Projektförderung
Realisieren Sie Ihre Ideen mit dem SNF – einzeln oder kollaborativ, disziplinär oder interdisziplinär. Wir finanzieren Ihr Forschungsprojekt während ein bis vier Jahren.
Neuerungen in der Projektförderung
Die Projektförderung ist mit Abstand das grösste Förderinstrument des SNF. Jedes Jahr investieren wir mehr als eine halbe Milliarde Franken in neue Projekte. Hier forschen Sie eigenverantwortlich zu Themen, die Sie selber gewählt haben. Dies macht die Forschung aktuell, kreativ und vielfältig – beste Voraussetzungen, um Erkenntnisse zu gewinnen oder praxisrelevante Probleme zu lösen.
Für erfahrene Forschende
Ein Gesuch einreichen können erfahrene Forschende, die an einer Hochschule oder einer anderen beitragsberechtigten Institution in der Schweiz tätig sind. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, interdisziplinäre oder kollaborative Projekte durchzuführen. Viele Forschungsfragen lassen sich nur auf diese Weise beantworten.
In kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden kann eine gesuchstellende Person an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sein, sofern ihre Kompetenzen für das Projekt notwendig sind.
Bis zu einer Million Franken jährlich
Der Förderbeitrag des SNF deckt die Saläre für Ihre Mitarbeitenden und die Forschungskosten sowie die Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit. Ihr eigenes Salär wird durch Ihre Institution finanziert.
Pro gesuchstellende Person eines Projekts vergibt der SNF maximal 250'000 Franken jährlich und für das gesamte Projekt maximal eine Million Franken jährlich. Die Förderbeiträge können die Gesuchstellenden frei unter sich aufteilen. Der Mindestbeitrag für ein Projekt beläuft sich auf 100‘000 Franken; die Mindestdauer beträgt ein Jahr.
Weitere Angebote im Rahmen der Projektförderung
Bitte beachten Sie auch diese Förderangebote: Mit Partnerorganisationen in zahlreichen Ländern hat der SNF Abkommen abgeschlossen, um kollaborative Projekte mit ausländischen Forschenden zu vereinfachen. Die Finanzierung erfolgt ebenfalls über die Projektförderung.
Die Projektförderung umfasst auch die Beteiligung von Schweizer Forschenden an europäischen Konsortiumsprojekten (z.B. ERA-Net).
Europäische Partnerschaften und andere multilaterale Initiativen
Zulassungsbedingungen Gesuchstellende
In der Projektförderung des SNF können Sie als Einzelperson oder zusammen mit anderen Forschenden ein Gesuch einreichen. Alle Gesuchstellenden müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und über die nötige wissenschaftliche Qualifikation verfügen.
Persönliche Voraussetzungen
Als Gesuchsteller:in müssen Sie zu mindestens 50 Prozent an einer beitragsberechtigten Forschungsinstitution in der Schweiz wissenschaftlich tätig sein (dies umfasst auch Lehr- und Managementtätigkeiten). Ausnahmen bestehen für Personen, die klinische Forschung betreiben, für Angestellte von Museen oder Archiven sowie für selbständige Forschende. In kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden kann eine gesuchstellende Person an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sein, sofern ihre Kompetenzen für das Projekt notwendig sind und durch die Zusammenarbeit nachweislich ein Mehrwert entsteht.
Wissenschaftliche Qualifikation
Nach dem Doktorat (PhD) haben Sie während mindestens vier Jahren wissenschaftlich geforscht. Falls Sie kein Doktorat haben, beginnt der Zeitraum von vier Jahren normalerweise nach einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Forschungstätigkeit. Dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte ohne PhD. Als Gesuchsteller:in sind Sie in der Lage, ein Forschungsprojekt in eigener Verantwortung durchzuführen und das daran beteiligte Personal zu leiten.
Mehrere Gesuchstellende
Wenn mehrere Forschende zusammen ein Gesuch einreichen, tragen sie gemeinsam die Verantwortung für das Projekt. Jede Gesuchstellerin und jeder Gesuchsteller leistet einen substanziellen Beitrag, der im Gesuch beschrieben ist. Hierarchische Abhängigkeiten zwischen Gesuchstellenden sind in der Regel nicht zugelassen.
