Ausschreibung Investigator Initiated Clinical Trials 2025
Zum elften Mal lanciert der Schweizerische Nationalfonds eine Ausschreibung zur gezielten Unterstützung von durch Forschende initiierte und von der Industrie unabhängige klinische Studien.
Mit dem Spezialprogramm für „Investigator Initiated Clinical Trials (IICT)“ unterstützt der Schweizerische Nationalfonds (SNF) klinische Studien, die sowohl aus medizinischer als auch aus gesellschaftlicher Sicht einen ungedeckten Bedarf darstellen. Die Studien sind von Bedeutung für die Patientinnen und Patienten, stehen aber nicht im Fokus der Industrie. Von der Förderung durch das IICT-Programm ausgeschlossen sind nicht randomisierte und nicht kontrollierte Studien.
Teilnahmeabsichten («letters of intent») sind bis zum 27. Mai 2025 um 17.00 Uhr Schweizer Lokalzeit einzureichen. Die Einreichung der Teilnahmeabsicht erfolgt über das Portal mySNF, welches ab April offensteht. Die Frist zur Einreichung der Gesuche auf mySNF ist der 4. November 2025 um 17.00 Uhr Schweizer Lokalzeit. Eine Checkliste wird auf der Webseite zur Verfügung gestellt mit allen für die Eingabe notwendigen Informationen.
Der SNF empfiehlt bereits frühzeitig die Hilfe von lokalen Clinical Trial Units (CTU) zur Ausarbeitung des Studienprotokolls in Anspruch zu nehmen und Patientenvertreterinnen und -vertreter in jeden Schritt einzubeziehen. Das Unterstützungsschreiben der Clinical Trial Unit muss mit der Teilnahmeabsicht und dem Gesuch eingereicht werden.
Für die Involvierung von Patientenvertreterinnen und -vertretern (Patient and Public involvement, PPI) in die Ausarbeitung des Gesuches kann eine Unterstützung von maximal 5'000 CHF beantragt werden. Der Antrag für Letztere erfolgt zusammen mit der Einreichung der Teilnahmeabsicht und basiert auf einem Plan für die Patienteninvolvierung.
Wiedereinreichungen werden wie Neueinreichungen behandelt. Gesuchstellende haben weiterhin die Möglichkeit, ein abgelehntes Gesuch zu überarbeiten und zu einem späteren Eingabetermin erneut einzureichen. Es wird jedoch nicht mehr möglich sein, solche Gesuche als Wiedereinreichung zu deklarieren. Forschende müssen deshalb nicht mehr darlegen, wie sie die Ablehnungsgründe bei der Überarbeitung berücksichtigt haben. Diese Anpassung stellt die Gleichbehandlung der Gesuche sicher. Der SNF erwartet aber weiterhin, dass Forschende ihre Projekte unter Berücksichtigung der ihnen mitgeteilten Ablehnungsgründe überarbeiten.