Beschäftigung von Mitarbeitenden in Projekten vereinfacht
Flexiblere Regeln erleichtern es den Forschungsinstitutionen und Projektleitenden, Mitarbeitende in Projekten anzustellen, die der SNF finanziert. Die Regeln gelten ab Oktober 2019.
Neu macht der SNF den Institutionen keine Vorgaben mehr zum Beschäftigungsgrad von Doktorierenden. Die bisherige "protected time" von 60% hat er aufgehoben. Grundsätzlich erwartet er aber, dass Doktorierende 80 bis 100% einer Vollzeitstelle dem Doktorat widmen und ihre Dissertation zügig fertigstellen. Die maximale Finanzierungsdauer beträgt weiterhin vier Jahre. Doktorierende können jetzt unabhängig von ihrem Beschäftigungsgrad Karrierebeiträge wie den Gleichstellungsbeitrag oder Beiträge an die Kinderbetreuung beantragen.
Postdoktorierende durften bisher neben der Projektarbeit höchstens 20% ihrer Zeit für die Institution einsetzen. Diese Obergrenze gilt nicht mehr. Selbstverständlich sollen Postdoktorierende trotzdem vorwiegend für ihre wissenschaftliche Qualifikation tätig sein. Die Anstellung erlaubt es ihnen, die Karriere voranzutreiben und rasch eigenständig zu werden. Nach wie vor finanziert der SNF ihre Arbeit während maximal fünf Jahren.
Flexiblere Regeln gelten ebenfalls für die Beschäftigung der weiteren Mitarbeitenden. Dies sind zum Beispiel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die keine Promotion anstreben, oder technische Fachleute. Neu schreibt der SNF weder eine maximale Finanzierungsdauer noch einen Höchstlohn vor. Unangemessene Löhne darf er kürzen.
"Mit den flexibleren Regeln greifen wir Anliegen der Institutionen und der Projektleitenden auf", sagt SNF-Direktorin Angelika Kalt. "Wir vereinfachen dadurch die Beschäftigung von Mitarbeitenden in den von uns finanzierten Projekten."
Pflichten verdeutlicht
Weitere Änderungen im Ausführungsreglement beziehen sich auf die Pflichten der Institutionen gegenüber den Mitarbeitenden. Diese Pflichten nennt der SNF nun explizit. So fordert er den Schutz der Integrität der Person und den Schutz vor sexueller Belästigung und Mobbing. Die Institutionen müssen auch wirksame Massnahmen ergreifen, um Verstösse gegen die wissenschaftliche Integrität zu verhindern oder zu ahnden. "Selbstverständlich haben die Pflichten schon vorher gegolten und sind im Personalrecht jeder Institution verankert", so Angelika Kalt. "Indem wir sie aber in unserem Reglement aufführen, machen wir sie sichtbarer."
Die Pflichten der Projektleitenden, die den Förderbeitrag des SNF erhalten, werden ebenfalls detaillierter genannt. Unter anderem sollen sie die wissenschaftliche Karriere ihrer Mitarbeitenden aktiv unterstützen.
Gültig auch für laufende Projekte
Die Änderungen im Ausführungsreglement sind am 2. Oktober 2019 in Kraft getreten. Sie betreffen auch laufende Projekte. Deren Budget bleibt unverändert. Wenn Projektleitende die Stellenprozente oder die Löhne ihrer Mitarbeitenden anheben, müssen sie sich an das bewilligte Gesamtbudget halten.