Leitfaden „Wie erfasse ich das Budget im SNF-Portal?“
Anhand Ihres Budgets schätzen wir ab, welche Finanzierung Sie für Ihr Vorhaben benötigen. Beachten Sie bitte: Die geplanten Kosten müssen angemessen und nachvollziehbar sein.
Dieser Leitfaden unterstützt Sie dabei, ein passendes Budget einzugeben. Planen Sie nur Kosten, die mit Ihrem Vorhaben direkt zusammenhängen und die vom SNF finanziert werden können. Begründen Sie alle Ausgaben, so dass deren Notwendigkeit für Aussenstehende nachvollziehbar ist.
Informieren Sie sich hier über:
- die drei allgemeinen Grundsätze
- die Grundsätze zu einzelnen Kostenkategorien
Detaillierte Regeln finden Sie auf den Seiten der Förderinstrumente und im Allgemeinen Ausführungsreglement.
Allgemeiner Grundsatz 1
Verwenden Sie den Förderbeitrag des SNF einzig für Kosten, die direkt mit Ihrem Vorhaben zusammenhängen. Kosten für die Grundausstattung oder den üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung sind nicht anrechenbar.
Anrechenbare Kosten
Nichtanrechenbare Kosten
Löhne von Personen, die spezifisch für das Projekt angestellt werden.
Der eigene Lohn von Gesuchstellenden oder Projektpartnerinnen und Projektpartnern.
Kosten für Geräte, die für Ihr Vorhaben zentral sind und deshalb angeschafft werden.
Die standardmässige Informatikausstattung inkl. Hard- und Software.
Kosten für die direkte Nutzung von Infrastrukturen. Detaillierte Regeln zur Nutzung von Infrastrukturen finden Sie hier: Infrastrukturnutzung.
Allgemeine Kosten für die Anschaffung, Amortisation, Wartung und Reparatur dieser Infrastrukturen.
Kosten für die Datenspeicherung während der Laufzeit Ihres Projekts, wenn die Datenmengen aussergewöhnlich gross sind und die Kapazität der Hochschulinfrastruktur übersteigen.
Allgemeiner Grundsatz 2
Begründen Sie alle Ausgaben, so dass deren Notwendigkeit nachvollziehbar ist:
- «Besuch diverser Konferenzen» ist als Begründung für Reisekosten nicht genügend spezifisch.
- Setzen Sie die Kosten in Zusammenhang mit den geplanten Aktivitäten im Forschungsplan, damit sie nachvollziehbar werden.
- Geplante Kosten sind oft eine Schätzung. Nicht jede Taxifahrt muss detailliert aufgeführt werden. Zeigen Sie jedoch, wie sich die budgetierten Kosten zusammensetzen und auf welchen Überlegungen sie basieren (z.B. Erfahrung aus einem vergleichbaren Projekt).
Allgemeiner Grundsatz 3
Berechnen Sie die Kosten nach den Kriterien für Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit:
- Bei einem angemessenen Budget stehen die Kosten in einem guten Verhältnis zu den Zielen des Vorhabens. Die Kosten übersteigen einen üblichen Rahmen nur in begründeten Ausnahmefällen.
- Vermeiden Sie Flugreisen, sowohl wegen der Nachhaltigkeit wie auch wegen der Kosten. Sind sie trotzdem notwendig, wählen Sie günstige Flüge und kombinieren Sie die Reisen wenn möglich, mit anderen Zwecken.
Reisen, Konferenzen und Workshops
Reisen müssen direkt mit dem Forschungsvorhaben zusammenhängen. Neben Reisekosten (z.B. für den Besuch von Konferenzen) können Sie auch Kosten für die Organisation von Tagungen und Workshops budgetieren.
Für Reisen gelten folgende Grundsätze:
- Reisen Sie grundsätzlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Fliegen Sie in der Economy-Klasse. Wählen Sie das Angebot mit dem bestmöglichen Preis-Leistungs-Verhältnis. Zuschläge für die Businessklasse übernimmt der SNF einzig in zwingend erforderlichen Fällen.
- Berechnen Sie Unterkunfts- und Verpflegungskosten gemäss den für Ihre Institution geltenden Ansätzen. Als maximaler Richtwert gelten die Kosten für Hotels und Gaststätten mittlerer Preisklasse.
Geräte und Material von bleibendem Wert
Der SNF vergütet die Kosten für Geräte und Material von bleibendem Wert bis zu einem Maximalbetrag von 100'000 Franken. Diese Geräte sind für das Forschungsvorhaben notwendig und werden spezifisch dafür angeschafft. Sie gehören nicht zur Grundausstattung einer wissenschaftlichen Einrichtung.
Nichtanrechenbare Kosten für die Grundausstattung:
- Standardmässige Informatikausstattung inkl. Hard- und Software.
