Money follows Researcher
Führen Sie Ihr Projekt im Ausland weiter!
Das "Money follows Researcher"-Verfahren richtet sich an Forschende, die ins Ausland übersiedeln und Projektmittel aus laufender Förderung durch den SNF weiter verwenden möchten. Eine derartige Weiterführung des Projekts ist grundsätzlich mit allen Ländern möglich.
Das Projekt kann dabei entweder vom Ausland aus betreut in der Schweiz weitergeführt oder an den neuen Arbeitsort mitgenommen werden.
Teilnahmebedingungen
Es gelten folgende Hauptkriterien für eine Bewilligung der Weiterverwendung von Beiträgen aus der Projektförderung, der Karriereförderung oder den Übergangsmassnahmen für Horizon Europe:
Projekte
- Die Machbarkeit des Projekts muss weiterhin gewährleistet sein.
- Nach der Überweisung des Beitrags ins Ausland wird keine zusätzliche Finanzierung (inkl. Teuerung) und keine kostenneutrale Verlängerung gewährt.
- Wenn die gesuchstellende Person nach der Bewilligung des Beitrags, aber vor Beginn des Projekts, in ein anderes Land umzieht, finanziert der SNF nur das erste Jahr des Projekts.
- Bei einem Umzug nach Deutschland oder Österreich vor Beginn des Projekts finanziert der SNF das Projekt nicht, kann aber auf Anfrage die Evaluation an die Partnerorganisation des entsprechenden Landes weiterleiten.
Karrieren
- Die Machbarkeit des Projekts muss weiterhin gewährleistet sein.
- Nach der Überweisung des Beitrags ins Ausland wird keine zusätzliche Finanzierung (inkl. Teuerung) und keine kostenneutrale Verlängerung gewährt.
- Unabhängig davon, ob die Laufzeit bereits begonnen hat oder nicht, gewähren die Karriereinstrumente nur maximal ein Übergangsjahr. Somit ist zu beachten, dass auch die Finanzierung der Löhne für Doktorierende nach 12 Monaten eingestellt wird.
- Bei der Karriereförderung darf der Lohn der Beitragsempfängerin oder des Beitragsempfängers weder überwiesen noch für andere Zwecke verwendet werden. Er muss dem SNF zurückerstattet werden.
Übergangsmassnahmen Horizon Europe (SNSF Swiss Postdoctoral Fellowships, SNSF Starting Grants 2022-2024, SNSF Consolidator Grants, SNSF Advanced Grants)
- Die Machbarkeit des Projekts muss weiterhin gewährleistet sein.
- Nach der Überweisung des Beitrags ins Ausland wird keine zusätzliche Finanzierung (inkl. Teuerung) und keine kostenneutrale Verlängerung gewährt.
- Falls das Projekt noch nicht begonnen hat, werden keine MfR-Gesuche bewilligt.
- Gesuche werden frühestens zwei Jahre nach Beginn der Beitragsdauer bewilligt (d.h. Gesuche für Beiträge im Rahmen von SNSF Swiss Postdoctoral Fellowships sind definitionsgemäss ausgeschlossen, da diese eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren haben).
- Bei den SNSF Starting Grants ist zu beachten, dass nach den erwähnten zwei Jahren gemäss den Regeln für Karriereinstrumente nur ein Übergangsjahr gewährt wird.
- Der Lohn der Beitragsempfängerin oder des Beitragsempfängers darf weder überwiesen noch für andere Zwecke verwendet werden. Er muss dem SNF zurückerstattet werden.
How To
Gesuchseingabe
Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Wenden Sie sich dazu bitte vorab an den für das jeweilige Instrument zuständigen Bereich.
Auswahlverfahren
Der SNF entscheidet von Fall zu Fall, wie die Fördergelder in der Schweiz weiterverwendet werden können, während das Projekt vom Ausland aus betreut wird. Er entscheidet auch, ob die Mittel ganz oder teilweise an die neue Gastinstitution überwiesen werden können. Es bestehen keine Rekursmöglichkeiten.
Dokumente