Gemeinsame Projekte mit Kroatien
Vereinfachte Gesuchseingabe: Der SNF führt mit der kroatischen Förderorganisation (HRZZ) das Lead-Agency-Verfahren ein.
Beim Lead-Agency-Verfahren reichen Forschende in der Schweiz und in Kroatien ein gemeinsames Gesuch bei einer der beiden nationalen Förderorganisationen ein. Die Gesuche müssen eine gemeinsame Fragestellung und einen gemeinsamen Forschungsplan enthalten. Die Projektteile in den einzelnen Ländern stellen keine eigenständigen Projekte dar und lassen sich nicht getrennt durchführen.
Teil der Projektförderung
Das Lead-Agency-Verfahren ist Teil der Projektförderung des SNF. Es steht daher kein zusätzliches Budget zur Verfügung und es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Projektförderung. So können Forschende nur dann ein Lead-Agency-Gesuch einreichen, wenn dieses keine thematischen Überlappungen mit einem beim SNF eingereichten Gesuch oder einem bereits laufenden Projekt aufweist.
Übliche Einreichetermine
Die Gesuchstellenden haben die Wahl, bei welcher Förderorganisation sie den Antrag um Finanzierung stellen. Sie können das Gesuch entweder jeweils zu den üblichen Daten am 1. April und 1. Oktober beim SNF einreichen oder ab Oktober 2020 für die Eingabe im Januar 2021 bei der HRZZ.
Lead-Agency-Abkommen bestehen ebenfalls mit Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Polen, Slowenien, Südtirol und Tschechien.