Gleichstellungsbeitrag
Individuelle und flexible Unterstützung für Nachwuchswissenschaftlerinnen
Der Gleichstellungsbeitrag richtet sich an vom SNF geförderte Nachwuchswissenschaftlerinnen. Mit dem Beitrag wird ihnen zusätzlich individuelle und flexible Unterstützung für die Karriereentwicklung ermöglicht.
Eine berechtigte Person erhält pro 12 Monate bewilligte Projektlaufzeit einen Beitrag von 1‘000 Franken. Mit dem Beitrag können karriereunterstützende, nicht aber familienunterstützende Massnahmen finanziert werden.
Teilnahmebedingungen
- Für den Gleichstellungsbeitrag wird ein Anstellungspensum von mindestens 60 Prozent vorausgesetzt, finanziert über den SNF. Doktorandinnen können unabhängig vom Beschäftigungsgrad einen Gleichstellungsbeitrag erhalten.
- Der Gleichstellungsbeitrag kann von Doktorandinnen oder Postdoktorandinnen verwendet werden, welche
- Mitarbeiterinnen in Projekten und Karriereförderungsinstrumenten sind.
- Beitragsempfängerinnen eines Karriereförderungsinstruments sind (ausgenommen Eccellenza und SNSF Starting Grant). - An Fachhochschulen sind auch nicht promovierte Mitarbeiterinnen zugelassen.
How To
Der Gleichstellungsbeitrag gehört bei Gesuchen, die seit Mitte April 2014 bewilligt wurden (Datum der Verfügung), zu den anrechenbaren Kosten. Er muss beim Projektgesuch über mySNF nicht beantragt werden, sondern wird über eine Defizitgarantie gedeckt.
Wenn noch Projektmittel vorhanden sind, kann der Gleichstellungsbeitrag damit finanziert werden. Wird der benötigte Betrag nicht über bestehende Projektmittel gedeckt, kann im finanziellen Schlussbericht mit Hinweis auf die entsprechenden Belege eine Ausgleichszahlung in die Wege geleitet werden. Für Stipendiatinnen gilt eine spezielle Regelung.
Dokumente
FAQ
Entsprechend Leitfaden erfülle ich die Kriterien, um einen Gleichstellungsbeitrag zu erhalten. Wie gehe ich nun vor, um diesen zu beantragen?
Der Gleichstellungsbeitrag muss nicht beantragt werden, weder im Projektgesuch noch durch einen Zusatzbeitrag während der Projektdauer (ausgenommen bei den Stipendien).
Die Kosten für den Gleichstellungsbeitrag werden durch eine Defizitgarantie gedeckt. Wenn noch Projektmittel vorhanden sind, kann der Gleichstellungsbeitrag damit finanziert werden. Andernfalls kann im finanziellen Schlussbericht mit Hinweis auf die entsprechenden Belege eine Ausgleichszahlung in die Wege geleitet werden.
Ich bin für die Dauer von 30 Monaten in einem Projekt angestellt. Kann ich folglich 2'500 Franken durch den Gleichstellungsbeitrag zur Unterstützung meiner Karriere verwenden?
Der Gleichstellungsbeitrag für eine berechtigte Person beträgt pro 12 Monate Projektdauer 1000.- Franken. Angebrochene Jahre werden nicht angerechnet, d.h. bei einer Dauer von 30 Monaten können maximal 2'000 CHF verwendet werden.
Kann ich den Gleichstellungsbeitrag auch für Konferenzen zu wichtigen Themen für meine Forschung verwenden?
Der Gleichstellungsbeitrag kann für Mentoring, Coaching, Kurse und Workshops verwendet werden (inkl. Reisekosten). Der Beitrag kann auch für Konferenzen oder Veranstaltungen verwendet werden, wenn sie der Vernetzung dienen.