SNSF Starting Grants
Leiten Sie Ihr Projekt mit einem eigenen Team in der Schweiz.
Diese Website ist nun aktualisiert. Sie finden hier das Ausschreibungsdokument für die SNSF Starting Grants 2025 sowie alle nützlichen Dokumente und Informationen zur Vorbereitung Ihres Gesuchs.
Wichtige Termine für die SNSF Starting Grants 2025 Ausschreibung
Lancierung der Ausschreibung: 15. Oktober 2024
Eingabetermin: 15. Januar 2025, 17:00:00 Uhr (MEZ)
Voraussichtliche Bekanntgabe der Ergebnisse von Phase 1: Ende Juli 2025
Voraussichtliche Bekanntgabe der Ergebnisse von Phase 2: November 2025
Frühester Projektbeginn - spätester Projektbeginn: 1. Januar 2026 - 1. Januar 2027
Die SNSF Starting Grants 2025 sind die höchste Stufe der Karriereförderung des SNF. Sie ermöglichen es den Forschenden, ihr Projekt und ein Team von Forschenden in der Schweiz zu leiten. Teilnehmen können Forschende, die seit ihrer Promotion, einem äquivalenten Abschluss oder ihrem medizinischen Abschluss bereits mehrere Jahre in der Forschung tätig sind, und zu wissenschaftlich unabhängigen und wichtigen Forschungsarbeiten auf ihrem Gebiet beigetragen haben.
Das Förderinstrument steht allen Disziplinen und Themen offen. Gesuchstellende können ein Budget von maximal CHF 1 Million Franken für Projektmittel über eine Laufzeit von fünf Jahren beantragen. Gesuchstellende können zusätzlich ihren eigenen Lohn beantragen (siehe Abschnitt 3.2 des Call Dokumentes (PDF) für die Bedingungen).
Ein Extrabudget ist vorgesehen, um zusätzliche hervorragende Bewerberinnen zu fördern.
Teilnahmebedingungen
Die Gesuchstellenden verfügen über einen Doktortitel, einen medizinischen Abschluss oder einen einem Doktortitel gleichwertigen Abschluss. Darüber hinaus müssen sie drei Kriterien erfüllen: (1) Sie müssen innerhalb des Zulassungszeitfensters liegen, (2) sie dürfen das Ziel dieser Ausschreibung noch nicht erreicht haben und (3) sie müssen einen Bezug zur Schweiz haben (Swiss-link):
Bitte konsultieren Sie die Ausschreibung (PDF), um abzuklären, ob Sie alle Teilnahmebedingungen erfüllen. Wenn Sie sich unsicher sind, wenden Sie sich bitte an den SNF unter stg@snf.ch.
Wiederholte Gesuchseingabe
Gesuchstellende, deren Projekt im Rahmen der SNSF Starting Grants abgelehnt wurde, dürfen unabhängig vom Thema des Projekts und seiner Bewertung ein zweites Mal einreichen. Zudem können Gesuchstellende, die bei der Evaluation der SNSF Starting Grants 2024 die Phase 2 erreicht haben, ein drittes Gesuch für die SNSF Starting Grants 2025 einreichen.
- Wiederholte Gesuchseingabe (Art. 1.4 Ausschreibung (PDF))
Anstellung und Lohn
Hochschulen, die Assistenzprofessuren anbieten, müssen mindestens eine solche Stelle und einen solchen Titel für die Dauer des Beitrags anbieten. Gesuchstellende, die noch nicht über eine solche gesicherte Stelle verfügen, beantragen über den SNSF Starting Grant eine Finanzierung ihres Salärs auf dem Niveau einer Assistenzprofessur.
Forschungsinstitutionen, die keine Assistenzprofessurstellen und -titel anbieten, müssen für die Dauer des Beitrags eine Stelle mit selbständiger Projekt- und Führungsverantwortung («Gruppenleitungsstelle») anbieten. Gesuchstellende, die nicht bereits über eine solche gesicherte Stelle verfügen, beantragen über den SNSF Starting Grant die Finanzierung ihres Salärs auf dem Niveau der Gruppenleitung.
