Nutzung von Infrastrukturen darf neu verrechnet werden
Kosten für die Nutzung von zentralisierten Infrastrukturen können den SNF Beiträgen seit Anfang 2017 belastet werden.
Der SNF hat das Beitragsreglement angepasst, um den Forschenden die Nutzung der immer wichtigeren zentralisierten Infrastrukturen (core facilities) zu erleichtern. Neu dürfen sie die Kosten für deren Benutzung ihren Förderbeiträgen belasten.
Seit Anfang 2017 akzeptiert der SNF die Beträge, wenn Forschende glaubhaft machen, dass es sich dabei um direkte Forschungskosten handelt: zum Beispiel Ausgaben für Verbrauchsmaterial oder Saläre für Arbeiten zugunsten des vom SNF finanzierten Projektes. Nicht anrechenbar sind dagegen Kosten für Wartung, Unterhalt und Reparatur von Geräten sowie Abschreibung, Amortisation und alle weiteren Beträge, die mit dem Betrieb einer Infrastruktur verbunden sind.
Die Angaben zu den direkt projektbezogenen Kosten können in einem Anhang zur Rechnung im finanziellen Bericht erfolgen. Zentralisierte Infrastrukturen werden zudem aufgefordert, dem SNF eine Zusammenstellung ihrer Kostenstruktur vorzulegen.
Der SNF führt die Regelung vorerst für das Jahr 2017 ein. Er wird während dieser Testphase beobachten, wie sich die Praxis und die Kosten für die Nutzung von Infrastrukturen in den SNF- Projekten entwickeln.
Detaillierte Guidelines und Formulare für die Abrechnung der Kosten