Eccellenza

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Lancieren Sie als Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor gemeinsam mit Ihrem Team Ihr Forschungsprojekt.

Der letzte Gesuchseingang für PRIMA hat am 1. November 2021 stattgefunden.

Im März 2022 hat der SNF angekündigt, die beiden Förderinstrumente PRIMA und Eccellenza Professorial Fellowships zusammenzuführen, unter dem Namen SNSF Professorial Fellowships. Weil aber die Schweiz nach wie vor nicht an das Rahmenprogramm Horizon Europe assoziiert ist, wurde dieser Plan nicht umgesetzt und der SNF passte sein Förderportfolio an.

Vorläufig bilden die SNSF Starting Grants das Instrument auf der höchsten Stufe der Karriereförderung. Sie richten sich sowohl an Forschende, die sich für einen europäischen ERC Starting Grant bewerben wollten, als auch an Personen, die an einem PRIMA-Beitrag oder einem Eccellenza Professorial Fellowship interessiert waren. Das PRIMA-Budget wird im Rahmen der SNSF Starting Grants ebenfalls ausschliesslich für Frauen eingesetzt.

​SNSF Eccellenza Professorial Fellowships richten sich an hoch qualifizierte Forschende, die eine permanente Professur anstreben. Eccellenza ermöglicht ihnen, ihr Ziel als Assistenzprofessorin oder Assistenzprofessor mit einem grosszügig ausgestatteten Forschungsprojekt unter ihrer Leitung und einem eigenen Team an einer Hochschule in der Schweiz zu erreichen.

Eccellenza deckt das Salär der Beitragsempfängerin oder des Beitragsempfängers auf dem Niveau einer lokalen Assistenzprofessur und Projektmittel von bis zu 1'000’000 Franken für fünf Jahre ab.

  • Teilnahmebedingungen

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    Die wichtigsten Teilnahmebedingungen sind nachfolgend aufgeführt. Bitte konsultieren Sie das Eccellenza Reglement, um Ihre formelle Antragsberechtigung zu bestimmen.

    Gesuchstellende weisen eine mindestens zweijährige Forschungstätigkeit an einer schweizerischen Hochschulforschungsstätte oder die schweizerische Staatsbürgerschaft oder einen schweizerischen Hochschulabschluss vor. Sie hatten noch nie eine Professur inne und eine solche wird auch nicht vorausgesehen.

    Forschende:

    • haben ein Doktorat (PhD) oder eine mindestens dreijährige Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss (Äquivalent zum Doktorat).
    • verfügen über mindestens drei Jahre Forschungserfahrung nach dem Doktorat oder der äquivalenten Qualifikation zum Doktorat.
    • reichen ihr Gesuch bis zu acht Jahren nach der Disputation der Dissertation oder nach dem Datum der äquivalenten Qualifikation zum Doktorat ein.

    Klinisch tätige Forschende:

    • haben einen medizinischen Abschluss (Staatsexamen oder äquivalenter Abschluss).
    • verfügen über mindestens drei Jahre klinische Tätigkeit und mindestens zwei Jahre Forschungstätigkeit nach dem medizinischen Abschluss.
    • reichen ihr Gesuch bis zu 12 Jahren nach dem medizinischen Abschluss ein.

    Massgebend für die Berechnung der Fristen ist der Eingabetermin für Eccellenza-Gesuche.

  • How To

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    ​Gesuchseingabe

    Die Gesuche müssen über die Plattform mySNF eingereicht werden. Die Plattform mySNF wird drei Monate vor dem jeweiligen Stichtag der Gesuchseinreichung für die Eingabe geöffnet.

    Evaluationsverfahren

    Für die Eccellenza-Beiträge erfolgt die Auswahl der Gesuche in zwei Phasen

  • Dokumente

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  • Ergänzende Massnahmen

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  • FAQ

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    Wo finde ich die notwendigen Informationen für die Erstellung des Gesuches?

    Reglement, Leitfaden und weitere wichtige Informationen finden Sie unter "Dokumente".

    Ist es unter besonderen Umständen möglich, das Zeitfenster für die Zulassung zu verlängern?

    Das Zeitfenster für die Einreichung eines Eccellenza-Gesuches kann verlängert werden, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Verzögerung gemäss den in Ziffer 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement genannten Gründen nachweisen kann.

    Was ist der Unterschied zwischen dem akademischen Alter und dem netto akademischen Alter?

    Das akademische Alter gibt an, wie viel Zeit seit dem Doktorat vergangen ist. Es ist massgebend für die Berechnung des Zeitfensters in den persönlichen Voraussetzungen (siehe Artikel 4 des Eccellenza-Reglements). Das netto akademische Alter zeigt hingegen auf, wie viel Zeit Sie seit Ihrem Doktorat in die Forschung investieren konnten und wird bei der Evaluation berücksichtigt.

