Vernetzen Sie sich international!
Das Förderinstrument Scientific Exchanges richtet sich an Forschende, die eine eigene wissenschaftliche Veranstaltung in der Schweiz organisieren, ausländische Kolleginnen und Kollegen für einen Forschungsaufenthalt in die Schweiz einladen oder sie im Ausland besuchen möchten.
Bei den Veranstaltungen kann es sich z.B. um wissenschaftliche Konferenzen und Workshops handeln. Forschungsaufenthalte von Schweizer Forschenden im Ausland oder von Forschenden aus dem Ausland in der Schweiz werden für eine Dauer von 1 bis 6 Monaten gefördert. Bei den Veranstaltungen werden Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmenden aus dem Ausland sowie gewisse Kosten für Online- und Hybridevents übernommen. Bei Forschungsaufenthalten werden die der reisenden Gäste finanziert.
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, beachten Sie die folgenden Dokumente. Sie enthalten Richtlinien, die für die Antragstellung relevant sind, sowie Vorlagen für die erforderlichen Unterlagen. Zusätzliche Ressourcen finden Sie unter der Sektion Dokumente.
Gesuchstellende von Scientific Exchanges müssen die persönlichen Voraussetzungen des Beitragsreglements bzw. des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement erfüllen sowie eine Anstellung in der Schweiz vorweisen. Der Anstellungsgrad kann unter 50 Prozent liegen, sollte aber mindestens 20 Prozent betragen. Gesuche für wissenschaftliche Veranstaltungen können auch von Personen ohne Doktorat eingereicht werden.
Gesuche müssen mindestens vier Monate vor der Veranstaltung oder dem Besuch über die Plattform mySNF eingereicht werden.
Die Anträge werden nach folgenden Kriterien begutachtet:
Bei Veranstaltungen ist die Beteiligung von Frauen als Referentinnen sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses ebenfalls ein Kriterium.
Gesuche können nur durch antragsberechtigte Personen, welche an einer Forschungsinstitution in der Schweiz beschäftigt sind, eingereicht werden. Ausländische Partner*innen können selbst keine Gesuche einreichen.
Ja, sofern die Teilnahmebedingungen alle erfüllt sind, ist dies möglich. Es ist allerdings nicht möglich, ein gemeinsames Gesuch für eine Veranstaltung und einen Aufenthalt einzureichen; für jedes Format muss ein eigenes Gesuch eingereicht werden.
Nein, PhD-Student*innen sind für einen Forschungsaufenthalt nicht antragsberechtigt, nur für wissenschaftliche Veranstaltungen.
Forschungsaufenthalte können nur von einer/einem einzelnen, in der Schweiz beschäftigten Gesuchstellenden eingereicht werden. Bei einer wissenschaftlichen Veranstaltung können auch Mitgesuchsteller*innen angegeben werden. Diese müssen die gleichen Kriterien wie die Gesuchstellenden erfüllen und die gleichen Dokumente einreichen (CVs, Liste der jüngsten Publikationen, Selbstdeklaration).
Anrechenbar sind die Reise- und Aufenthaltskosten für die an einer wissenschaftlichen Veranstaltung Teilnehmenden aus dem Ausland. Bei Forschungsaufenthalten sind die Reise- und Aufenthaltskosten des Gastes in der Schweiz oder im Ausland anrechenbar.
Nein, dies ist leider nicht möglich. Es können nur Teilnehmende aus dem Ausland (ausserhalb der Schweiz) unterstützt werden. Die wissenschaftliche Veranstaltung muss zwingend in der Schweiz stattfinden. Es kann in Ausnahmefällen möglich sein, Mittel für eine wissenschaftliche Veranstaltung im Ausland zu beantragen. Dies setzt allerdings eine wissenschaftliche Begründung dafür voraus, dass die Veranstaltung nicht in der Schweiz stattfinden kann (z.B. wenn bei einem Workshop Feldarbeit vorgesehen ist). Solche Fälle müssen immer im Voraus mit dem SNF abgeklärt werden.
Die Pauschalen beziehen sich jeweils auf das Herkunftsland des Gastes; z.B. können Antragstellende aus der Schweiz für einen Forschungsaufenthalt in Kambodscha nicht von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Umgekehrt kann für einen Gast aus Kambodscha eine Pauschale von CHF 3'500 pro Monat verlangt werden.
Bei An-/Abreise mit dem Auto übernimmt der SNF die Kosten von max. CHF 0.6/km, jedoch nicht mehr als den bewilligten Beitrag.
Die Evaluation dauert in der Regel 2-2½ Monate, kann aber unter Umständen bis zu 4 Monate in Anspruch nehmen.
Der Beitrag wird in der Regel immer an die "Heimatinstitution" der gesuchstellenden Person überwiesen. Diese sollte daher vor der Einreichung des Antrags auf Beitragsfreigabe mit der Finanzabteilung der entsprechenden Institution Kontakt aufnehmen.
Es muss ein finanzieller Bericht eingereicht werden. Die Reisekosten müssen mit einem Reiseticket belegt werden. Die Ausgaben für die Aufenthaltskosten können mit unserem Bestätigungsformular abgerechnet werden; dies ist als Beleg ausreichend und es sind daher keine Detailbelege notwendig.
Nein, die Ausgaben für Reise- und Unterhaltkosten müssen getrennt werden.
Die Kosten müssen wie folgt verrechnet werden: