Sonderausschreibung Coronaviren
Schnelle Unterstützung zur Erforschung von Coronaviren und deren Auswirkungen
Nach den schweren SARS- und MERS-Epidemien vergangener Jahre, hat bei der Covid-19-Epidemie nun ein weiterer Coronavirus zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite geführt. Die Forschung zu intensivieren, ist deshalb dringlich und wichtig. Deshalb unterstützt der SNF mit der Sonderausschreibung Forschungsprojekte zum Thema Coronaviren – sowohl im Zusammenhang mit der aktuellen, als auch im Hinblick auf die zukünftigen Epidemien, die höchstwahrscheinlich auftreten werden. Diese Feststellung und die Überzeugung, dass die Schweizer Forschung einen Beitrag leisten kann, hat den SNF dazu bewogen, eine Sonderausschreibung zu lancieren. Er hat für die Ausschreibung einen Betrag von voraussichtlich zehn Millionen Franken vorgesehen.
Die Ausschreibung ist vom 6. bis 25. März 2020 offen und richtet sich an Forschende aller Disziplinen, die einen Beitrag zum Verständnis des Virus, der von ihm verursachten Krankheit, seiner Verbreitung, der Diagnose oder Behandlung leisten können oder helfen, dass das Gesundheitssystem und die Gesellschaft besser mit der Epidemie umgehen können. Die Ausschreibung berücksichtigt die Agenda der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und folgt den Prioritäten des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Genaueres zur Ausrichtung ist im Ausschreibungsdokument definiert.
Der SNF wird die eingereichten Projekte durch internationale Expertinnen und Experten beurteilen lassen. Gesuchstellende können bis zu 300'000 Franken für Projekte mit einer Dauer von bis zu 24 Monaten beantragen. Grössere Beiträge sind möglich, wenn dies im Antrag gut begründet wird. Die Finanzierung deckt vergleichbare Kosten wie bei nationalen SNF-Projekten (z.B. Apparate, Forschungsmittel, Saläre). Der SNF strebt an, die Entscheide bis Mitte Mai 2020 zu kommunizieren, damit die Forschenden schnellstmöglich ihre Arbeit aufnehmen können.
Die Forschungsdaten müssen unmittelbar nach Abschluss der Projekte öffentlich zugänglich gemacht werden, damit sie von Forschenden und Behörden weltweit genützt werden können. Mit der Sonderausschreibung möchte der SNF auch den Forschungsplatz Schweiz weiterentwickeln und Forschungskapazitäten in wichtigen Bereichen ausbauen. Zum ersten Mal überhaupt lanciert der SNF eine kurzfristige Ausschreibung aus aktuellem Anlass. Er wird die Erfahrung in einem zweiten Schritt auswerten und definieren, ob und nach welchen Prinzipien er in Zukunft auf ähnliche Situationen reagieren wird.
Auswahlverfahren
Der SNF hat die Sonderausschreibung Coronaviren mit hoher Dringlichkeit lanciert, um Forschungsresultate zur Bekämpfung der gesundheitlichen Notlage zu generieren: Die Ausschreibung dauerte nur 19 Tage, die Gesuche wurden innert sechs Wochen formell geprüft, wissenschaftlich begutachtet und vom Forschungsrat genehmigt. Dank dieser straffen Planung können die Projekte am 1. Juni 2020 starten, also weniger als drei Monate nach der Ausschreibung.
Die schnelle Umsetzung war möglich dank einem an die spezielle Situation angepassten Begutachtungsverfahren und neuen Ansätzen in der Evaluation. Dies betrifft namentlich die Auswahl der Expertinnen und Experten, die Art, wie ihnen die Gesuche zugeteilt wurden, sowie die Einstufung der Projekte
- Formelle Prüfung: Die Geschäftsstelle prüfte wie üblich die eingereichten Gesuche auf Erfüllung der Voraussetzungen und informierte die Gesuchstellenden über das Ergebnis. Auf Gesuche, die gegen die Regeln der wissenschaftlichen Integrität oder der guten wissenschaftlichen Praxis verstossen, tritt der SNF nicht ein.
