Realisieren Sie Ihre Ideen mit dem SNF – einzeln oder kollaborativ, disziplinär oder interdisziplinär. Wir finanzieren Ihr Forschungsprojekt während ein bis vier Jahren.
Die Projektförderung ist mit Abstand das grösste Förderinstrument des SNF. Jedes Jahr investieren wir mehr als eine halbe Milliarde Franken in neue Projekte. Hier forschen Sie eigenverantwortlich zu Themen, die Sie selber gewählt haben. Dies macht die Forschung aktuell, kreativ und vielfältig – beste Voraussetzungen, um Erkenntnisse zu gewinnen oder praxisrelevante Probleme zu lösen.
Ein Gesuch einreichen können erfahrene Forschende, die an einer Hochschule oder einer anderen beitragsberechtigten Institution in der Schweiz tätig sind. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, interdisziplinäre oder kollaborative Projekte durchzuführen. Viele Forschungsfragen lassen sich nur auf diese Weise beantworten.
In kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden kann eine gesuchstellende Person an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sein, sofern ihre Kompetenzen für das Projekt notwendig sind. Bitte beachten Sie dazu die Angaben unter “Zusammenarbeit mit bestimmten Ländern".
Der Förderbeitrag des SNF deckt die Saläre für Ihre Mitarbeitenden und die Forschungskosten sowie die Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit. Ihr eigenes Salär wird durch Ihre Institution finanziert.
Pro gesuchstellende Person eines Projekts vergibt der SNF maximal 250'000 Franken jährlich und für das gesamte Projekt maximal eine Million Franken jährlich. Die Förderbeiträge können die Gesuchstellenden frei unter sich aufteilen. Der Mindestbeitrag für ein Projekt beläuft sich auf 100‘000 Franken; die Mindestdauer beträgt ein Jahr.
Bitte beachten Sie: Der SNF hat Abkommen mit Partnerorganisationen in zahlreichen Ländern abge-schlossen. Dadurch vereinfachen wir die internationale Zusammenarbeit. Möchten Sie im Rahmen der Projektförderung ein gemeinsames Projekt mit Forschenden aus einem dieser Länder durchführen? Dann müssen Sie Ihr Gesuch im Rahmen von Weave, Lead Agency oder International Co-Investigator Scheme einreichen.
Nebst der Projektförderung unterstützt der SNF unter anderem auch die Beteiligung von Schweizer Forschenden an europäischen Konsortiumsprojekten (z.B. ERA-Net). Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Europäische Partnerschaften und andere multilaterale Initiativen
In der Projektförderung des SNF können Sie als Einzelperson oder zusammen mit anderen Forschenden ein Gesuch einreichen. Alle Gesuchstellenden müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und über die nötige wissenschaftliche Qualifikation verfügen.
Als Gesuchsteller:in müssen Sie zu mindestens 50 Prozent an einer beitragsberechtigten Forschungsinstitution in der Schweiz wissenschaftlich tätig sein (dies umfasst auch Lehr- und Managementtätigkeiten). Ausnahmen bestehen für Personen, die klinische Forschung betreiben, für Angestellte von Museen oder Archiven sowie für selbständige Forschende. In kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden kann eine gesuchstellende Person an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sein, sofern ihre Kompetenzen für das Projekt notwendig sind und durch die Zusammenarbeit nachweislich ein Mehrwert entsteht.
Nach dem Doktorat (PhD) haben Sie während mindestens vier Jahren wissenschaftlich geforscht. Falls Sie kein Doktorat haben, beginnt der Zeitraum von vier Jahren normalerweise nach einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Forschungstätigkeit. Dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte ohne PhD. Als Gesuchsteller:in sind Sie in der Lage, ein Forschungsprojekt in eigener Verantwortung durchzuführen und das daran beteiligte Personal zu leiten.
Wenn mehrere Forschende zusammen ein Gesuch einreichen, tragen sie gemeinsam die Verantwortung für das Projekt. Jede Gesuchstellerin und jeder Gesuchsteller leistet einen substanziellen Beitrag, der im Gesuch beschrieben ist. Hierarchische Abhängigkeiten zwischen Gesuchstellenden sind in der Regel nicht zugelassen.
Zusätzlich zu anderen Gesuchstellenden können Projektpartner:innen in Ihrem Projekt mitarbeiten. Diese Forschenden leisten einen Teil der Forschungsarbeit, tragen aber keine Verantwortung. Sie dürfen die Finanzierung durch den SNF nicht als individuell erhaltene Förderung bezeichnen.
