Wissenschaftliche Integrität
Forschung von hoher Qualität muss hohe ethische Ansprüche erfüllen. Für den SNF ist wissenschaftliche Integrität eine zentrale Voraussetzung. Er prüft mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten gründlich und sorgfältig.
Vertrauen ist in der Forschung unabdingbar. Die Grundprinzipien von wissenschaftlich integrem Verhalten sind Verlässlichkeit der Arbeit, Redlichkeit der Forschenden, Respekt gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Um die schwierigen Fragen bei möglichen Verstössen gegen diese Prinzipien zu klären, Plagiate zu prüfen und Verfahren durchzuführen, verfügt der SNF über eine Ad-hoc-Kommission für die Bearbeitung von Fällen wissenschaftlicher Integrität (Kommission) und eine Untersuchungsgruppe wissenschaftliche Integrität der Geschäftsstelle (Untersuchungsgruppe). Zudem hat er gemeinsam mit den Akademien der Wissenschaften Schweiz, swissuniversities und Innosuisse in einem Kodex definiert, was genau wissenschaftliche Integrität ist und wie ein seriöses und faires Verfahren aussieht.
Whistleblowing
Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten werden vom SNF gründlich und seriös geprüft. Konkrete Fälle können jederzeit via E-Mail gemeldet werden.
Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten
Der SNF prüft sämtliche Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Bei einem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten wird die Untersuchungsgruppe informiert. Sie führt die Voruntersuchung durch. Wenn die Vorwürfe nachvollziehbar sind, prüft die Kommission den Fall eingehend. Sollte sich der Verdacht erhärten, leitet sie eine formelle Untersuchung ein. Wenn sich der mutmassliche Verstoss an einer Forschungsinstitution – meist die Arbeitgeberin – ereignet hat, ist diese primär für den Fall zuständig. In solchen Fällen wartet der SNF mit der Durchführung einer eigenen Untersuchung zu. Liegen die Ergebnisse des Verfahrens der zuständigen Institution vor, prüft die Kommission, ob die den SNF betreffenden Aspekte ausreichend geklärt sind. Trifft dies nicht zu, führt die Kommission ein eigenes Verfahren durch.
Für Entscheide über zusätzliche Abklärungen und allfällige Verweise oder weitere Sanktionen ist die Kommission zuständig. Ihre Vorschläge werden durch den Vorstand des Forschungsrats des SNF abschliessend beurteilt.
Bei sämtlichen Verfahren gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit ihre Sicht der Fälle darzulegen. Auch nachdem sich ein Verdacht bestätigt hat, wird die Persönlichkeit aller Betroffener geschützt.
Während der Übergangsphase der Implementierung der neuen Gremien des Forschungsrats des SNF besteht die Fachgruppe Research Ethics and Integrity (REI) aus den folgenden Mitgliedern; Thomas Südmeyer, Gudela Grote, Jean-Francois Molinari, Olivier Devuyst und Nadja Capus. Die Mitglieder der Untersuchungsgruppe sind folgende:
Plagiatsprüfung
Die meisten Verfahren zum wissenschaftlichen Fehlverhalten beim SNF betreffen Plagiate. Der SNF unterhält dafür eigens eine Untersuchungsgruppe, welche Vorwürfe überprüft und regelmässig, bei rund fünf Prozent der Forschungsgesuche, Stichproben durchführt. Die Berichte der Untersuchungsgruppe werden in anonymisierter Form in den Jahresberichten veröffentlicht.
Berichte der Gremien der wissenschaftlichen Integrität
Die Gremien des SNF im Bereich der wissenschaftlichen Integrität erstatten jährlich Bericht über ihre Tätigkeiten. Die Fälle werden zum Schutz der Persönlichkeit der Betroffenen anonymisiert und summarisch behandelt.
Reglemente und Richtlinien
Der SNF richtet sich nach folgenden Regeln:
- Research Integrity Reglement (RI-Reglement) vom 19. März 2025 (PDF)
- SNF-Beitragsreglement (Art. 15 und Art. 43)
- Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, Art 12)
- Schweizer Kodex zur wissenschaftlichen Integrität von 2021 (PDF)
- ALLEA: The European Code of Conduct for Research Integrity von 2023 (englisch)
- Singapore Statement on Research Integrity von 2010
- Global Research Council: Statement of Principles for Research Integrity von 2013 (englisch) (PDF)