Petition "Die akademischen Verlage sind in Gefahr": Klärung von Sachverhalten durch den SNF
Schweizer Verlage im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften haben zum neuen Publikationsförderungsmodell des SNF eine Petition lanciert. Der SNF nimmt die darin geäusserte Kritik an den Neuerungen zur Kenntnis und bezieht zu einzelnen Kritikpunkten klärend Stellung.
Am 1. Juli 2014 tritt die neue Publikationsförderung des SNF in Kraft, die sich auf digitale Verbreitung und Open Access ausrichtet. Die Förderung von digitalen Buchpublikationen und Open Access trägt massgeblich zur Sichtbarkeit und Verbreitung von Forschungsresultaten bei.
Nachfolgend bezieht der SNF zu einzelnen Punkten aus der Petition klärend Stellung.
Der SNF hat im Rahmen von zwei Treffen vom 29. Januar und 3. März 2014 die Position der Schweizer Wissenschaftsverlage zur neuen Publikationsförderung angehört. Die Verlage haben das neue Förderungskonzept grundsätzlich begrüsst und ihre Offenheit gegenüber Open Access-Modellen kommuniziert. Die Anliegen der Verlagsvertretungen wurden berücksichtigt, soweit sie sich mit den Förderungszielen des SNF vereinbaren lassen: Die Embargofrist für die vom SNF finanzierten Monographien wurde auf 24 Monate verlängert, und neu werden die verlegerischen Leistungen mit 3'000 Franken abgegolten. Da der SNF Publikationen mit öffentlichen Geldern finanziert, konnte es nicht sein Ziel sein, alle Forderungen der Verlage zu erfüllen.
Weiterhin Beiträge an Buchpublikationen
2013 unterstützte der SNF 134 wissenschaftliche Buchpublikationen mit einer Förderungssumme von rund 1,6 Millionen Franken. Der SNF leistet damit subsidiäre Beiträge an die Herstellungskosten. Für Buchpublikationen können weiterhin Kosten für Satz, Layout, Bildrechte und Bildbearbeitung geltend gemacht werden. Neu gehören auch die Kosten für Lektorat/Korrektorat und Digitalisierung zu den anrechenbaren Kosten. Der SNF finanziert damit die Druckvorstufe mit, die auch für eine Printversion verwendet werden kann, und trägt dadurch weiterhin zur Produktion von gedruckten Büchern bei. Neu sind die Autorinnen und Autoren aber verpflichtet, die digitale Version spätestens nach 24 Monaten in einem disziplinenspezifischen oder institutionellen Repositorium (grüner Weg von Open Access) zugänglich zu machen. Im Falle von unüberwindbaren rechtlichen oder technischen Hindernissen kann der SNF Ausnahmen bewilligen. Der SNF verpflichtet alle durch ihn geförderten Forschenden grundsätzlich zu diesem grünen Weg. Falls er keine Publikationsbeiträge leistet, sind die Forschenden jedoch frei, für Open Access nicht freigegebene Publikationen zu wählen und den SNF entsprechend zu informieren.
Die Publikationsbeiträge des SNF werden künftig nicht, wie in der Petition dargestellt, nach niedrigeren Tariftabellen berechnet oder gar halbiert. Neu wurden Maximalbeiträge festgelegt. Eine Analyse der bisherigen Publikationsförderung des SNF hat gezeigt, dass 90 % der in den letzten fünf Jahren zugesprochenen Publikationsbeiträge unter dem neu festgelegten Maximalbetrag von 20'000 Franken lagen. 56 % lagen gar unter dem Betrag von 10'000 Franken. Der SNF wird geistes- und sozialwissenschaftliche Publikationen weiterhin im gleichen Umfang finanzieren.
Klarer Auftrag in der Leistungsvereinbarung
Die Rolle der Verlage, Publikationen aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, anerkennt der SNF. In der Leistungsvereinbarung 2013-2016 mit dem Bund hat sich der SNF dazu verpflichtet, wissenschaftliche Publikationen möglichst ohne Zeitverzug weltweit und kostenlos zugänglich zu machen. Das Mandat des SNF beschränkt sich somit auf den öffentlichen Zugang und die Verbreitung von Forschungsresultaten und lässt keine Unterstützung der Verlagsbranche als solche zu.