Neue und zukunftsorientierte Organisationsstruktur für den SNF
Um seine Aufgaben auch künftig effizient und professionell erfüllen zu können, erhält der SNF eine neue Organisationsstruktur. Der Bundesrat hat die revidierten Statuten, die Anfang 2024 in Kraft treten, genehmigt.
Die Organisationsstruktur des Schweizerischen Nationalfonds SNF entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Statuten stammen aus dem Jahr 2007, die Grundstrukturen zum Teil aus den 60er und 70er Jahren des 20. Jahrhunderts. Mit der Revision trägt der SNF Entwicklungen in der Forschung und deren Förderung Rechnung. Er gibt sich eine zeitgemässe und anpassungsfähigere Struktur. Damit kann er seinen Stiftungszweck auch weiterhin effektiv und professionell erfüllen und zukünftige Herausforderungen flexibel und kompetent meistern.
Klar definierte Zuständigkeiten
Mit den totalrevidierten Statuen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten, legt der SNF die Basis für seine neue Organisation und erfüllt die Anforderungen einer zeitgemässen Organisationsführung. So sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar geregelt und die Prozesse transparent.
Die Statuten präzisieren die Zuständigkeiten in Strategiefragen: Der Stiftungsrat ist weiterhin für die übergeordnete Leitung des SNF verantwortlich, der Forschungsrat künftig noch stärker für die Gestaltung der Förderinstrumente und -massnahmen zuständig. Hierbei wird er bereits heute von wissenschaftlichen Expertenpanels unterstützt. Über 100 Evaluationsgremien mit rund 1200 Milizmitgliedern begutachten die Gesuche und bereiten die Entscheide des Forschungsrates vor.
Mit 7 – 11 Mitgliedern (bisher 42) erhält der Stiftungsrat eine Grösse, die für seine strategischen Oberleitungsaufgaben geeignet ist. Für den Forschungsrat wird eine Grösse von 30 - 80 Mitgliedern (bisher 100) bestimmt. Diese Bandbreite deckt verschiedene mögliche Organisationsmodelle des Forschungsrats ab. Der SNF wird in den kommenden Monaten entscheiden, welche interne Organisation er umsetzen will. Mit der neuen Struktur werden die Räte in ihren Leitungsfunktionen gestärkt.
Neues Organ: Delegiertenversammlung
Die Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen werden ihre Interessen künftig in der neuen Delegiertenversammlung einbringen können. Das beratende Organ gestaltet die Entwicklung des SNF mit. Die Delegiertenversammlung wird maximal 40 Mitglieder umfassen.
Die revidierten Statuen halten nur die Grundzüge der Organisation fest. Die Feinstruktur wird in zwei neuen Ausführungsreglementen (Stiftungsreglement und Forschungsratsreglement) festgelegt. Sie werden die Struktur, das Zusammenspiel und die Aufgaben der Organe genauer definieren und bis Ende 2023, bzw. bis Ende März 2024 fertiggestellt.