Projektpartner:innen
Zusätzlich zu anderen Gesuchstellenden können Projektpartner:innen in Ihrem Projekt mitarbeiten. Diese Forschenden leisten einen Teil der Forschungsarbeit, tragen aber keine Verantwortung. Sie dürfen die Finanzierung durch den SNF nicht als individuell erhaltene Förderung bezeichnen.
Projektpartner:innen müssen die Beitragsvoraussetzungen für Gesuchstellende nicht erfüllen, können also insbesondere auch im Ausland arbeiten.
Zulassungsbedingungen Gesuch
Formale Anforderungen
Reichen Sie Ihr Gesuch vollständig und innerhalb der vorgegebenen Frist ein. Es muss in allen Teilen den Bestimmungen des SNF entsprechen.
In den Fachgebieten Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Biologie, Medizin, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaften ist das Gesuch in englischer Sprache abzufassen. In den anderen Fachgebieten ist die Gesuchstellung auch in einer Schweizer Amtssprache möglich.
Die Begutachtung der Gesuche durch externe Gutachtende ist ein zentrales Element im Evaluationsverfahren. Für Eingaben in Englisch erweitert sich der Kreis von Expert:innen, die zu ihrer Begutachtung beigezogen werden können. Gesuchsteller:innen profitieren somit von einer grösseren Auswahl an Expert:innen mit entsprechender Expertise. Eine Eingabe in Englisch unterstützt mithin das grundlegende Ziel des Evaluationsverfahrens, nämlich eine kompetente und faire Begutachtung von Gesuchen. Der Forschungsrat des SNF lädt Gesuchstellende daher ein, ihre Gesuche (d.h. den Forschungsplan und gegebenenfalls Revision Notes) auf Englisch einzureichen.
Höhe des Budgets und Dauer des Projekts
Pro gesuchstellende Person eines Projekts vergibt der SNF im Durchschnitt über die Laufdauer des Förderbeitrags maximal 250'000 Franken jährlich und für das gesamte Projekt maximal eine Million Franken jährlich. Den Beitrag können die Gesuchstellenden frei unter sich aufteilen. Ein Projekt kann längstens vier Jahre dauern, was einen möglichen maximalen Förderbeitrag von vier Millionen Franken ergibt. Der Mindestbeitrag für ein Projekt beläuft sich auf 100‘000 Franken; die Mindestdauer beträgt ein Jahr.
Kollaborative und interdisziplinäre Projekte
Mit der Projektförderung will der SNF ausdrücklich auch kollaborative und interdisziplinäre Projekte finanzieren.
Kollaborative Projekte erfordern das Fachwissen und den wissenschaftlichen Beitrag von mehreren Forschenden. Sie reichen das Gesuch gemeinsam ein. Ihre Zusammenarbeit ist für das Erreichen der Forschungsziele von wesentlicher Bedeutung und schafft einen zusätzlichen Nutzen.
Sind Elemente aus zwei oder mehr Disziplinen nötig, um die Forschungsziele zu erreichen? Und ist die Kombination dieser Elemente, zum Beispiel der Theorien, Methoden und Konzepte, noch nicht üblich? Ihr Gesuch gilt als interdisziplinär, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Eine oder mehrere antragstellende Personen wenden Theorien, Methoden oder Konzepte aus zwei oder mehr Disziplinen an, um die Forschungsziele zu erreichen.
- Die Kombination dieser Elemente ist auf dem Gebiet noch nicht üblich.
- Die verschiedenen Disziplinen tragen aus unterschiedlichen Perspektiven zum Forschungsziel bei.
Basierend auf den von Ihnen gewählten Disziplinen kann der SNF die Gesuche einem interdisziplinären oder einem disziplinären Evaluationsgremium zuweisen. Bedenken Sie, dass sich Projekte, die kein breites disziplinäres Spektrum abdecken, eher für die Beurteilung in einem disziplinären Gremium eignen. Die Finanzierungsquote ist in allen Evaluationsgremien ähnlich.
