PRIMA
PRIMA-Beiträge richten sich an hervorragende Forscherinnen, die ein hohes Potenzial für eine Professur aufweisen.
PRIMA-Beitragsempfängerinnen führen ein Forschungsprojekt unter ihrer Leitung und mit einem eigenen Team an einer Schweizer Forschungsinstitution durch. Ein PRIMA-Beitrag umfasst das Salär der Beitragsempfängerin sowie Projektmittel für eine Dauer von fünf Jahren. Mit diesem kompetitiven Beitrag profilieren sich die PRIMA-Beitragsempfängerinnen für die nächste Stufe ihrer akademischen Karriere: eine Professur. Wird eine PRIMA-Beitragsempfängerin während der Beitragsdauer auf eine Professur berufen, können die verbleibenden Mittel an den neuen Arbeitsort transferiert werden.
Änderungen im PRIMA-Reglement
Das PRIMA-Reglement wurde in vier wesentlichen Punkten angepasst:
- Gesuchstellende, die die persönlichen Voraussetzungen auch für Ambizione erfüllen, können nicht mehr ein PRIMA-Gesuch mit der Option Ambizione einreichen.
- Für klinische Forschende wurden die persönlichen Voraussetzungen überarbeitet. Sie können nun bis zu 14 Jahre nach dem medizinischen Abschluss ein PRIMA-Gesuch einreichen. Zusätzlich müssen sie eine klinische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren nachweisen.
- Die Verlängerung des Zeitfensters für die Zulassung ist nicht mehr auf ein Jahr begrenzt. Nun entspricht diese Dauer der tatsächlichen Dauer der aufgetretenen Verzögerung. Darüber hinaus kann bei Mutterschaft nach dem Doktorat, der äquivalenten Qualifikation zum Doktorat oder dem medizinischen Abschluss das Zulassungsfenster pro Kind um 18 Monate, oder darüber hinausgehend falls begründet, verlängert werden. Es wird auf Ziffer 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement verwiesen.
- Kosten für Open-Access-Publikationen laufen nicht mehr unter anrechenbare Kosten innerhalb der PRIMA-Beiträge und müssen von den Gesuchstellerinnen separat über mySNF beantragt werden.
- PRIMA
- Allgemeines Ausführungsreglement zum Beitragsreglement
- Open-Access-Publikationen