Details - Auswahl der Expertinnen und Experten: Anders als bei anderen Ausschreibungen wurde ein passender Pool von Begutachtenden für die Sonderausschreibung bereits vor dem Eingang der Gesuche aus den verschiedenen relevanten Forschungsbereichen rekrutiert. Diese wurden vom Nationalen Forschungsrat empfohlen. An die 200 Expertinnen und Experten stellten sich zur Verfügung. Sie begutachteten meist mehrere Gesuche, wodurch Quervergleiche möglich wurden.
- Zuordnung der Gesuche: Alle Expertinnen und Experten haben Keywords zu ihrem Forschungsprofil zur Verfügung gestellt. Diese Keywords sowie die Publikationsdaten der Expertinnen und Experten von Scopus (inklusive Titel, Keywords, Abstracts und Themenbereiche) wurden mittels eines Algorithmus auf der Grundlage von Text-Mining-Techniken mit den Gesuchen (Titeln, Keywords, Abstracts und Disziplinen) verglichen. Gleichzeitig glich er anhand eines Optimierungsverfahrens die Anzahl der Gesuche auf fünf bis sieben pro Person aus. Die so gewonnenen Zuordnungen wurden von der Geschäftsstelle des SNF abschliessend geprüft. Wo nötig, wurden zusätzliche Expertinnen oder Experten gesucht.
- Rangierung und Bewilligung: Im Kontext von Covid-19 war das Standardverfahren nicht durchführbar, bei dem die Einzelbegutachtungen in einem SNF-internen Evaluationsgremium zu einem Quervergleich zwischen Projekten zusammengeführt werden. Der SNF musste daher die Projekte direkt auf Grundlage von durchschnittlich drei externen Gutachten rangieren. Dazu wandte er eine Mixed-Model-Regressionsanalyse an. Diese statistische Methode berücksichtigt bei der Bewertung von Unterschieden und bei der Etablierung einer Rangliste die Varianz in den Daten, die zufällig entsteht, beispielsweise durch unterschiedlich strenge Begutachtende oder durch unterschiedliche disziplinäre Bewertungskulturen. Solche Regressionsverfahren werden beispielsweise auch für Qualitätsvergleiche im Gesundheitsbereich verwendet. Das Präsidium des Forschungsrates bewilligte die bestrangierten Gesuche.
Beispiel für eine Regressionsanalyse
- Formelle Prüfung: Die Geschäftsstelle prüfte wie üblich die eingereichten Gesuche auf Erfüllung der Voraussetzungen und informierte die Gesuchstellenden über das Ergebnis. Auf Gesuche, die gegen die Regeln der wissenschaftlichen Integrität oder der guten wissenschaftlichen Praxis verstossen, tritt der SNF nicht ein.
Teilnahmebedingungen
Eine Gesuchstellung in der Sonderausschreibung ist nur möglich, wenn alle nachfolgenden persönlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Geben mehrere Gesuchstellende zusammen ein Gesuch ein, müssen alle Gesuchstellenden einzeln diese Voraussetzungen erfüllen. Es sind die gleichen Bedingungen wie für die Projektförderung.
How To
Sie können Ihr Gesuch ab dem 06. März 2020 über die Plattform mySNF einreichen. Eingabefrist ist der 25. März 2020, 17.00h Schweizer Lokalzeit.
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Eingabe des Gesuchs in mySNF ein. Falls ein neues mySNF-Benutzerkonto eingerichtet werden muss, sollte dies eine Woche im Voraus erledigt werden. Auf mySNF finden Sie detaillierte Anleitungen zum Verfassen und Einreichen eines Gesuchs.
Das Gesuch muss auf Englisch verfasst sein und die folgenden Informationen und Dokumente enthalten:
- Administrative Angaben und Budget gemäss den Vorgaben auf mySNF.
- Vollständiger Projektbeschrieb (zehn Seiten plus eine Zusammenfassung von maximal einer Seite sowie die Bibliographie) in der auf mySNF verfügbaren Vorgaben.
Dokumente
Ergänzende Massnahmen
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