Mehrere Förderbeiträge gleichzeitig
Pro Ausschreibung der Projektförderung können Sie sich nur bei einem Gesuch als Gesuchsteller:in beteiligen. Sie dürfen aber bis zu drei Beiträge aus der Projektförderung erhalten, die sich zeitlich überschneiden. Drei sind möglich, wenn mindestens einer davon für ein Lead-Agency/Weave-Projekt, im Rahmen des International Co-Investigator Scheme oder für ein europäisches Konsortiumsprojekt (zum Beispiel ERA-Net) bewilligt wird.
Wenn Sie parallel einen Beitrag aus der SNF-Karriereförderung erhalten haben, zählt dieser wie ein Beitrag aus der Projektförderung. Dies gilt auch für zugesprochene und laufende Sinergia-Förderbeiträge.
Die sich zeitlich überschneidenden Forschungsvorhaben müssen sich thematisch eindeutig voneinander unterscheiden. Bitte machen Sie bei der Einreichung des Gesuchs die entsprechenden Angaben. Weisen Sie ausserdem nach, dass Sie einen substanziellen persönlichen Beitrag an alle Projekte leisten.
Als Gesuchsteller:in sind Sie verpflichtet, den SNF über weitere laufende Gesuche beim SNF oder bei Dritten zu informieren. Ebenso über laufende Förderbeiträge, die Sie vom SNF oder von Dritten erhalten. Wir treten nicht auf Gesuche für Forschungsprojekte ein, die bereits vollständig von Dritten finanziert werden.
Anrechenbare Kosten
Sie können die Saläre für die Mitarbeitenden und die Forschungskosten beantragen sowie die Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation. Ihr eigenes Salär wird durch Ihre Institution finanziert. Bitte beachten Sie: Als Empfänger:in eines Förderbeitrags dürfen Sie nicht gleichzeitig als Mitarbeiter:in in einem vom SNF finanzierten Projekt angestellt sein.
Wenn drei oder mehr Gesuchstellende beteiligt sind, können sie die Kosten für die Koordination des Forschungsvorhabens über den Förderbeitrag des SNF abrechnen.
Welche Forschungskosten der SNF übernimmt, erfahren Sie hier im Detail:
Folgende ergänzenden Massnahmen können während der Dauer des Projekts beantragt werden:
So geht’s
Von der Registration bis zur Erfassung des Budgets: Wie reichen Sie Ihr Gesuch beim SNF ein und was gilt es zu beachten? Informieren Sie sich auf dieser Seite:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Forschungsplan und zum Datenmanagement-Plan. Für alle vom SNF finanzierten Projekte gelten ausserdem unsere Grundsätze zu Open-Access-Publikationen.
Reichen Sie Ihr Gesuch auf dem SNF-Portal ein. Eine Ausnahme bilden die Weave/Lead Agency-Gesuche mit externer Lead Agency. Diese können Sie weiterhin in mySNF erfassen.
Evaluationsverfahren
Wie evaluieren wir Ihr Gesuch? Informieren Sie sich hier über das Verfahren und die Evaluationskriterien:
Sind Elemente aus zwei oder mehr Disziplinen nötig, um die Forschungsziele zu erreichen? Und ist die Kombination dieser Elemente, zum Beispiel der Theorien, Methoden und Konzepte, noch nicht üblich? Ihr Gesuch gilt als interdisziplinär, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Eine oder mehrere antragstellende Personen wenden Theorien, Methoden oder Konzepte aus zwei oder mehr Disziplinen an, um die Forschungsziele zu erreichen.
- Die Kombination dieser Elemente ist auf dem Gebiet noch nicht üblich.
- Die verschiedenen Disziplinen tragen aus unterschiedlichen Perspektiven zum Forschungsziel bei.
Basierend auf den von Ihnen gewählten Disziplinen kann der SNF die Gesuche einem interdisziplinären oder einem disziplinären Evaluationsgremium zuweisen. Bedenken Sie, dass sich Projekte, die kein breites disziplinäres Spektrum abdecken, eher für die Beurteilung in einem disziplinären Gremium eignen. Die Finanzierungsquote ist in allen Evaluationsgremien ähnlich.
