SNF-Förderungsmassnahmen für Frauen: zulässig und ein Muss
Mit Massnahmen wie dem Instrument PRIMA und dem Gleichstellungsbeitrag fördert der SNF Frauen in der Forschung. Ein Rechtsgutachten bestätigt: Gleichstellungsmassnahmen sind nicht nur zulässig, sie sind erforderlich.
Ein Praktikumsangebot des SNF nur für Frauen – diskriminiert dies die Männer? Darf der SNF Frauen speziell fördern und wenn ja, warum? Ein internes Rechtsgutachten fasst ausführlich die rechtlichen Aspekte von Förderungsmassnahmen für Frauen zusammen.
Was wie ein Widerspruch klingt, ist im Ergebnis keiner: Der SNF ist verpflichtet, die Geschlechter gleich zu behandeln. Er darf weder die Frauen noch die Männer benachteiligen. Und gleichzeitig ist er verpflichtet, die Frauen speziell zu fördern, solange deren tatsächliche Gleichstellung nicht erreicht ist. Dies ist in der Forschung der Fall. "Wir müssen deshalb auf verschiedenen Ebenen handeln und wirkungsvollen Förderungsmassnahmen für Frauen ein grosses Gewicht geben", sagt Simona Isler, die Gleichstellungsbeauftragte des SNF.
Verhältnismässigkeit bestätigt
Das Bundesgericht hat Vorgaben für solche Förderungsmassnahmen entwickelt. Sie müssen sich auf eine rechtliche Grundlage abstützen. Wichtig ist, dass die Massnahmen verhältnismässig sind. Was heisst das? Die den Frauen vorbehaltenen Angebote dürfen nur so weit gehen, wie es für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern erforderlich ist. Es ist stets abzuwägen, wie eine bevorzugte Behandlung ausgestaltet werden muss, damit sie die tatsächliche Gleichstellung auch wirklich fördert. "Das Rechtsgutachten zeigt: Die Förderungsmassnahmen des SNF für Frauen erfüllen alle rechtlichen Vorgaben", sagt Simona Isler.
Macht der SNF genug?
Bietet der SNF die richtigen, wirkungsvollen Massnahmen an? Im Gutachten finden sich Fragen dazu. So ist es beispielsweise möglich, dass der Gleichstellungsbeitrag von 1000 Franken pro Jahr eher bescheidene Wirkungen erzielt. Mit diesem Beitrag können Wissenschaftlerinnen ein Coaching oder einen Kursbesuch finanzieren.
Ein wirkungsvolles Angebot an Massnahmen für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in der Forschung ist und bleibt ein wichtiges Ziel des SNF. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit die Massnahmen für die Mehrjahresplanung 2021-2024 des SNF. "Ich bin zuversichtlich, dass wir die Gleichstellung der Geschlechter weiter stärken können. Die rechtliche Analyse hilft uns dabei", bestätigt Simona Isler. "Wunder können wir nicht bewirken, gezielte Verbesserungen aber schon."