SPIRIT

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© Westend61 / Javier Pardina (Westend61 / Javier Pardina (Photographer)

Das Schweizerische Programm für internationale Forschungsprojekte wissenschaftlicher Forschungsteams (SPIRIT) fördert grenzüberschreitende und teamorientierte Forschung.

Bitte beachten Sie, dass die SPIRIT-Guidelines für den Call 2024 überarbeitet wurden.

Mit einer Vielzahl von internationalen Förderungsmassnahmen und engen Partnerschaften mit ausländischen Förderorganisationen setzt sich der SNF für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ein. Das Programm SPIRIT stärkt den Wissensaustausch zwischen Schweizer Forschenden und Forschenden aus ausgewählten Ländern, die Entwicklungshilfe erhalten. Damit erweitert der SNF die Möglichkeiten für Schweizer Forschende, mit vielen Ländern weltweit zusammenzuarbeiten.

Unterstützt werden Forschungsprojekte mit klar definierten Zielen, eingereicht von exzellenten Forschungskonsortien aus zwei bis vier Ländern. SPIRIT-Beiträge richten sich an Forschende aller Disziplinen; die Themenwahl ist frei. Sie tragen zur Ausbildung von Forschenden in allen beteiligten Ländern bei. Dabei stehen Chancengleichheit und die Förderung von Frauen sowie das Bewusstsein für genderspezifische Fragen im Fokus.

Projekte müssen einen Beitrag zur Förderung des Geschlechterbewusstseins und der Chancengleichheit leisten. Dies kann sich auf der Ebene des Forschungsinhalts und auf der Ebene des Projektteams widerspiegeln. Gesuchstellende lesen bitte hierzu Kapitel 3 des SPIRIT-Leitfadens:

Leitfaden zur Einreichung eines SPIRIT Gesuchs (englisch) (PDF)

Gender Awareness in SPIRIT – Introduction

Gender Awareness in SPIRIT – Further Reading

Gender Awareness in SPIRIT – Content

Gender Awareness in SPIRIT – Team

Gesuchstellende können Projektmittel von 50‘000 bis 500‘000 Franken für zwei bis vier Jahre beantragen. Hierbei müssen je mindestens 30% des bewilligten Betrags auf die Schweiz und mindestens 30% auf den Partnerstaat oder die Partnerstaaten entfallen.

Nur Partnerstaaten auf der Liste der antragsberechtigten Länder sind zur Gesuchstellung bei SPIRIT zugelassen:

Liste der antragsberechtigen Partnerländer (englisch) (PDF)

Gegen mehrere Partnerländer sind Sanktionen verhängt. Wir empfehlen Gesuchstellenden, sich vor der Gesuchseingabe über die Sanktionen zu informieren.

Sanktionsmassnahmen (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO)External Link Icon

Iran: Da es derzeit nicht möglich ist, Beitragsgelder dorthin zu transferieren, sind Forschende im Iran nicht zur Gesuchstellung bei SPIRIT berechtigt.

Stichtag für die Eingabe von SPIRIT-Gesuchen ist der 5. November, 17:00 Uhr Schweizer Zeit. Das Auswahlverfahren wird dann Ende Mai des Folgejahrs abgeschlossen. Pro Jahr können ca. zwölf Projekte gefördert werden.

Wir empfehlen, die Prinzipien der Kommission für Forschungspartnerschaften mit Entwicklungsländern (KFPE) bei der Konzipierung des Gesuchs zu berücksichtigen.

  • Details

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    Das Programm ist für zwei bis vier Forschungsgruppen konzipiert, wovon eine gesuchstellende Person in der Schweiz und eine im Ausland forschen muss. Weitere Gesuchstellende in Partnerstaaten oder in der Schweiz können hinzugefügt werden. Die Gesamtzahl der Gesuchstellenden darf jedoch vier Personen nicht überschreiten. Die Gesuchstellenden aus der Schweiz müssen dieselben Zulassungsbedingungen erfüllen wie in der Projektförderung, während diese Voraussetzungen für die ausländischen Gesuchstellenden sinngemäss gelten.

    Teilnahmeberechtigt sind die Partnerstaaten, die der SNF auf der Grundlage der Liste der offiziellen Entwicklungshilfeempfänger des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD bestimmt. Nicht als Partnerstaaten zugelassen sind EU-Mitgliedsstaaten, Länder, die dem 8. EU-Rahmenprogramm assoziiert sind, und jene Länder, mit denen der SNF separate bilaterale Programme durchführt.

    SPIRIT fördert originelle, relevante und Team-orientierte Forschung, die für alle Beteiligten vorteilhaft sein soll. Dabei gilt es unter anderem, die Ausbildung von jungen Forschenden zu unterstützen. Projekte müssen einen Beitrag zur Förderung des Geschlechterbewusstseins und der Chancengleichheit leisten. Bei gleichwertigen Gesuchen haben Gesuche von Frauen oder Gesuche, in denen dem Genderaspekt besser Rechnung getragen wird, Vorrang. Pro Jahr werden zwölf Projekte gefördert. Das Auswahlverfahren ist kompetitiv.