Reglemente
Die Bedingungen für die Projektförderung finden Sie hier:
FAQ – Anzahl Gesuche und Förderbeiträge
Welche Beiträge aus welchen Förderinstrumenten gelten als Projektbeiträge im Sinne von Artikel 13.1 des Reglements über die Projektförderung?
Für die Bestimmung der Anzahl gleichzeitig laufender Beiträge der Projektförderung zählen Beiträge aus folgenden Förderinstrumenten: Ambizione, Eccellenza, Europäische Partnerschaften und andere multilaterale Initiativen (ausser Belmont Forum und & Transatlantische Plattform für Geistes- und Sozialwissenschaften), Practice-to-Science, PRIMA, Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen, Projektförderung, Sinergia, SNF-Förderprofessuren und Weave / Lead Agency / International Co-Investigator Scheme.
Die Liste aller Förderinstrumente finden Sie hier (PDF).
Kann ich in der Projektförderung zwei Gesuche zum gleichen Eingabetermin einreichen?
Nein.
Kann ich ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen?
Ja, Sie können ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen, allerdings jetzt als Projektförderungsgesuch. Forschende konnten im April 2023 zum letzten Mal Gesuche für einen Förderbeitrag im Rahmen von Sinergia einreichen. Im Sommer 2023 hat der SNF das Programm Sinergia in die Projektförderung integriert. Er führt damit die kollaborative und interdisziplinäre Forschung in seinem wichtigsten Förderinstrument zusammen und kann entsprechende Projekte künftig noch stärker unterstützen.
Kann ich beim SNF ein WEAVE/Lead Agency-Gesuch und gleichzeitig ein anderes Projektförderungsgesuch einreichen?
Nein, der SNF evaluiert in jeder Ausschreibung nur ein Gesuch pro gesuchstellende Person. Sie können jedoch gleichzeitig ein WEAVE/Lead Agency-Gesuch bei einer Partnerorganisation und ein Projekt beim SNF einreichen.
Ich habe einen laufenden Sinergia-Beitrag und zwei Projektförderungsbeiträge. Kann ich ein weiteres Gesuch einreichen?
Nein. Bewilligte oder laufende Sinergia-Beiträge gelten als Projektförderungsbeiträge.
Ich habe bereits einen Sinergia-, einen Projektförderungs- und einen Weave/Lead Agency-Beitrag. Kann ich ein weiteres Gesuch einreichen?
Nein. Bewilligte oder laufende Beiträge im Rahmen von Sinergia, von Lead Agency/WEAVE/International Coinvestigator Scheme und vonEU-Konsortien gelten als Projektförderungsbeiträge.
Ich habe bereits drei laufende Projekte. Wann kann ich ein neues Gesuch einreichen?
Sie können ein Gesuch um Projektförderung für den Zeitraum nach Ablauf eines SNF-Beitrags, der den Beschränkungen in der Projektförderung unterliegt, einreichen. Das Evaluationsverfahren dauert 6 Monate. Der Beitrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Förderentscheid eröffnet werden.
Mein Projekt wurde durch einen Beitrag für die Projektbeendigung um 6 Monate verlängert. Gilt für die Verlängerungsphase ebenfalls die Beschränkung für gleichzeitig laufende Beiträge?
Nein.
FAQ – Gesuchstellende
Kann bei einem Gesuch mit drei oder mehr Gesuchstellenden eine gesuchstellende Person aus dem Ausland teilnehmen, auch wenn der SNF kein bilaterales Abkommen (wie WEAVE) mit diesem Land abgeschlossen hat?
Ja, das ist möglich.
Können bei einem Gesuch mit drei oder mehr Gesuchstellenden zwei Gesuchstellende aus dem Ausland teilnehmen, auch wenn der SNF kein bila terales Abkommen (wie WEAVE) mit den Förderorganisationen in diesen Ländern geschlossen hat?