Projektpartner:innen müssen die Beitragsvoraussetzungen für Gesuchstellende nicht erfüllen, können also insbesondere auch im Ausland arbeiten.
Weave und Lead Agency: Gesuchstellende Personen, welche an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sind, müssen die Teilnahme- und Förderkriterien ihrer lokalen Förderorganisation erfüllen.
International Co-Investigator Scheme: Gesuchstellende Personen, welche an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sind, müssen die Förderkriterien der SNF-Projektförderung erfüllen.
Reichen Sie Ihr Gesuch vollständig und innerhalb der vorgegebenen Frist ein. Es muss in allen Teilen den Bestimmungen des SNF entsprechen.
In den Fachgebieten Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Biologie, Medizin, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaften ist das Gesuch in englischer Sprache abzufassen. In den anderen Fachgebieten ist die Gesuchstellung auch in einer Schweizer Amtssprache möglich.
Die Begutachtung der Gesuche durch externe Gutachtende ist ein zentrales Element im Evaluationsverfahren. Für Eingaben in Englisch erweitert sich der Kreis von Expert:innen, die zu ihrer Begutachtung beigezogen werden können. Gesuchsteller:innen profitieren somit von einer grösseren Auswahl an Expert:innen mit entsprechender Expertise. Eine Eingabe in Englisch unterstützt mithin das grundlegende Ziel des Evaluationsverfahrens, nämlich eine kompetente und faire Begutachtung von Gesuchen. Der Forschungsrat des SNF lädt Gesuchstellende daher ein, ihre Gesuche (d.h. den Forschungsplan) auf Englisch einzureichen.
Pro gesuchstellende Person eines Projekts vergibt der SNF im Durchschnitt über die Laufdauer des Förderbeitrags maximal 250'000 Franken jährlich und für das gesamte Projekt maximal eine Million Franken jährlich. Den Beitrag können die Gesuchstellenden frei unter sich aufteilen. Ein Projekt kann längstens vier Jahre dauern, was einen möglichen maximalen Förderbeitrag von vier Millionen Franken ergibt. Der Mindestbeitrag für ein Projekt beläuft sich auf 100‘000 Franken; die Mindestdauer beträgt ein Jahr.
Einen Sonderfall bilden die Weave/Lead-Agency-Gesuche. Bei ihnen ist das Budget für gesuchstel-lende Personen, welche an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sind, und die Kosten, die in deren Ländern anfallen, nicht Teil des vom SNF bewilligten Förderbeitrags. Zudem enthalten die Weave/Lead-Agency-Vereinbarungen mit bestimmten Ländern spezifische Regeln zur Projektlaufzeit. Diese Regeln müssen ebenfalls eingehalten werden. Genauere Angaben finden Sie auf den länder-spezifischen Seiten von Weave und Lead Agency:
Mit der Projektförderung will der SNF ausdrücklich auch kollaborative und interdisziplinäre Projekte finanzieren.
Kollaborative Projekte erfordern das Fachwissen und den wissenschaftlichen Beitrag von mehreren Forschenden. Sie reichen das Gesuch gemeinsam ein. Ihre Zusammenarbeit ist für das Erreichen der Forschungsziele von wesentlicher Bedeutung und schafft einen zusätzlichen Nutzen.
Sind Elemente aus zwei oder mehr Disziplinen nötig, um die Forschungsziele zu erreichen? Und ist die Kombination dieser Elemente, zum Beispiel der Theorien, Methoden und Konzepte, noch nicht üblich? Ihr Gesuch gilt als interdisziplinär, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
Basierend auf den von Ihnen gewählten Disziplinen kann der SNF die Gesuche einem interdisziplinären oder einem disziplinären Evaluationsgremium zuweisen. Bedenken Sie, dass sich Projekte, die kein breites disziplinäres Spektrum abdecken, eher für die Beurteilung in einem disziplinären Gremium eignen. Die Finanzierungsquote ist in allen Evaluationsgremien ähnlich.
Pro Ausschreibung der Projektförderung können Sie sich nur bei einem Gesuch als Gesuchsteller:in beteiligen. Sie dürfen aber bis zu drei Beiträge aus der Projektförderung erhalten, die sich zeitlich überschneiden. Drei sind möglich, wenn mindestens einer davon für ein Weave/Lead-Agency-Projekt, im Rahmen des International Co-Investigator Scheme oder für ein europäisches Konsortiumsprojekt (zum Beispiel ERA-Net) bewilligt wird.
