den Forschungsimpact (UCD Dublin)
- Volk, S. C. (2024). Assessing the Outputs, Outcomes, and Impacts of Science Communication: A Quantitative Content Analysis of 128 Science Communication Projects