Vereinfachtes Auswahlverfahren beim Programm SPIRIT
Für SPIRIT genügt ab dem 1. Februar 2021 ein Projektgesuch. Eine Skizze müssen Gesuchstellende vorgängig nicht mehr einreichen. Stichtag ist der 2. November jedes Jahres.
Die SPIRIT-Beiträge unterstützen seit 2019 die Zusammenarbeit mit Ländern des globalen Südens. In den ersten zwei Jahren hat der SNF 13 Forschungsprojekte ausgewählt, die insgesamt rund 6 Millionen Franken erhalten. Daran beteiligt sind unter anderem Forschende aus Nepal, Togo und Kolumbien.
Nur noch eine Stufe
Das Auswahlverfahren war bisher zweistufig: Wessen Projektskizze bewilligt wurde, konnte ein vollständiges Gesuch einreichen. Nach der Anfangsphase passt der SNF das Verfahren nun an. Neu verzichtet er auf eine Skizzenstufe und nimmt direkt die vollständigen Gesuche entgegen. "Damit vereinfachen wir die Eingabe und die Evaluation der Gesuche. Ausserdem reduzieren wir die Gesamtdauer der Begutachtung erheblich. Dafür verzichten wir auf den rollenden Gesuchseingang und führen einen Stichtag ein", sagt Marc Zbinden, Leiter der Abteilung Interdisziplinäre und Internationale Zusammenarbeit.
Stichtag für die Eingabe von SPIRIT-Gesuchen ist jeweils der 2. November. Das Auswahlverfahren wird dann Ende Mai des Folgejahrs abgeschlossen. Die erste Ausschreibung gemäss neuem Modell wird der SNF im August 2021 veröffentlichen.
Noch bis zum 31. Januar 2021 können Forschende Projektskizzen nach dem bisherigen Modell einreichen. In der Zwischenphase von Februar bis Juli 2021 nimmt der SNF weder Skizzen noch Gesuche entgegen.
Ausrichtung unverändert
An der Ausrichtung von SPIRIT ändert sich nichts. Nach wie vor stärkt das Programm die grenzübergreifende Forschung der Schweiz und ausgewählter Partnerländer im globalen Süden. Die Projektthemen sind frei wählbar. SPIRIT legt einen Fokus auf Chancengleichheit und die Förderung von Frauen, und hat generell die Steigerung des Bewusstseins für geschlechtsspezifische Fragen zum Ziel.
Die Bedingungen bleiben ebenfalls gleich. So umfasst jedes Gesuch eine Forschungsgruppe von zwei bis maximal vier Personen, wovon mindestens eine gesuchstellende Person in der Schweiz und eine im Ausland forschen muss. Forschende können ein SPIRIT-Gesuch auch dann einreichen, wenn sie bereits Unterstützung im Rahmen der SNF-Projektförderung erhalten. Die Projekte müssen sich jedoch thematisch substanziell voneinander unterscheiden.
Das Budget für SPIRIT beläuft sich 2021 auf 6 Millionen Franken. Damit kann der SNF rund 12 Projekte fördern.