Mehr strategische Kompetenzen für den Forschungsrat – Evaluation bleibt Teil des Mandats
Im Rahmen seiner Reorganisation hat der SNF die Aufgaben des Forschungsrats ab 2025 festgelegt. Dieser erhält zusätzliche strategische Kompetenzen. Weiterhin wird er für die Evaluation der Forschungsprojekte verantwortlich sein.
Der Forschungsrat ist das wissenschaftliche Organ des SNF. Bestehend aus 100 führenden Forschenden, ist er verantwortlich für die Begutachtung von jährlich mehreren tausend Forschungsprojekten und entscheidet über deren Finanzierung. Unterstützt wird der im Milizsystem arbeitende Forschungsrat von zahlreichen Evaluationsgremien mit rund 1000 Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland.
Gute Bedingungen gewährleisten
Im Rahmen der Reorganisation des SNF wird der Forschungsrat ab 2025 zusätzliche Aufgaben übernehmen. So wird er neu über eine Kommission verfügen, die sich mit strategischen Themen befasst. Die Kommission kann Arbeitsgruppen einsetzen, beispielsweise zur offenen Wissenschaft, zur Chancengleichheit in der Forschung oder zur internationalen Zusammenarbeit. Dadurch will der Forschungsrat gemäss seinem Auftrag auch künftig gute Bedingungen für die wissenschaftliche Forschung in der Schweiz und deren Förderung gewährleisten.
Evaluation weiterhin Teil des Mandats
Für die Evaluation der eingereichten Forschungsprojekte wird der Forschungsrat auch ab 2025 die Verantwortung tragen. Er leitet die Evaluationsgremien, entscheidet über die Vergabe der Fördermittel und stellt die hohe Qualität der Evaluation sicher.
Der Stiftungsrat des SNF hat zudem beschlossen, dass die Mitglieder des Forschungsrats neben ihren strategischen Aufgaben und ihrer Leitungsfunktion weiterhin auch selbst Forschungsprojekte evaluieren können. Die Anforderungen an die Rollenteilung werden dabei berücksichtigt. Der Forschungsrat erachtet die Begutachtung als nötig, um nahe an neusten Entwicklungen zu bleiben und dieses Wissen und diese Erfahrung in die SNF-Förderpolitik einzubringen.
Stärkere Position
«Mit der Reorganisation stärken wir die Position des Forschungsrats und nutzen die hervorragende Kompetenz seiner Mitglieder noch besser. Seine Aufgaben nehmen an Bedeutung, Komplexität und Vielfalt zu, zum Beispiel bei der Erarbeitung strategischer Themen», sagt Jürg Stahl, Präsident des Stiftungsrats. «Damit stärken wir auch den Grundsatz, dass die Wissenschaft selbst die Forschungsförderung im Auftrag des Bundes umsetzt. Dieser Freiraum ist zentral für die Arbeit und den Erfolg des SNF.»
Der Forschungsrat wird neu maximal 80 Mitglieder haben. Die Details seiner künftigen Organisation und seiner Aufgaben wird der SNF in den nächsten Monaten erarbeiten. Wie bereits für die gesamte Reorganisation seit 2022 wird er dafür interne und externe Konsultationen durchführen. «Die weitere Ausgestaltung der Reorganisation werden wir in enger Abstimmung mit den Forschenden angehen. Unser Ziel ist es, dass wir die heutige hohe Qualität der Projektevaluation auch bei einer steigenden Zahl von Gesuchen aus sehr unterschiedlichen Fachgebieten gewährleisten und die Expertise der Forschenden für die Evaluation weiterhin bestmöglich nutzen», sagt Jürg Stahl.
Neue Organisation
Grundlage der Reorganisation sind die totalrevidierten Statuten des SNF, die der Bundesrat im Juni 2023 genehmigt hat. Mit diesen Statuten, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten, legt der SNF die Basis für seine neue Organisation, gemäss den Grundsätzen einer guten Organisationsführung. So sind die Aufgaben und Verantwortlichkeiten klar geregelt und die Prozesse transparent.
Die Statuten präzisieren die Zuständigkeiten in Strategiefragen: Der Stiftungsrat ist weiterhin für die übergeordnete Leitung des SNF verantwortlich, der Forschungsrat künftig noch stärker für die Gestaltung der Förderinstrumente und -massnahmen. Neu werden die Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen ihre Interessen in einer Delegiertenversammlung einbringen.