Weiterführung des Lead Agency-Abkommens mit Frankreich
Um grenzüberschreitende Projekte mit französischen Partnern zu vereinfachen, führen der SNF und die Agence Nationale de la Recherche (ANR) das Lead Agency-Abkommen nach der Pilotphase fort.
Im Rahmen des Lead Agency-Verfahrens können Projekte, die einen schweizerischen Teil und einen französischen Teil umfassen, bei einer zentralen Organisation, der Lead Agency, eingereicht werden. Die Partnerorganisation anerkennt den von der Lead Agency im Einvernehmen mit ihr getroffenen Förderungsentscheid an und finanziert den in ihrem Land durchgeführten Projektteil.
SNF: Lead Agency im Jahr 2016
Die Vereinbarung mit der ANR sieht eine alternierende Festlegung der Lead Agency vor, wobei die relative Bedeutung der nationalen Projektteile keine Rolle spielt. Der SNF wird die Funktion der Lead Agency für französisch-schweizerische Projekte im Jahr 2016 übernehmen. Auf der Grundlage der vom SNF vorgenommenen Einteilung werden die beiden Organisationen über die zu finanzierenden Projekte entscheiden. Die ANR wacht darüber, dass die Erfolgsquote von französisch-schweizerischen Projekten in etwa der Erfolgsquote von eigenen Projekten entspricht.
Prinzip der Lead Agency
Beim Lead Agency-Verfahren wird ein gemeinsames Gesuch an eine der Forschungsförderungsorganisationen gestellt. Die Gesuchstellung richtet sich nach den ortsüblichen Verfahren und unterliegt den gleichen Teilnahmebedingungen, die auch bei nationalen Projekten zur Anwendung kommen. Lead Agency-Gesuche werden in der gleichen Zeit und in der gleichen Form evaluiert wie normale SNF-Projekte. Für Lead Agency-Projekte steht kein spezielles oder zusätzliches Budget zur Verfügung. Die Lead Agency informiert die Partnerorganisation über das gestellte Gesuch, was den Forschenden eine Doppeleinreichung des kompletten Gesuchs erspart.
Gesuchseingabe gemäss Projektförderung
Im Rahmen des Lead Agency-Verfahrens können Gesuche gemäss dem üblichen Zeitplan für die Projektförderung bis zum 1. April 2016 beim SNF eingereicht werden. Für die Gesuchseingabe gelten die gleichen Bedingungen wie für die Projektförderung, insbesondere was die thematische Überschneidung mit bereits laufenden Projekten betrifft.