Wenn Sie parallel einen Beitrag aus der SNF-Karriereförderung erhalten haben, zählt dieser wie ein Beitrag aus der Projektförderung. Dies gilt auch für zugesprochene und laufende Sinergia-Förderbeiträge.
Die sich zeitlich überschneidenden Forschungsvorhaben müssen sich thematisch eindeutig voneinander unterscheiden. Bitte machen Sie bei der Einreichung des Gesuchs die entsprechenden Angaben. Weisen Sie ausserdem nach, dass Sie einen substanziellen persönlichen Beitrag an alle Projekte leisten.
Als Gesuchsteller:in sind Sie verpflichtet, den SNF über weitere laufende Gesuche beim SNF oder bei Dritten zu informieren. Ebenso über laufende Förderbeiträge, die Sie vom SNF oder von Dritten erhalten. Wir treten nicht auf Gesuche für Forschungsprojekte ein, die bereits vollständig von Dritten finanziert werden.
Sie können die Saläre für die Mitarbeitenden und die Forschungskosten beantragen sowie die Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation. Ihr eigenes Salär wird durch Ihre Institution finanziert. Bitte beachten Sie: Als Empfänger:in eines Förderbeitrags dürfen Sie nicht gleichzeitig als Mitarbeiter:in in einem vom SNF finanzierten Projekt angestellt sein.
Wenn drei oder mehr Gesuchstellende beteiligt sind, können sie die Kosten für die Koordination des Forschungsvorhabens über den Förderbeitrag des SNF abrechnen.
Welche Forschungskosten der SNF übernimmt, erfahren Sie hier im Detail:
Folgende ergänzenden Massnahmen können während der Dauer des Projekts beantragt werden:
Von der Registration bis zur Erfassung des Budgets: Wie reichen Sie Ihr Gesuch beim SNF ein und was gilt es zu beachten? Informieren Sie sich auf dieser Seite:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Forschungsplan und zum Datenmanagement-Plan. Für alle vom SNF finanzierten Projekte gelten ausserdem unsere Grundsätze zu Open-Access-Publikationen.
Reichen Sie Ihr Gesuch auf dem SNF-Portal ein.
Eine Ausnahme bilden Weave/Lead Agency-Gesuche, welche durch die Partnerorganisation evaluiert werden. Diese müssen Sie weiterhin über mySNF einreichen.
Wie evaluieren wir Ihr Gesuch? Informieren Sie sich hier über das Verfahren und die Evaluationskriterien:
Sind Elemente aus zwei oder mehr Disziplinen nötig, um die Forschungsziele zu erreichen? Und ist die Kombination dieser Elemente, zum Beispiel der Theorien, Methoden und Konzepte, noch nicht üblich? Ihr Gesuch gilt als interdisziplinär, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
Basierend auf den von Ihnen gewählten Disziplinen kann der SNF die Gesuche einem interdisziplinären oder einem disziplinären Evaluationsgremium zuweisen. Bedenken Sie, dass sich Projekte, die kein breites disziplinäres Spektrum abdecken, eher für die Beurteilung in einem disziplinären Gremium eignen. Die Finanzierungsquote ist in allen Evaluationsgremien ähnlich.
Die Bedingungen für die Projektförderung finden Sie hier:
Für die Bestimmung der Anzahl gleichzeitig laufender Beiträge der Projektförderung zählen Beiträge aus folgenden Förderinstrumenten: Ambizione, Eccellenza, Europäische Partnerschaften und andere multilaterale Initiativen (ausser Belmont Forum und & Transatlantische Plattform für Geistes- und Sozialwissenschaften), Practice-to-Science, PRIMA, Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen, Projektförderung, Sinergia, SNF-Förderprofessuren und Weave / Lead Agency / International Co-Investigator Scheme.
Die Liste aller Förderinstrumente finden Sie hier (PDF).
Nein.
Ja, Sie können ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen, allerdings jetzt als Projektförderungsgesuch. Forschende konnten im April 2023 zum letzten Mal Gesuche für einen Förderbeitrag im Rahmen von Sinergia einreichen. Im Sommer 2023 hat der SNF das Programm Sinergia in die Projektförderung integriert. Er führt damit die kollaborative und interdisziplinäre Forschung in seinem wichtigsten Förderinstrument zusammen und kann entsprechende Projekte künftig noch stärker unterstützen.
Nein, der SNF evaluiert in jeder Ausschreibung nur ein Gesuch pro gesuchstellende Person. Sie können jedoch gleichzeitig ein Weave/Lead-Agency-Gesuch, das von einer Partnerorganisation evaluiert wird, und ein Gesuch, das vom SNF evaluiert wird, einreichen.
