Weave / Lead Agency / International Co-Investigator Scheme

Keyvisual Lead Agency

Ein Forschungsprojekt mit Partnerinnen oder Partnern im Ausland umsetzen? Drei Abkommen vereinfachen die Einreichung und Beurteilung solcher Gesuche: Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme.

Diese drei unterschiedlichen Abkommen sind Teil des Instruments Projektförderung des SNF. Der Vorteil von Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme: Projekte mit internationalen Partnerinnen oder Partnern werden durch eine Förderorganisation evaluiert, entweder durch den SNF oder dessen Schwesterorganisation im Ausland. Die Forschenden müssen nur ein grenzüberschreitendes Gesuch einreichen statt mehrere an verschiedene nationale Organisationen. Dies reduziert Zeit und Aufwand für alle Beteiligten beträchtlich.

Gesuche mit Gesuchstellenden aus einem Land, mit dem der SNF reziproke Abkommen geschlossen hat, müssen grundsätzlich als WEAVE/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme-Gesuch eingereicht werden.

Bilaterales Lead-Agency-Abkommen mit den folgenden Ländern und Regionen

Internationales Co-Investigator-Abkommen mit folgenden Ländern

  • Dänemark
  • Grossbritannien (nur Geistes- und Sozialwissenschaften)
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Schweden (Schwedischer Forschungsrat)
  • Zulassungsbedingungen

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    Für Projekte im Rahmen von Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme gelten die Zulassungsbedingungen der Projektförderung.

    Projektförderung – Zulassungsbedingungen Gesuchstellende

    Projektförderung – Zulassungsbedingungen Gesuch

  • So geht’s

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    Informieren Sie sich auf der Seite der Projektförderung.

    Projektförderung – So geht’s

    Weave/Lead-Agency-Gesuche, die der SNF als Lead Agency evaluieren soll, erfassen Sie im SNF-Portal. Innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung im SNF-Portal müssen die Gesuche auch bei den ausländischen Förderorganisationen eingereicht werden.

    SNF-PortalExternal Link Icon

    Weave/Lead-Agency-Gesuche, die von der jeweiligen Partnerorganisation als Lead Agency evaluiert werden sollen, müssen dort eingereicht werden. Innerhalb von sieben Tagen nach der Einreichung bei der Partnerorganisation erfassen Sie die Gesuche in mySNF.

    mySNFExternal Link Icon

    Weitere Informationen finden Sie auf den länderspezifischen Seiten.

  • FAQ

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    Hier erhalten Sie Antworten auf Fragen zu Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme. Weitere Informationen finden Sie auf den länderspezifischen Seiten. Falls Sie zusätzliche Fragen zu diesen Abkommen haben, wenden Sie sich bitte an die SNF-Geschäftsstelle.

    Welche Beiträge aus welchen Förderinstrumenten gelten als Projektbeiträge im Sinne von Artikel 13.1 des Reglements über die Projektförderung?

    Für die Bestimmung der Anzahl gleichzeitig laufender Beiträge der Projektförderung zählen Beiträge aus folgenden Förderinstrumenten: Ambizione, Eccellenza, Europäische Partnerschaften und andere multilaterale Initiativen (ausser Belmont Forum und & Transatlantische Plattform für Geistes- und Sozialwissenschaften), Practice-to-Science, PRIMA, Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen, Projektförderung, Sinergia, SNF-Förderprofessuren und Weave / Lead Agency / International Co-Investigator Scheme.

    Die Liste aller Förderinstrumente finden Sie hier (PDF).

    Kann ich ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen?

    Ja, Sie können ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen, allerdings jetzt als Projektförderungsgesuch. Forschende konnten im April 2023 zum letzten Mal Gesuche für einen Förderbeitrag im Rahmen von Sinergia einreichen. Im Sommer 2023 hat der SNF das Programm Sinergia in die Projektförderung integriert. Er führt damit die kollaborative und interdisziplinäre Forschung in seinem wichtigsten Förderinstrument zusammen und kann entsprechende Projekte künftig noch stärker unterstützen.

    Gilt die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr für alle Gesuchstellenden einzeln?

    Nein, die Gesuchstellenden können die Mittel unter sich aufteilen. Die durchschnittlichen Gesamtausgaben dürfen die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr nicht überschreiten.

    Diese Regel gilt auch für Gesuchstellende aus dem Ausland, die sich für das International Co-Investigator Scheme bewerben. Bitte beachten Sie, dass das von diesen Gesuchstellenden beantragte Budget 50 Prozent (30 Prozent für GSW-Projekte mit Grossbritannien) des beantragten Gesamtbudgets nicht überschreiten darf.

    Bei Weave/Lead-Agency-Gesuchen sind die Budgets für Gesuchstellende aus dem Ausland nicht Teil des vom SNF bewilligten Förderbeitrags. Der SNF übernimmt keine Kosten, die im Land der ausländischen Gesuchstellenden anfallen.

  • News

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