- Anstellung während des Förderbeitrags (Art. 1.5 Ausschreibung (PDF))
- Salär von Gesuchstellenden (Art. 3.2 Ausschreibung (PDF))
Gesuchseingabe
«Erstellen Sie Ihr Gesuch gemäss dem Leitfaden und reichen Sie es auf der Online-Plattform mySNF ein. Wir empfehlen, das Gesuch auf mySNF frühstmöglich zu eröffnen, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen.»
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte beim Vorbereiten und Einreichen eines Gesuchs:
- Forschungsplan (Art. 4.1 Ausschreibung (PDF))
- CV und bedeutendste Leistungen (Art. 4.2 Ausschreibung (PDF))
- Finanzieller Bedarf (Art. 3.1 Ausschreibung (PDF))
- Bestätigung der Hochschule oder Forschungsinstitution (Art 1.5 und Art. 1.6 Ausschreibung (PDF))
- Hochladen des Gesuchs: (Art. 4.3 Ausschreibung (PDF))
- Mehrfachgesuche und Doppelförderungen: (Art. 1.3 Ausschreibung (PDF))
Hochschuleinrichtung
Die Hochschul- oder Forschungsinstitution muss das Bestätigungsschreiben nach der bereitgestellten Vorlage ausfüllen und unterzeichnen (Vorlage (Word)) für die Ausschreibung 2025).
Auswahlverfahren
Die Bewertung der eingereichten Gesuche erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. Fachspezifische Gremien evaluieren die Gesuche in einem zweistufigen Verfahren. Die Gesuche werden aufgrund der für die erste Phase eingereichten Dokumente sowie der zusätzlichen externen Peer Reviews und Interviews der Phase 2 bewertet. Die Gesuche werden im Vergleich zu den anderen Gesuchen eingestuft.
- Evaluationsgremien und externe Peer Reviews (Art. 5.1 Ausschreibung (PDF))
- Auswahlverfahren (Art. 5.2 Ausschreibung (PDF))
- Evaluationskriterien (Art. 5.3 Ausschreibung (PDF))
- Evaluationsformular – SNSF Starting Grants (PDF)
- Ergebnis und Kommunikation der Entscheide (Art. 5.4 Ausschreibung (PDF))
Leitlinien und Reglemente
Rechtsgrundlage:
Für die Ausschreibung der SNSF Starting Grants 2025 gelten die allgemeinen Bestimmungen des SNF:
Ethik und Integrität:
Forschungstätigkeiten und -methoden, die ethische Fragen aufwerfen oder einer eingehenderen ethischen Evaluation bedürfen, sind über mySNF darzulegen. Dabei sind die in der Schweiz geltenden Gesetze und ethischen Standards zu berücksichtigen. Ebenfalls zu beachten sind die Regeln der wissenschaftlichen Integrität.
Mitglieder der Evaluationsgremien
Die Liste umfasst die Mitglieder von Evaluationsgremien. Der SNF versteht es als Teil der guten wissenschaftlichen Praxis, dass Gesuchstellende und Mitglieder von Evaluationsgremien nicht wegen eines beim SNF eingereichten Gesuchs miteinander in Verbindung treten.
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel I - A
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel I - B
- Evaluationsgremium – SNSF StG Panel I – C
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel II - A
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel II - B
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel II - C
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel III - A
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel III - B
- Evaluationsgremium - SNSF StG Panel III - C
Ergänzende Massnahmen
FAQ
Wo finde ich die notwendigen Informationen für die Erstellung des Gesuches?
Die Ausschreibung (PDF) und weitere wichtige Informationen finden Sie unter "Teilnahmebedingungen".
Ist es unter besonderen Umständen möglich, das Zeitfenster für die Zulassung zu verlängern?