    Was darf in die Formulare zur Erklärung zur Mobilität und zur Berechnung des netto akademischen Alters eingegeben werden?

    Bitte beachten Sie den Leitfaden und die Hinweise in den entsprechenden Formularen. In der Erklärung zur Mobilität sollten Sie die Wahl der Forschungsinstitution begründen und Ihre bisherige und geplante Mobilität darlegen. Im Formular zur Berechnung des netto akademischen Alters sollten Sie angeben, wie viel Zeit Sie seit dem Doktorat für die Forschung aufwenden konnten.

    Ich habe momentan einen laufenden Ambizione-Beitrag. Kann ich mich für ein SNSF Eccellenza Professorial Fellowship bewerben?

    Ambizione-Beitragsempfänger/innen können frühestens nach 18 Monaten seit Beginn ihres Ambizione-Beitrags ein Gesuch um ein SNSF Eccellenza Professorial Fellowship oder einen PRIMA-Beitrag einreichen.

    Wie oft kann ich ein Gesuch einreichen?

    Gesuchstellende, deren Gesuch um ein SNSF Eccellenza Professorial Fellowship abgelehnt wurde, können sich ein weiteres Mal bewerben.

    Sind bei Eccellenza Ausnahmen bezüglich der mindestens dreijährigen Forschungstätigkeit seit Erlangen des Doktorats möglich?

    Nein, es sind keine Ausnahmen möglich. Diese Bedingung muss zum Zeitpunkt des Eingabetermins erfüllt sein, wobei das Datum der Prüfung bzw. der Disputation des Doktorats massgebend ist.

    Kann ich ein Eccellenza-Gesuch parallel zu einem SNF-Projekt einreichen?

    Sie können kein Eccellenza-Gesuch einreichen, wenn Sie ein SNF-Projekt in Evaluation haben (mit der Ausnahme von NFP, NFS oder anderen einmaligen Förderungsmöglichkeiten). Wenn Sie jedoch zum Zeitpunkt der Eccellenza-Gesuchstellung bereits über ein bewilligtes oder laufendes Projekt verfügen, können Sie dieses weiterführen, sofern es sich thematisch klar vom Projekt für das Eccellenza-Gesuch unterscheidet.

    Kann ich mich trotz einer vergangenen, aktuellen oder zugesicherten Anstellung als Professor/in für ein SNSF Eccellenza Professorial Fellowship bewerben?

    Die Gesuchstellung für SNSF Eccellenza Professorial Fellowships setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Eingabetermins und während des gesamten Evaluationsverfahrens keine befristete oder unbefristete Anstellung als Assistenzprofessor/in oder Professor/in in der Schweiz oder im Ausland vorliegt, vorlag oder zugesichert ist. Merkmale von Positionen, in welchen die Gesuchstellung nicht möglich ist: Befristete oder unbefristete Stelle im Lehrkörper mit eigenständiger Position, beinhaltend weisungsungebundene selbstständige Forschungs- und Lehrverpflichtung bzw. -tätigkeit, Recht zur Leitung von Dissertationen. Der Titel der Stelle kann bei Gesuchstellenden aus dem Ausland von den in der Schweiz verwendeten Titeln (Assistenzprofessur, Professur) abweichen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Geschäftsstelle des SNF.

    Kann ich meinen gesamten Beitrag an eine neue Forschungsinstitution in der Schweiz übertragen?

    Wenn Sie Ihren Beitrag, einschliesslich der Mittel Ihres Salärs, an eine andere Forschungsinstitution übertragen möchten, wenden Sie sich an den SNF und erläutern die Gründe für den Wechsel sowie den Mehrwert des Wechsels für Ihr Projekt oder die Bedeutung für Ihre Karriere. Ein schriftlicher Antrag des Beitragsempfangenden sollte folgende Unterlagen enthalten:

    • Wie die ursprüngliche Forschungsinstitution muss auch die neue Forschungsinstitution Bestätigungsschreiben vorlegen.
    • Eine befugte Stelle der ursprünglichen Forschungsinstitution nimmt in einem Schreiben an den SNF vom Wechsel Kenntnis.

    Der SNF prüft den Antrag im Hinblick auf die Machbarkeit des Projekts oder Ihre Karriere an der neuen Institution.

    Was geschieht mit meinem Beitrag, wenn ich eine neue Stelle ausserhalb der akademischen Forschung annehme?

    Sie müssen den SNF entsprechend informieren. Der SNF bricht den Beitrag ab. Der noch nicht verwendete Teil des Beitrages muss dem SNF zurückerstattet werden.

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