75 Skizzen für neue Nationale Forschungsschwerpunkte
Im November 2023 hat der SNF eine 6. NFS-Ausschreibung lanciert. Mit der Eingabefrist im April haben die Gesuchstellenden insgesamt 75 Skizzen eingereicht. Der SNF wird diese nun in einem nächsten Schritt beurteilen.
Der SNF hat im Februar 79 Absichtserklärungen für neue Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) erhalten. Nun wurden 75 Skizzen eingereicht, die alle für die erste Beurteilungsrunde zugelassen wurden. Bis Ende September werden diese durch Evaluationspanels, bestehend aus internationalen Expertinnen und Experten, beurteilt.
Vielfältige Themen und hoher Frauenanteil
Die Themen umfassen verschiedene gesellschaftliche und technische Herausforderungen wie Digitalisierung, künstliche Intelligenz, Gesundheit und Ernährung sowie Nachhaltigkeit und die Stärkung demokratischer Gesellschaften. Wie bei früheren NFS-Ausschreibungen sind auch Grundlagenthemen der Sozial-, Geistes-, Natur- und Lebenswissenschaften stark vertreten. Nahezu alle kantonalen, die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen, sieben Fachhochschulen und drei Forschungsinstitutionen beteiligen sich als Heiminstitutionen (Institutionen, die einen NFS langfristig finanziell und strukturell unterstützen) an der Ausschreibung. Für 26 der angekündigten NFS zeichnen Frauen als designierte NFS-Direktorinnen, die Leitungsrolle eines NFS. Damit ist der Frauenanteil (35%) auf der Leitungsebene so hoch wie noch nie bei NFS-Ausschreibungen.
Beurteilung der NFS-Skizzen
Der SNF wendet auch für die NFS-Auswahl sein standardisiertes Evaluationsverfahren an. Das heisst, es werden für die Evaluation der Skizzen zunächst mindestens drei externe Gutachten von Forschenden ausserhalb der Schweiz eingeholt. Diese externen Gutachten werden anschliessend jeweils von zwei Mitgliedern des Panels hinzugezogen, die eine eigene Bewertung der Skizzen ausarbeiten. Diese dienen anschliessend dem Evaluationspanel wiederum als Diskussionsgrundlage zur Bewertung der Skizzen.
Die Evaluationsergebnisse werden Ende September 2024 bekannt gegeben. Anschliessend entscheiden die Gesuchstellenden zusammen mit den beteiligten Heiminstitutionen, welche Skizzen sie weiter ausarbeiten wollen. Die vollständigen Gesuche müssen im Februar 2025 eingereicht werden.