Forschung in Krisengebieten

Forschung in Krisengebieten
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Wo es Konflikte gibt oder häufig Naturkatastrophen vorkommen, kann Forschung mit mehr Gefahren verbunden sein als üblich. Der SNF prüft in solchen Fällen die Risikoanalysen im Forschungsplan und hat Tipps für Informationsquellen.

Die Durchführung eines Forschungsprojekts ist in gewissen Fällen mit Gefahren und erhöhten Risiken verbunden. Bei Forschungsaufenthalten in Konflikt- und Krisengebieten können etwa persönliche Sicherheitsrisiken für die beteiligten Personen nicht ausgeschlossen werden. Ebenso kann Forschung im Feld grundsätzlich erhöhte Risiken mit sich bringen, dies gilt besonders bei einem Aufenthalt in Gebieten, in denen Naturkatastrophen häufiger als üblich vorkommen. In diesen Fällen kann das Interesse der Gesuchstellenden an der Durchführung der Forschung dem Interesse des SNF am Schutz der beteiligten Personen bzw. von Menschenleben zuwiderlaufen.

Verantwortbarkeit bei Evaluation mitgeprüft

Der SNF beurteilt bei der wissenschaftlichen Evaluation des Forschungsgesuchs auch die Machbarkeit. Dabei werden allenfalls auch im Forschungsplan dargelegte Risikoanalysen geprüft. Diese können alternative Optionen darlegen, zum Beispiel wie die Forschung ohne Reisen in Länder mit erheblichem Sicherheitsrisiko durchgeführt werden oder ob sie gänzlich in einem anderen Land durchgeführt werden könnte.

Im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation kann der SNF bei Bedarf ausserdem zusätzliche Informationen von den Forschenden einholen. Liegt ein nicht verantwortbares Sicherheitsrisiko vor, so ist es möglich, dass das Interesse am Schutz der Personen beziehungsweise von Menschenleben das Interesse an der Durchführung der Forschung überwiegt. In solchen Fällen kann der SNF entscheiden, nicht auf das Gesuch einzutreten.

Verantwortung für eigene Sicherheit

Bei Forschungsprojekten mit möglichem Aufenthalt in Gebieten, in denen der SNF das Sicherheitsrisiko als nicht sehr hoch beziehungsweise nur regional begrenzt einschätzt, gilt: Die Forschenden tragen die Verantwortung für die eigene Sicherheit und eine Mitverantwortung für die Sicherheit der an dem am Forschungsvorhaben beteiligten Personen. In solchen Fällen kann der SNF bei der Zusprache Bedingungen aussprechen. Er ist überdies nicht verpflichtet, die Sicherheitslage nach der Evaluation des Forschungsvorhabens weiter zu verfolgen und zu beurteilen. Forschende müssen deshalb dem SNF umgehend Bericht erstatten, wenn sich die Sicherheitslage verschlechtert. Der SNF steht den Forschenden in Krisensituationen im Rahmen seiner Kompetenzen unterstützend zur Seite. Beispielsweise kann er einen Wechsel des Forschungsorts im Ausland bewilligen.

Informationsquellen für Risikobeurteilung

Forschende können Überlegungen zur Risikobeurteilung im Forschungsplan dokumentieren. Nützliche Informationsquellen in diesem Zusammenhang sind unter anderem: die «Guidelines to conflict sensitive research» der Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT), welche sich an Personen richten, die in einem von Konflikten geprägten Umfeld forschen, die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA mit Einschätzungen zu möglichen Risiken und Empfehlungen, die Travel Admin App des EDA, die für die Vorbereitungen und unterwegs hilfreich ist sowie Auskünfte von zuständigen, lokalen Behörden für die Beurteilung von Sicherheitsrisiken. Über die Online-Schulung BSAFE der Vereinten Nationen lernen Reisende zudem die UNO-Sicherheitsstandards kennen. Der Kurs vermittelt wichtige Informationen für die Reisevorbereitung und für den Umgang mit Gefahren bei Auslandreisen, wie etwa Naturkatastrophen, Konflikte, Krankheit, etc.

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