Beiträge zur Entlastung von Lehrverpflichtungen

Mehr Zeit für Ihre Forschung

​Vom Pilotprojekt Entlastung von Lehrverpflichtungen können Gesuchstellende der Geistes- und Sozialwissenschaften profitieren, um ihrem vom SNF unterstützten Forschungsprojekt mehr Zeit zu widmen. Für ein zwei- bis vierjähriges Projekt können zwischen einer und maximal vier Semesterwochenstunden (SWS) Entlastung finanziert werden. Der SNF spricht pro SWS einen Pauschalbetrag von CHF 6‘000. Die effektiven Kosten, die den bewilligten Beitrag überschreiten, werden nicht vom SNF übernommen. Die Stunden der betroffenen Entlastung können sich auf ein oder zwei Semester verteilen.

  • Teilnahmebedingungen

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    Für die Zusprache von Beiträgen zur Entlastung von Lehrverpflichtungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Das Projekt der gesuchstellenden Person muss in der Abteilung der Geistes- und Sozialwissenschaften evaluiert werden;
    • die beantragte Projektdauer beträgt mindestens zwei Jahre;
    • der Beitrag zur Entlastung von Lehrverpflichtungen betrifft ausschliesslich den verantwortlichen Gesuchsteller bzw. die verantwortliche Gesuchstellerin;
    • der Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin ist ordentliche/r Professor/in, assoziierte/r Professor/in oder Assistenzprofessor/in an einer universitären Hochschule oder Professor/in an einer Fachhochschule/Pädagogischen Hochschule;
    • zwischen zwei Gesuchen um einen Beitrag zur Entlastung von Lehrverpflichtungen muss eine Zeitspanne von mindestens vier Jahren eingeschlossen sein;
    • die betroffene Hochschule muss mit dem Gesuch um einen Beitrag zur Entlastung von Lehrverpflichtungen einverstanden sein. Ein grundsätzliches Einverständnis muss bei Gesuchstellung vorliegen.
    • Pro Forschungsprojekt kann nur ein Beitrag bewilligt werden.

    Mitarbeitende auf dem Projekt sind nicht beitragsberechtigt!

  • How To

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    ​Gesuchseingabe

    Das Gesuch um einen Entlastungsbeitrag von Lehrverpflichtungen ist dem SNF zusammen mit dem Projektgesuch einzureichen.

    Das Gesuch um einen Lehrentlastungsbeitrag ist gleichzeitig mit der Einreichung des Projektgesuches per E-Mail an projects.ssh@snf.chExternal Link Icon zu stellen. Bitte spezifizieren Sie in der E-Mail die Anzahl Semesterwochenstunden und für welche(s) Projektjahr(e). Der Betrag des SNF wird als Zusatzbeitrag zum Projektbeitrag ausbezahlt und muss deshalb im Projektgesuch nicht budgetiert werden. Nach erfolgter Zusprache des Projektbeitrages werden Sie aufgefordert, einen Antrag auf Zusatzbeitrag einzureichen. Dann muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller und ihrem/seinem Arbeitgeber betreffend die Freistellung für die Forschungsarbeit miteingereicht werden.

    Auswahlverfahren

    Die Gesuche um Entlastungsbeiträge von Lehrverpflichtungen werden von der Abteilung Geistes- und Sozialwissenschaften im Rahmen der Projektförderung evaluiert.

  • Dokumente

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