- Laboreinrichtungen und -geräte.
- Weitere Einrichtungen und Geräte, die für das jeweilige Forschungsgebiet in einer Institution standardmässig vorhanden sind.
Zugänglichmachung von Forschungsdaten (Open Research Data)
Der SNF unterstützt die Zugänglichmachung von Forschungsdaten Ihres Vorhabens mit bis zu 10'000 Franken.
Anrechenbare Kosten für die Zugänglichmachung von Forschungsdaten:
- Kosten für die Aufbereitung von Daten (z.B. Daten bereinigen, Metadaten erstellen und Daten anonymisieren)
- Kosten für die Publikation in digitalen, wissenschaftlich anerkannten Datenrepositorien zu publizieren.
Die Daten Repositorien müssen die FAIR-Prinzipien erfüllen n (siehe Checkliste (PDF)und Art. 2.13 und 11.8 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement). Für kommerzielle Datenrepositorien übernimmt der SNF keine Kosten.
Infrastrukturnutzung, Datenbeschaffung, Verbrauchsmaterial und weitere Sachkosten
Der SNF übernimmt weitere Sachkosten, die direkt mit Ihrem Forschungsvorhaben zusammenhängen und nicht zur Grundausstattung oder zum üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung gehören.
Anrechenbare Kosten für die Infrastrukturnutzung:
- Ausgaben für Verbrauchsmaterial
- Feldspesen
- direkte Kosten für die Nutzung von Infrastrukturen oder Kosten für Rechenzeit
- die Beschaffung von Daten.
Detaillierte Regeln zur Nutzung von Infrastrukturen finden Sie hier: Infrastrukturnutzung.
Kosten der Grundausstattung oder des üblichen Betriebs dürfen Sie nicht budgetieren.
Nichtanrechenbare Kosten für die Infrastrukturnutzung:
- Informatikmittel, Literatur, Hilfsmittel und Gegenstände, die zur Grundausstattung oder zum üblichen Betrieb einer wissenschaftlichen Einrichtung gehören, sowie für betriebliche Übersetzungen.
- Kopien, Porti, Telefonanrufe, Informatikzubehör (Hardware und Infrastruktur) sowie für Software (z.B. Lizenzen, Supportleistungen, Abonnemente).
- Miete, Elektrizität, Wasser, Versicherungen, mit Ausnahme der Prämien einer Haftpflichtversicherung bei Forschung am Menschen.
- Unterhalts- und Serviceleistungen, Servicezentren und Reparaturen.
- Anschaffung, Amortisation, Wartung und Reparatur einer genutzten Infrastruktur.
Budgetmaximum in der Projektförderung
Pro gesuchstellende Person eines Projekts vergibt der SNF im Durchschnitt maximal 250'000 Franken jährlich über die Laufdauer des Beitrags. Für das gesamte Projekt vergibt der SNF maximal eine Million Franken jährlich. Die Gesuchstellenden können die Förderbeiträge frei unter sich aufteilen.
Ein Projekt dauert längstens vier Jahre. Dies ergibt einen möglichen maximalen Förderbeitrag von 4 Millionen Franken. Der Mindestbeitrag für ein Projekt beläuft sich auf 100‘000 Franken. Die Mindestdauer für ein Projekt beträgt 1 Jahr.
Gesuchstellende im Ausland können nicht mehr als ihren mathematischen Anteil (1/n bei n Antragstellern) erhalten.
Ausgenommen von dieser Regel sind Gesuchstellende im Ausland unter Weave / Lead Agency / International Co-Investigator Scheme-Abkommen:
- Gesuchstellende unter dem International Co-Investigator Scheme können maximal 50% des Gesamtbudgets erhalten.
- Für Gesuchstellende in Ländern mit Weave / Lead Agency-Abkommen gelten ausschliesslich die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Budgetanteil bei Weave oder Lead Agency-Partnerorganisationen
Beantragen Sie Sachkosten und Saläre für Projektmitarbeitende bei Gesuchstellenden in Ländern mit Weave oder Lead Agency-Abkommen ausschliesslich bei den SNF-Partnerorganisationen. Für die Kalkulation der Kosten gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
Erfassen Sie diesen Budgetanteil ausschliesslich separat in der Weave-/Lead Agency Budgettabelle (Excel). Für Projekte mit Gesuchstellenden aus Südtirol verwenden Sie den Finanzplan (Excel).
Laden Sie das relevante Budgetdokument als PDF im Bereich “Budget” hoch.
Der Budgetanteil bei Weave oder Lead Agency-Partnerorganisationen fliesst nicht in die Berechnung des Budgetmaximums in der Projektförderung und in den maximalen Budgetanteil für Projektpartner:innen ein.