    Gender Awareness in SPIRIT – Introduction

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    Gender Awareness in SPIRIT – Team

    Die Projektdauer ist auf zwei bis vier Jahre beschränkt. Die Forschungsgruppen können zwischen 50'000 und 500'000 Franken beantragen, wobei mindestens je 30% des gesprochenen Betrags in die Schweiz und die Partnerländer vergeben werden muss. Im Sinne des Bottom-up-Prinzips gibt es keine thematischen Einschränkungen. Forschende aus allen Disziplinen können ihre Gesuche einreichen.

  • Beitragsbedingungen

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    SPIRIT-Beiträge

    • Laufzeit: 2-4 Jahre
    • Höchstbeitrag: CHF 500‘000; Mindestbeitrag: CHF 50‘000
    • Mindestens 30% des bewilligten Betrags müssen auf die Schweiz und mindestens 30% auf den Partnerstaat oder die Partnerstaaten entfallen.
    • Saläre von Gesuchstellenden in der Schweiz und im Ausland können nicht angerechnet werden.
    • Projekte müssen einen Beitrag zur Förderung des Geschlechterbewusstseins und der Chancengleichheit leisten.

    Gesuchstellende

    • Es können mindestens zwei und maximal vier Gesuchstellende gemeinsam ein SPIRIT-Gesuch einreichen. Dabei muss mindestens je eine gesuchstellende Person in der Schweiz beziehungsweise in einem zugelassenen Partnerland forschen.
    • Das wissenschaftliche Forschungsteam wird von einer gesuchstellenden Person in der Schweiz vertreten (verantwortliche Gesuchstellerin oder verantwortlicher Gesuchsteller).
    • SPIRIT-Beiträge dürfen sich zeitlich nicht mit weiteren SPIRIT-Beiträgen oder mit Ambizione-Beiträgen überschneiden.
    • Für die Schweizer Gesuchstellenden gelten die gleichen Teilnahmebedingungen wie bei der Projektförderung. Für die ausländischen Gesuchstellenden aus Partnerstaaten gelten die Voraussetzungen sinngemäss.

    Partnerstaaten

    Der SNF bestimmt die zugelassenen Partnerstaaten auf der Grundlage der Liste der Entwicklungshilfeempfänger des Ausschusses für Entwicklungshilfe der OECD.

    Die folgenden Staaten erfüllen die Voraussetzungen für Partnerstaaten nicht:

    • Mitglieder der Europäischen Union;
    • an das 8. Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation (2014-2020) Horizon 2020 oder seine Nachfolgeprogramme assoziierte Staaten;
    • Staaten, die an einer bilateralen Ausschreibung mit dem SNF beteiligt sind.

    Gegen mehrere Partnerländer sind Sanktionen verhängt. Wir empfehlen Gesuchstellenden, sich vor der Gesuchseingabe über die Sanktionen zu informieren.

    Sanktionsmassnahmen (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO)External Link Icon

    Iran: Da es derzeit nicht möglich ist, Beitragsgelder dorthin zu transferieren, sind Forschende im Iran nicht zur Gesuchstellung bei SPIRIT berechtigt.

    Einschränkungen

    • Gesuchstellende, deren Gesuch abgelehnt wurde, sind für vier Monate ab dem Datum der Verfügung von der Gesuchstellung für SPIRIT-Beiträge ausgeschlossen.
    • Der SNF tritt auf ein wieder eingereichtes Gesuch nicht ein, wenn es gegenüber der abgelehnten Version nicht wesentlich verändert wurde.
    • Ein abgelehntes Gesuch kann maximal zweimal überarbeitet und wieder eingereicht werden.
    • Es ist nur ein SPIRIT-Beitrag pro Person möglich.
    • SPIRIT-Beitragsempfangende sind von der Gesuchstellung bei SPIRIT ausgeschlossen, ausser das geplante Enddatum des laufenden Beitrags geht dem geplanten Startdatum des geplanten Forschungsvorhabens voraus.
  • Gesuchseingabe

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    Der SNF hat eine neue Struktur für den Lebenslauf definiert und und verlangt von allen Gesuchstellenden ein standardisiertes Set von Informationen. Weitere Informationen finden Sie unter portal.snf.chExternal Link Icon und im entsprechenden mySNF-Datencontainer "CV und bedeutendste Leistungen". Bitte beachten Sie auch die Webseiten Ihr Lebenslauf und Vorgaben für CV und bedeutendste Leistungen.

    ​Es wird empfohlen, ausreichend Zeit für die Eingabe der Informationen zum Gesuch in mySNF einzuplanen. Das Einrichten eines neuen mySNF-Kontos kann bis zu einer Woche dauern. Auf mySNF sind detaillierte Anleitungen zum Verfassen und Einreichen eines Gesuchs zu finden.

    Gesuche müssen auf Englisch verfasst sein.

