Evaluationsverfahren – so wählen wir aus

Was passiert mit Ihrem Gesuch, nachdem Sie es beim SNF eingereicht haben? Unser Evaluationsverfahren gewährleistet eine faire, effiziente und transparente Auswahl der besten Projekte und Forschenden.

Als SNF möchten wir nicht nur in exzellente Forschung investieren, sondern selber exzellente Förderung betreiben. Das Evaluationsverfahren trägt wesentlich dazu bei. Wir wenden es mit wenigen Ausnahmen für alle Förderinstrumente an. Seine Regeln beruhen auf den Grundsätzen und Kriterien des SNF sowie auf der DORA-Deklaration. Alle Forschenden und ihre Ideen haben im Verfahren die gleichen Chancen. Wessen Projekt und Leistung aus wissenschaftlicher Sicht am meisten überzeugt, erhält die Förderung.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, gelten für die an der Evaluation beteiligten Personen unsere Richtlinien zu Befangenheit und Ausstand. Und selbstverständlich erwarten wir von Ihnen als Forscherin oder Forscher, dass Sie die gute wissenschaftliche Praxis befolgen.

Die Bewertungsskala

Alle Gutachtenden und die Mitglieder des zuständigen Evaluationsgremiums bewerten Ihr Gesuch nach einer einheitlichen Skala von 1 bis 9. Eine 1 bedeutet, dass es wenige oder gar keine Stärken aufweist, jedoch viele gravierende Schwächen. Bei einer 9 hingegen überzeugt es in allen Belangen und hat keine oder vernachlässigbare Schwächen.

Die einheitliche Skala schafft Klarheit und Vergleichbarkeit. Zudem ermöglicht sie die Anwendung eines statistischen Verfahrens, um anhand der Bewertungen die endgültige Rangliste der Gesuche zu erstellen.

Bewertungsskala

Von der Prüfung bis zur Mitteilung der Resultate

Wir bearbeiten und evaluieren Ihr Gesuch standardmässig in sechs Schritten:

  1. Administrative Prüfung
  2. Evaluation: Externe Begutachtung
  3. Evaluation: Interne Begutachtung
  4. Evaluation: Diskussion und Bewertung
  5. Treffen der Förderentscheide
  6. Mitteilung der Resultate

Bei einigen Förderinstrumenten umfasst das Verfahren weitere Schritte. So reichen Sie vielleicht zuerst eine Projektskizze ein und danach das vollständige Gesuch. Oder Sie präsentieren Ihr Projekt. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der Instrumente.

Das Evaluationsverfahren im Detail:

  • 1. Administrative Prüfung

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    Auf unserer Online-Plattform haben Sie Ihr Gesuch eingereicht. In einem ersten Schritt prüft die Geschäftsstelle:

    • Erfüllt das Gesuch die formalen Anforderungen?
    • Sind die persönlichen Voraussetzungen gegeben?
    • Liegt ein Verstoss gegen die Regeln der wissenschaftlichen Integrität vor?

    Wenn alles in Ordnung ist, tritt der SNF auf Ihr Gesuch ein und startet die Begutachtung. Wir informieren Sie über das Ergebnis der Prüfung.

    Besteht Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten, führen wir eine Untersuchung durch. Falls sich der Verdacht bestätigt, kann der SNF Sanktionen aussprechen.

    Nachdem die Geschäftsstelle die Prüfung abgeschlossen hat, leitet sie Ihr Gesuch an das zuständige Evaluationsgremium des Nationalen Forschungsrats weiter. Für manche Förderinstrumente sind mehrere Gremien tätig; hier ist die Disziplin massgebend dafür, von wem das Gesuch beurteilt wird.

    Beachten Sie bitte: Bis zur Einreichung des Gesuchs beantwortet die Geschäftsstelle gerne Ihre Fragen. Während der Prüfung holen wir wenn nötig zusätzliche Informationen bei Ihnen ein, damit das Verfahren weiter läuft. Nach der Prüfung und bis zur Mitteilung der Resultate können wir Ihnen keine Auskünfte mehr geben.

