Wie der SNF mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Fördergesuchen umgeht
Digitale Applikationen, die auf Künstlicher Intelligenz basieren, kommen auch in der Wissenschaft zu immer breiterer Anwendung. Hinsichtlich der Limitationen erinnert der SNF an die Eigenverantwortung der Forschenden.
Künstliche Intelligenz (KI) ist in aller Munde. Applikationen und Hilfsmittel, die auf KI beruhen, kommen in immer mehr Anwendungsfeldern zum Einsatz, so auch in der Forschung und Forschungsförderung. Im Fokus der Öffentlichkeit stehen aktuell vor allem sogenannt generative KI-Technologien. Damit gemeint sind KI-Anwendungen, mit deren Hilfe automatisiert neue Inhalte wie Texte, Bilder und Videos kreiert werden können.
In der Forschung bieten sich diese Werkzeuge zum Beispiel für Recherchen, redaktionelle Arbeiten und Übersetzungen an. Forscherinnen und Forscher können sie auch für das Erstellen von Anträgen einsetzen. Der SNF wiederum nutzt KI-Anwendungen in der Bearbeitung von Fördergesuchen und untersucht zudem ihr weiteres Potenzial.
Forschenden tragen Verantwortung für ihre Inhalte
Es ist dem SNF wichtig zu betonen, dass Forschende, die KI für ihre Arbeit einsetzen, vollumfänglich für die erzielten Resultate verantwortlich sind. Im Bereich der Forschungsgesuche gilt das Prinzip, dass die Gesuchstellenden alleinige Urheber sind und als solche die volle Verantwortung für den Inhalt tragen.
Wer in der Forschung die Möglichkeiten von KI-Anwendungen nutzen möchte, muss sich über die damit einhergehenden Risiken und Konsequenzen im Klaren sein. Es gilt, ethische und rechtliche Folgen zu bedenken, zum Beispiel in Bereichen wie geistiges Eigentum oder im Umgang mit schützenswerten und vertraulichen Daten.
Insgesamt sollen alle Anwenderinnen und Anwender sorgfältig abwägen, welche Implikationen der Einsatz von KI-Werkzeugen nach sich ziehen kann. Matthias Egger, Forschungsratspräsident: “Die Forschenden müssen sicherstellen, dass die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität jederzeit eingehalten werden. Das gilt ebenso für den Datenschutz und die Vertraulichkeit.” Besondere Aufmerksamkeit sei zudem der korrekten Angabe von Quellen zu widmen.
Forschungsgesuche werden vertraulich behandelt
Der SNF hat seine Richtlinien für die Begutachtung von Gesuchen aktualisiert. Die Gesuchstellenden können darauf vertrauen, dass ihre Gesuche strikt vertraulich behandelt werden. Die Zusammenfassung oder Übersetzung von ganzen Gesuchen oder neuen Ideen mittels generativen KI-Werkzeugen kann diese Vertraulichkeit verletzen. Diese Daten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden, wozu auch die Anbieter von KI-Anwendungen zählen.
Die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz entwickeln sich rasant, ebenso ihre Nutzung in der Forschung und der Forschungsförderung. Der SNF beobachtet die technische wie rechtliche Entwicklung rund um KI daher genau und wird seine Position und Richtlinien nach Bedarf anpassen.
Hinweis zum Bild: Diese Abbildung wurde mit Hilfe von KI generiert und zeigt symbolhaft eine Forscherin in einem futuristischen Arbeitsumfeld.