    Sowohl Lebensläufe und wissenschaftliche Leistungsnachweise aller Gesuchstellenden als auch der Forschungsplan müssen als PDF-Dokumente über mySNF eingereicht werden. Beachten Sie dazu die Vorgaben im Leitfaden:

    Bei geförderten Gesuchen erhalten Beitragsempfangende einen Hinweis auf der Plattform mySNF den DMP einzureichen. Der DMP muss in der gleichen Sprache wie der Forschungsplan verfasst werden. Die Einreichung eines DMP ist eine Bedingung für die Beitragsfreigabe.

  • Auswahlverfahren und Entscheid

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    ​​​Beurteilungskriterien

    Die Beurteilung erfolgt nach den folgenden Kriterien:

    • wissenschaftliche Bedeutsamkeit des Forschungsvorhabens;
    • Originalität der Forschungsziele;
    • Eignung der Methoden und Machbarkeit;
    • wissenschaftlicher Erfolgsausweis und Fachkompetenz der Gesuchstellenden;
    • Komplementarität der beteiligten Gesuchstellenden;
    • Beitrag zur Förderung der wissenschaftlichen Kompetenzen der beteiligten Forschenden und
    • Beitrag zur Förderung des Genderbewusstseins und der Chancengleichheit.

    Bei gleichwertigen Gesuchen haben Gesuche von Frauen oder Gesuche, in denen dem Genderaspekt besser Rechnung getragen wird, Vorrang.

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    Gender Awareness in SPIRIT – Team

    Evaluation und Begutachtung

    Nach der Eingabe wird durch die Geschäftsstelle des SNF geprüft, ob die formalen und persönlichen Voraussetzungen zur Gesuchstellung erfüllt sind. Es kann ausserdem geprüft werden, ob das Gesuch den Regeln der wissenschaftlichen Integrität entspricht:

    Die Gesuche werden einem internationalen Peer-Review-Verfahren unterzogen und durch die SPIRIT-Evaluationskommission (SEK) evaluiert. In einem nächsten Schritt werden diese Entscheide vom Fachausschuss Internationale Zusammenarbeit geprüft und genehmigt. Zuletzt genehmigt das Präsidium des Forschungsrats die Entscheide der SEK. Am Ende des Evaluationsverfahrens stehen die anonymisierten Gutachten den Gesuchstellenden via mySNF zur Einsicht bereit.

    Kommunikation des Entscheides

    Der abschliessende Entscheid wird in der Regel sieben Monate nach Eingabe des Gesuchs gefällt und mittels Verfügung (gemäss Bundesgesetz über Verwaltungsverfahren) an die verantwortlichen Gesuchstellenden kommuniziert.

  • Dokumente

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  • SPIRIT-Evaluationskommission

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    ​​Der Fachausschuss Internationale Zusammenarbeit wählt die SPIRIT-Evaluationskommission (SEK), welche aus einem Pool von ständigen internationalen Mitgliedern aus den Geistes- und Sozialwissenschaften, der Mathematik, den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie der Medizin und der Biologie besteht. Die Gleichstellungsexpertinnen oder -experten sorgen dafür, dass die SEK geschlechterbewusst und gleichstellungsorientiert handelt. Es wird grossen Wert auf eine ausgeglichene Vertretung von weiblichen und männlichen Forschenden in der SEK gelegt: Frauen und Männer müssen je mindestens zu 40% vertreten sein.

  • FAQ

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    Kann ich ein abgelehntes SPIRIT-Gesuch erneut einreichen?

    ​Ja, unter den folgenden Einschränkungen:

    Gesuchstellende, deren Gesuch abgelehnt wurde, sind für vier Monate ab dem Datum der Verfügung von der Gesuchstellung für SPIRIT-Beiträge ausgeschlossen.

    Der SNF tritt auf ein wieder eingereichtes Gesuch nicht ein, wenn es gegenüber der abgelehnten Version nicht wesentlich verändert wurde.

    Ein abgelehntes Gesuch kann maximal zweimal überarbeitet und wieder eingereicht werden.

    Darf ich ein SPIRIT-Gesuch einreichen, wenn ich schon einen laufenden SPIRIT-Beitrag habe?

    Nein, pro Person ist nur ein SPIRIT-Beitrag erlaubt.

    Wie gross sind SPIRIT-Teams?

    ​SPIRIT-Teams bestehen aus mindestens zwei und maximal vier Personen. Mindestens je eine gesuchstellende Person muss in der Schweiz, beziehungsweise in einem zugelassenen Partnerstaat forschen. Gesuchstellende aus anderen Ländern sind nicht zugelassen.

    Bin ich für SPIRIT teilnahmeberechtigt, auch wenn ich ein laufendes Projekt in der Projektförderung habe oder beabsichtige, bei der nächsten Eingabefrist ein Gesuch einzureichen?

    ​Ja, da SPIRIT nicht in Konkurrenz mit der Limitierung in der Projektförderung steht, können Gesuche auch dann eingereicht werden, wenn Sie bereits vom SNF unterstützt werden. Die Projekte müssen sich jedoch substanziell voneinander unterscheiden.

  • News

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