Das Zeitfenster für die Einreichung eines SNSF Starting Grant-Gesuchs kann verlängert werden, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Verzögerung gemäss den in Artikel 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement (PDF) genannten Gründen nachweisen kann.
Was ist das netto akademischen Alter?
Das netto akademische Alter wird automatisch im CV-Format berechnet und zeigt auf, wie viel Zeit Sie seit Ihrem Doktorat in die Forschung investieren konnten und wird bei der Evaluation berücksichtigt.
Wieso verlangt der SNF ein eigenes CV-Format?
Der SNF hat die San Francisco Declaration on Research Assessment (DORA) unterzeichnet. Darin wird Forschungsförderern empfohlen, die Kriterien zur Bewertung der wissenschaftlichen Produktivität klar zu definieren. Dabei geht es nicht nur um Publikationen, sondern auch um wissenschaftliche Qualität, Wert und Auswirkung Ihrer Forschungsergebnisse (inklusive Datensätze, Software und Prototypen).
Wo finde ich die nötigen Informationen zum CV-Format?
Sie finden zusätzliche Informationen zum CV-Format hier. Um einen CV zu erstellen, können Sie den folgenden Link verwenden. (Siehe auch: Neues Format für den CV).
Kann ich ein SNSF Starting Grants-Gesuch erneut einreichen, auch wenn mein Projekt im Zuge der Evaluation des SNSF Starting Grants abgelehnt wurde?
Gesuchstellende, deren Projekt im Rahmen der SNSF Starting Grants abgelehnt wurde, haben das Recht, erneut ein Gesuch einzureichen, und zwar unabhängig vom Thema des Projekts und seiner Bewertung. Zudem können Gesuchstellende, deren Projekt in der zweiten Evaluationsphase der SNSF Starting Grants 2024 abgelehnt wurde, ein drittes Gesuch für die SNSF Starting Grants 2025 einreichen.
Ich habe momentan einen laufenden Ambizione-Beitrag. Kann ich mich für einen SNSF Starting Grant bewerben?
Ambizione-Beitragsempfänger:innen können frühestens 12 Monate nach Beginn ihres Ambizione Beitrags einen SNSF Starting Grant einreichen – vorausgesetzt sie erfüllen alle anderen Kriterien des Call Dokuments. Wenn der SNF-Beitrag Ihren Lohn während des Projekts abdecken soll, sollten Sie Ihren Lohn im Gesuch für einen SNSF Starting Grant aufführen.
Ich habe einen laufenden PRIMA-Beitrag / Eccellenza-Beitrag / SNSF Starting Grants / ERC Starting Grant / Practice-to Science. Kann ich mich trotzdem für einen SNSF Starting Grant bewerben?
Nein, weil Sie nach Art. 1.2 im Ausschreibungsdokument (PDF) das Ziel des SNSF Starting Grants bereits erreicht haben.
Sind bei SNSF Starting Grants Ausnahmen bezüglich der mindestens zweijährigen Forschungstätigkeit seit Erlangen des Doktorats möglich?
Nein, es sind keine Ausnahmen möglich. Diese Bedingung muss zum 1. Februar 2025 erfüllt sein, wobei das Datum der Prüfung bzw. der Disputation des Doktorats massgebend ist.
Sind bei SNSF Starting Grants Ausnahmen bezüglich des mindestens zweijährigen «Swiss-Links» möglich?
Nein. Am 1. Februar 2025 muss der mindestens zweijährige Swiss-Link erfüllt sein.
Kann ich ein SNSF Starting Grant-Gesuch parallel zu einem SNF-Projekt oder Ambizione-Gesuch einreichen?
Nein. Es ist nicht möglich, mehrere Gesuche gleichzeitig in Evaluation zu haben, die sich mit der beantragten Förderungsperiode des SNSF Starting Grants überschneiden. Ausnahmen gelten für Paralleleinreichungen bei den NFP, NCCR oder andere einmalige Calls.
Darf ich mich gleichzeitig für einen ERC Starting Grant und einen SNSF Starting Grant bewerben?