  • 2. Evaluation: Externe Begutachtung

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    Auswahl der Gutachtenden

    Nach dem administrativen Blick folgt der wissenschaftliche. Bei den meisten Förderinstrumenten beurteilen zuerst mindestens zwei externe Gutachtende (Peer Reviewer) Ihr Gesuch. Wie wählen wir diese aus? Die Geschäftsstelle und das Evaluationsgremium suchen Forschende, die sich mit dem Stand der internationalen Forschung auf Ihrem Fachgebiet bestens auskennen. Sie sollen unabhängig vom SNF sein und keinen Bezug zu Ihnen haben. Deshalb stammen die meisten Gutachtenden aus dem Ausland.

    Sie möchten nicht, dass wir bestimmte Personen für ein Gutachten anfragen? Dann nennen Sie deren Namen bei der Einreichung des Gesuchs. Wir berücksichtigen Ihren Wunsch, sofern er sachlich begründet ist.

    Beurteilung des Gesuchs

    Die Gutachtenden beurteilen unabhängig voneinander Ihr Gesuch und erstellen je ein Gutachten, gestützt auf die Kriterien des SNF. Dies sind zum Beispiel die wissenschaftliche Bedeutsamkeit Ihres Projekts und dessen Originalität. Oder Ihre Fachkompetenz und Ihr wissenschaftlicher Leistungsausweis. Zu jedem Kriterium vergeben die Gutachtenden eine Bewertung auf der neunstufigen Skala. Dann bewerten sie das Gesuch gesamthaft und fassen die wichtigsten Begründungen zusammen. Den Gutachtenden ist bekannt, dass Sie nach Abschluss des Verfahrens die Gutachten in anonymisierter Form einsehen können.

  • 3. Evaluation: Interne Begutachtung

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    Zuteilung der Gesuche

    Nun begutachten mindestens zwei Mitglieder des zuständigen Evaluationsgremiums als Referentin oder Referent Ihr Gesuch. Die Geschäftsstelle weist es ihnen aufgrund der Disziplin sowie der Schlagwörter und der Kurzbeschreibung zu.

    Alle Mitglieder der Evaluationsgremien arbeiten im Milizsystem und sind vom Nationalen Forschungsrat gewählt – wegen ihrer Fachkompetenz und ihrer Erfahrung in der Forschung. Im Gremium vertreten sie nicht die eigene Institution, sondern den SNF.

    Beurteilung des Gesuchs

    Zuerst schätzen die Referentinnen und Referenten die Nützlichkeit der externen Gutachten ein. Sind diese nachvollziehbar? Sind die Bewertungen klar und ausreichend begründet? Danach beurteilen die Referentinnen und Referenten basierend auf den Gutachten Ihr Gesuch und geben eine eigene Bewertung zu jedem Evaluationskriterium ab. Bei den meisten Förderinstrumenten überprüfen sie auch, ob das beantragte Budget angemessen ist.

    Handelt es sich um ein wieder eingereichtes Gesuch? In einem solchen Fall wird beurteilt, inwieweit Sie die Kritik am Vorläufergesuch berücksichtigt haben.

    Empfehlungen an das Evaluationsgremium

    Schliesslich bewerten die Referentinnen und Referenten Ihr Gesuch gesamthaft nach der neunstufigen Skala und empfehlen diese Einstufung dem Evaluationsgremium. In ihren schriftlichen und unabhängigen Empfehlungen nennen sie bezogen auf jedes Kriterium die wichtigsten Stärken und Schwächen. Diese teilen wir Ihnen bei einer Ablehnung sinngemäss mit.