Nein, es kann nur eine gesuchstellende Person aus dem Ausland teilnehmen.
Kann bei einem Gesuch mit drei oder mehr Gesuchstellenden eine gesuchstellende Person aus einem Land teilnehmen, mit dem der SNF bilaterale Abkommen hat, auch wenn es sich nicht um ein WEAVE/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme-Gesuch handelt?
Normalerweise nicht. Gesuche mit Gesuchstellenden aus einem Land, mit dem der SNF bilaterale Abkommen geschlossen hat, müssen grundsätzlich als WEAVE/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme-Gesuch eingereicht werden. Ausnahmen sind möglich für Gesuche in Disziplinen, die in den bilateralen Abkommen ausgeschlossen sind. Solche Ausnahmen bestehen für Abkommen mit den USA und dem Vereinigten Königreich. Wenden Sie sich für spezifische Auskünfte an den SNF.
Kann bei einem Gesuch im Rahmen der Instrumente WEAVE, Lead-Agency (LA) oder International Co-Investigator Scheme (ICIS) neben der gesuchstellenden Person aus der Schweiz und der mitantragstellenden Person aus dem Partnerland eine weitere ausländische mitantragstellende Person aus einem Nicht-WEAVE/LA/ICIS-Land teilnehmen?
Nein. Für WEAVE/LA/ICIS gelten die jeweiligen Abkommen. Zusätzliche Gesuchstellende aus einem Nicht-WEAVE/LA/ICIS-Land sind nicht zulässig.
Gibt es für die Gesuchstellenden bei kollaborativen Projekten (2 oder mehrere Geuchstellende) zusätzliche Kriterien für die Antragsberechtigung?
Ja, in der Regel dürfen zwischen Gesuchstellenden keine hierarchischen Abhängigkeiten bestehen, selbst wenn alle Gesuchstellenden einzeln die persönlichen Beitragsvoraussetzungen erfüllen.
FAQ – Koordinierungskosten für kollaborative Projekte
Kann ich bei einem kollaborativen Projekt mit dem Projektförderungsbeitrag auch die Kosten für eine von mir (in Teilzeit) angestellte Person finanzieren, welche die Forschung koordiniert?
Im Prinzip ja. Es gibt keine konkrete Obergrenze für die Höhe dieser Kosten, sie müssen jedoch angemessen sein.
FAQ – Budgetobergrenze
Gilt die Grenze von 250’000 CHF pro gesuchstellende Person und Jahr für alle Gesuchstellenden einzeln?
Nein, die Gesuchstellenden können die Mittel unter sich aufteilen. Die durchschnittlichen Gesamtausgaben dürfen die Grenze von 250’000 CHF pro gesuchstellende Person und Jahr nicht überschreiten.
Darf ich bei der Budgetierung die Grenze von 250’000 CHF pro gesuchstellende Person und Jahr zu Beginn der Beitragsdauer überschreiten, wenn die durchschnittlichen Ausgaben über die gesamte Projektdauer die Obergrenze nicht überschreiten?
Ja. Die Obergrenze von 250’000 CHF pro gesuchstellende Person und Jahr ist als Durchschnittswert über die gesamte Beitragsdauer einzuhalten. Somit kann zu Beginn des Projekts mehr ausgegeben werden, zum Beispiel für den Kauf von Geräten, und als Kompensation gegen Ende der Beitragsdauer weniger.
FAQ – Welche Informationen können eingereicht werden?
Kann ich ein Begleitschreiben einreichen?
Nein. Der Inhalt eines Begleitschreibens ist nicht standardisiert und kann einen Forschungsplan ergänzen, was aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zulässig ist.
Kann ich ein Empfehlungsschreiben (Letter of Support) einreichen?
Nein. Neben den Gesuchstellenden, müssen auch die Projektpartner selber ein persönliches Konto auf dem Portal anlegen und ihre Daten eingeben. Indem sie direkt beim Erstellen des Gesuches mitarbeiten, zeigen sie ihre Bereitschaft, am geplanten Projekt aktiv teilzunehmen. Dies erübrigt ein Empfehlungsschreiben.
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