Ja. Eine Paralleleinreichung für einen ERC Starting Grant und einen SNSF Starting Grant ist erlaubt.
Darf ich mich gleichzeitig für einen ERC Synergy Grant und einen SNSF Starting Grant bewerben?
Ja. Eine Paralleleinreichung für einen ERC Synergy Grant und einen SNSF Starting Grant ist erlaubt.
Kann ich als Assistenzprofessor:in einer Schweizer Hochschule einen SNSF Starting Grant einreichen, wenn die Verteidigung meines Doktorats im Zeitfenster von 2-8 Jahren liegt?
Ja, vorausgesetzt, Sie haben keine signifikante Drittmittelfinanzierung (siehe Call Dokument 1.2). Um zulassungsberechtigt zu sein, müssen Sie am 1. Februar 2025 des Weiteren alle drei persönlichen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Im Zweifelsfall können Sie den SNF per E-Mail unter stg@snf.ch kontaktieren.
Mein Projekt ist interdisziplinär ausgelegt und auf mySNF nicht eindeutig in einen Forschungsbereich, beziehungsweise in eine Haupt- und Nebendisziplin(en) einzuordnen: Was gilt es zu beachten?
Der interdisziplinäre Charakter wird während der Evaluation Ihres Gesuches berücksichtigt. Je nach Wahl des Forschungsbereiches wird das Gesuch einem der drei folgenden Forschungsbereiche zugeordnet: Geistes- und Sozialwissenschaften; Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft- und Technik sowie Lebenswissenschaften. Falls Ihr Gesuch an der Schnittstelle eines dieser Forschungsbereiche liegt, sollte die Wahl auf mySNF unter «Grunddaten I» für einen Forschungsbereich getroffen werden, in dem Sie das Gesuch evaluiert haben möchten. Hauptreferent:innen werden in diesen Fällen aus dem gewählten Forschungsbereich zugewiesen, während Koreferent:innen aus dem/den weiteren Forschungsgebiet/en stammen können.
Mein Gesuch ist mit einer Forschungsinstitution verbunden, die keine Assistenzprofessuren vergibt; kann ich mich trotzdem für einen SNSF Starting Grant bewerben, ohne die Garantie einer solchen Stelle während des Beitrags?
Ja. Bei Institutionen, die keine Stellen für Assistenzprofessorinnen und -professoren anbieten, akzeptieren wir eine gleichwertige Stelle, die unabhängige Projekt- und Managementverantwortung beinhaltet ("Group Leader").
Kann ich auch nur einen Teil meines Salärs beantragen, falls meine Forschungsinstitution den restlichen Teil übernimmt?
Ja, das ist möglich. Jedoch darf das Pensum nicht mehr als 100% betragen.
Ich habe für die gesamte Dauer des beantragten SNSF Starting Grant eine bezahlte Stelle an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in der Schweiz. Was muss ich beachten?
- Gesuchstellende, die kein Salär beantragen, müssen mit mindestens 0,5 VZÄ angestellt sein und mindestens 0,5 VZÄ für das mit dem Beitrag finanzierte Projekt aufwenden.
- Gesuchstellende, die einen Teil ihres Salärs beantragen und an einer Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule angestellt sind, müssen mit mindestens 0,8 VZÄ angestellt sein und mindestens 70 % ihrer Arbeitszeit für das Projekt aufwenden. Die restliche Arbeitszeit sollten sie hauptsächlich für Tätigkeiten einsetzen, die im Hinblick auf eine akademische Laufbahn erwartet werden.
- Gesuchstellende, die einen Teil ihres Salärs beantragen und in der klinischen Forschung tätig sind, müssen mit mindestens 0,5 VZÄ in der Forschung angestellt sein und mindestens 0,5 VZÄ für das mit diesem Beitrag finanzierte Projekt aufwenden sowie die restliche Arbeitszeit hauptsächlich für klinische Tätigkeiten einsetzen.