    Verfahren mit vorgängiger interner Begutachtung

    Bei manchen Instrumenten wird Ihr Projekt zuerst intern begutachtet, in Form einer Projektskizze oder eines vollständigen Gesuchs. Aufgrund der Einschätzungen der Referentinnen und Referenten fällt das Evaluationsgremium einen ersten Entscheid. Wenn Ihr Projekt ausgewählt wird, durchläuft es anschliessend das Verfahren von der externen Begutachtung bis zur Mitteilung der Resultate.

  • 4. Evaluation: Diskussion und Bewertung

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    Entscheidungsgrundlage

    Nach der externen und internen Begutachtung besteht für jedes Gesuch eine einheitliche Entscheidungsgrundlage. Alle Mitglieder des Evaluationsgremiums erhalten das Gesuch, die Angaben zu den Forschenden, die externen Gutachten, die Empfehlungen der Referentinnen und Referenten sowie das Budget. Dies ermöglicht eine strukturierte, informierte und faire Diskussion. Einige Förderinstrumente erweitern die Entscheidungsgrundlage durch ein Interview oder durch eine Präsentation des Projekts.

    Diskussion und Abstimmung

    In der Sitzung des Evaluationsgremiums stellen die Referentinnen und Referenten Ihr Gesuch vor und begründen die Empfehlungen. Danach wird das Gesuch diskutiert, anhand der erkannten Stärken und Schwächen sowie der Kriterien des SNF. Die externen Gutachten haben in dieser Diskussion eine grosse Bedeutung, die Beurteilung durch das Gremium muss ihnen aber nicht entsprechen.

    Jedes Mitglied gibt dann auf der neunstufigen Skala elektronisch eine Bewertung ab. Erst nachdem alle abgestimmt haben, werden die einzelnen Werte angezeigt. Dies gewährleistet ein unabhängiges Votum, das sowohl auf den Empfehlungen der Referentinnen und Referenten als auch auf der Diskussion beruht.

    Optionale Vorauswahl zur Ablehnung

    Wenn Ihr Gesuch offensichtlich viele Schwächen aufweist, kann das Evaluationsgremium eine ablehnende Vorauswahl treffen. In diesem Fall verzichtet es auf eine detaillierte Diskussion. Wir informieren Sie darüber in der Verfügung der Ablehnung (siehe 6. Mitteilung der Resultate). Der Entscheid stützt sich auf schriftliche Empfehlungen der Referentinnen und Referenten und ist klar geregelt. Das Gremium erhält vor der Sitzung Kenntnis von der Vorauswahl. Jedes Mitglied und auch die Geschäftsstelle des SNF kann aber eine Diskussion des Gesuchs beantragen.

    In der Regel sollten die Evaluationsgremien mindestens 50 Prozent aller Gesuche diskutieren. Zur Ablehnung vorausgewählt werden nur jene, die als deutlich schwächer eingestuft sind.

    Bei manchen Instrumenten wie Postdoc.Mobility ist es unter bestimmten Umständen möglich, für qualitativ herausragende Gesuche eine Vorauswahl zur Förderung zu treffen.

    Leitfaden für Evaluierende extern und intern (englisch) (PDF)

  • 5. Treffen der Förderentscheide

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    Erstellen der Rangliste mit Bayesian Ranking

    Die Mitglieder des Evaluationsgremiums haben jedes Gesuch bewertet. Das erlaubt es nun, eine Rangliste zu erstellen. Allerdings ist die Einteilung aufgrund der durchschnittlichen Werte problematisch. Vielleicht haben manche Mitglieder wegen Interessenkonflikten nicht über alle Gesuche abgestimmt. Oder einige zögern, hohe Bewertungen zu vergeben, während andere weniger streng urteilen. Deshalb wendet der SNF ein Verfahren gemäss dem Bayesian Ranking an. Dieses statistische Modell berücksichtigt zufällige Schwankungen und weitere Unsicherheiten. Dabei wird jedes Gesuch mit jedem anderen verglichen; so entsteht die endgültige Rangliste.