- In allen anderen Fällen müssen die Gesuchstellenden mit mindestens 0,8 VZÄ angestellt sein und mindestens 80 % ihrer Arbeitszeit für das mit dem Beitrag finanzierte Projekt aufwenden sowie den Rest der Arbeitszeit hauptsächlich für Tätigkeiten einsetzen, die im Hinblick auf eine akademische Laufbahn erwartet werden.
Kann ich ein eigenständiges Forschungsprojekt einreichen, ohne ein Team zu beantragen?
Nein, da es das Ziel des SNF Starting Grants ist, ein eigenständiges Forschungsprojekt durchzuführen und ein Forschungsteam in der Schweiz zu leiten.
Was passiert, wenn ich eine Professur oder eine Gruppenleitungsstelle erhalte und mein Gehalt durch den SNSF Starting Grant gedeckt ist?
Sie müssen den SNF entsprechend informieren. Die gesprochenen Projektmittel können bei einer weiterführenden wissenschaftlichen Anstellung mit Projekt- und Managementverantwortung in der Schweiz in der Regel weiterverwendet werden. Der Restbetrag Ihres Lohnes muss dem SNF zurückerstattet werden.
Ich bin klinisch tätige Forscherin / klinisch tätiger Forscher. Deckt der SNF den Teil des Lohns, der meiner klinischen Tätigkeit gewidmet ist?
Für klinische tätige Forschende wird der Anteil des Salärs für die Forschungstätigkeit gedeckt. Der Anteil für die klinische Tätigkeit muss von der Forschungsinstitution/Spital übernommen werden und wird nicht von SNF finanziert. Das Pensum von Klinik und Forschung darf nicht mehr als 100% betragen.
Was passiert mit meinem SNSF Starting Grant, wenn ich an einer Hochschule im Ausland berufen werde?
Gesuche für eine Weiterverwendung der zugesprochenen Mitteln werden im Einzelfall geprüft. Die Bedingungen sind unter "Money follows Researcher"-Verfahren beschrieben.
Kann ich meinen gesamten Beitrag an eine neue Forschungsinstitution in der Schweiz übertragen?
Wenn Sie Ihren Beitrag, einschliesslich der Mittel Ihres Salärs, an eine andere Forschungsinstitution übertragen möchten, wenden Sie sich an den SNF und erläutern die Gründe für den Wechsel sowie den Mehrwert des Wechsels für Ihr Projekt oder die Bedeutung für Ihre Karriere. Ein schriftlicher Antrag der/des Beitragsempfangenden sollte folgende Unterlagen enthalten:
- Wie die ursprüngliche Forschungsinstitution muss auch die neue Forschungsinstitution ein Bestätigungsschreiben vorlegen.
- Eine befugte Stelle der ursprünglichen Forschungsinstitution nimmt in einem Schreiben an den SNF vom Wechsel Kenntnis.
Der SNF prüft den Antrag im Hinblick auf die Machbarkeit des Projekts oder Ihre Karriere an der neuen Institution.
Was geschieht mit meinem Beitrag, wenn ich eine neue Stelle ausserhalb der akademischen Forschung annehme?
Sie müssen den SNF entsprechend informieren. Der SNF bricht den Beitrag ab. Der noch nicht verwendete Teil des Beitrages muss dem SNF zurückerstattet werden.
Kann ich meine Vollzeitbeschäftigung aufgrund von familiären Betreuungspflichten reduzieren?
Der SNF anerkennt, dass familiäre Betreuungspflichten nicht immer mit einer Vollzeitbeschäftigung vereinbar sind. Deshalb kann der Beitrag auch in einer Teilzeitanstellung (mind. 0.8 VZÄ) geleistet werden. Es ist möglich, ein Gesuch mit einer Vollzeitanstellung zu planen und einzureichen, das Pensum aber aufgrund von familiären Betreuungspflichten zu reduzieren und den Förderzeitraum später zu verlängern. Beitragsempfangende können eine Änderung des Beschäftigungsgrades jederzeit nach Zusprache des Beitrags beantragen.
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