    Artikel: Rethinking the Funding Line at the SNSF: Bayesian Ranking and Lottery (Heyard et al., 2022)External Link Icon

    Festlegen der Fördergrenze und optionales Losverfahren

    Aufgrund dieser Rangliste und der verfügbaren Finanzmittel bestimmt nun das zuständige Gremium des Nationalen Forschungsrats die Fördergrenze. Liegt Ihr Gesuch über der Grenze, erhalten Sie einen Förderbeitrag, liegt es darunter, leider keinen.

    Möglicherweise geht die Fördergrenze durch eine Gruppe von Gesuchen mit genau gleicher wissenschaftlicher Qualität. Das Gremium kann dann mittels Losverfahren eine Zufallsauswahl treffen; die ausgelosten Gesuche werden finanziert. Oder der SNF verzichtet auf die Förderung der ganzen Gruppe.

    Definitive Entscheidung durch das Präsidium

    Die provisorischen Förderentscheide des Gremiums werden dem Präsidium des Forschungsrats zur Prüfung vorgelegt. Ist die Evaluation korrekt verlaufen? Wurden das Budget und die Rahmenbedingungen eingehalten? Wenn dies der Fall ist, genehmigt das Präsidium die Entscheide, die damit definitiv sind.

  • 6. Mitteilung der Resultate

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    Schriftliche Verfügung

    Nach der definitiven Entscheidung teilt Ihnen die Geschäftsstelle das Resultat so bald wie möglich mit. Sie erhalten eine begründete schriftliche Verfügung, gemäss dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. Üblicherweise erfahren Sie auch, in welchem Quintil Ihr Gesuch eingestuft wurde. Im ersten Quintil befinden sich die besten 20 Prozent der Gesuche.

    Der SNF hat Ihr Gesuch bewilligt

    Sie können Ihr Forschungsprojekt durchführen. Die Verfügung der Bewilligung enthält Angaben über:

    • den bewilligten Förderbeitrag und seine Aufteilung in Jahrestranchen.
    • die bewilligte Projektdauer.
    • die Einstufung des Gesuchs («Quintil»).
    • das weitere Verfahren zur Freigabe des Förderbeitrags.

    Ausserdem kann der SNF Bedingungen für die Umsetzung des Projekts festlegen. Diese müssen erfüllt sein, bevor wir den Förderbeitrag freigeben.

    Der SNF hat Ihr Gesuch abgelehnt

    Leider war Ihr Gesuch im Evaluationsverfahren nicht erfolgreich. Die Verfügung der Ablehnung enthält Angaben über:

    • die wichtigsten Gründe für die Ablehnung.
    • die Einstufung des Gesuchs («Quintil» oder Vorauswahl zur Ablehnung).

    Wiedererwägung und Beschwerde

    Sie sind mit der Ablehnung nicht einverstanden, weil Ihrer Ansicht nach im Evaluationsverfahren Fehler begangen wurden? Dann können Sie entweder beim SNF eine Wiedererwägung beantragen oder beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde einreichen.

    Ihr begründetes Gesuch um Wiedererwägung wird durch die Geschäftsstelle geprüft. Wenn diese Prüfung keine Anhaltspunkte für einen fehlerhaften Entscheid ergibt, tritt der SNF nicht auf das Gesuch ein. Sind hingegen Anhaltspunkte vorhanden, wird es vom Forschungsrat behandelt. Dieser weist es entweder ab oder trifft einen neuen materiellen Entscheid.

    Eine Beschwerde müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Verfügung beim Bundesverwaltungsgericht einreichen. Statt dem Gericht gegenüber Stellung zu nehmen, kann der SNF seinen Entscheid wiedererwägen und eine neue Verfügung erlassen. Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, die Geschäftsstelle zu kontaktieren und sich über den Ablauf des Beschwerdeverfahrens zu informieren. Die 30-tägige Frist bleibt davon unberührt.

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