Nein. Bewilligte oder laufende Sinergia-Beiträge gelten als Projektförderungsbeiträge.
Nein. Bewilligte oder laufende Beiträge im Rahmen von Sinergia, von Lead Agency/WEAVE/International Co-Investigator Scheme und von EU-Konsortien gelten als Projektförderungsbeiträge.
Sie können ein Gesuch um Projektförderung für den Zeitraum nach Ablauf eines SNF-Beitrags, der den Beschränkungen in der Projektförderung unterliegt, einreichen. Das Evaluationsverfahren dauert 6 Monate. Der Beitrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Förderentscheid eröffnet werden.
Nein.
Ja, das ist möglich. Bei kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden kann eine Person an einer Forschungsinstitution im Ausland arbeiten.
Wichtig: Der SNF hat Abkommen mit Partnerorganisationen in zahlreichen Ländern abgeschlossen. Gesuche mit Gesuchstellenden aus diesen Ländern müssen Sie im Rahmen von Weave, Lead Agency oder International Co-Investigator Scheme einreichen. Bei solchen Gesuchen braucht es aus formeller Sicht nur eine gesuchstellende Person aus der Schweiz.
Nein, bei kollaborativen Projekten ist nur eine gesuchstellende Person aus dem Ausland zugelassen
Eine Ausnahme bilden die Gesuche, die Sie im Rahmen von Weave, Lead Agency oder International Co-Investigator Scheme einreichen. Bei solchen Gesuchen können, je nach Regelungen der Partnerorganisation, mehrere gesuchstellende Personen aus dem Ausland zugelassen werden.
Ausnahmen sind möglich für Gesuche in Disziplinen, die explizit von bestimmten reziprokes Abkommen ausgeschlossen sind. Solche Ausschlüsse gibt es beispielsweise für die Weave/Lead-Agency-Abkommen mit den USA und Deutschland in der klinischen Forschung.
Wenn Sie eine solche Ausnahme in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie dem SNF einen schriftlichen Nachweis der ausländischen Partnerorganisation (z.B. NSF oder DFG) vorlegen. Diese bestätigt, dass das Gesuch nicht im Rahmen von Weave/Lead Agency eingereicht werden kann. Wir evaluieren Ihr Gesuch nur dann, wenn Sie diesen Nachweis zum Zeitpunkt der Einreichung erbringen.
Beachten Sie, dass das International-Co-Investigator-Abkommen mit Grossbritannien auf die Geistes- und Sozialwissenschaften beschränkt ist. Gesuche mit Forschenden aus Grossbritannien in den Sozial- und Geisteswissenschaften müssen Sie im Rahmen des International Co-Investigator Scheme einreichen. Hingegen müssen Sie Gesuche mit einem Gesuchstellenden aus Grossbritannien in den Bereichen MINT und Lebenswissenschaften als kollaborative Projekte einreichen, welches die Beteiligung mindestens zweier weiterer schweizerischer Gesuchstellenden erfordert.
Nein. Für Weave, Lead Agency und International Co-Investigator-Scheme gelten die jeweiligen Abkommen. Zusätzliche Gesuchstellende aus einem Land ohne reziprokes Abkommen sind nicht zulässig.
Ja, in der Regel dürfen zwischen Gesuchstellenden keine hierarchischen Abhängigkeiten bestehen, selbst wenn alle Gesuchstellenden einzeln die persönlichen Beitragsvoraussetzungen erfüllen.
Im Prinzip ja. Es gibt keine konkrete Obergrenze für die Höhe dieser Kosten, sie müssen jedoch angemessen sein.
Nein, die Gesuchstellenden können die Mittel unter sich aufteilen. Die durchschnittlichen Gesamtausgaben dürfen die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr nicht überschreiten.
Diese Regel gilt auch für Gesuchstellende aus dem Ausland, die sich für das International Co-Investigator Scheme bewerben. Bitte beachten Sie, dass das von diesen Gesuchstellenden beantragte Budget 50 Prozent (30 Prozent für GSW-Projekte mit Grossbritannien) des beantragten Gesamtbudgets nicht überschreiten darf.
Bei Weave/Lead-Agency-Gesuchen sind die Budgets für Gesuchstellende aus dem Ausland nicht Teil des vom SNF bewilligten Förderbeitrags. Der SNF übernimmt keine Kosten, die im Land der ausländischen Gesuchstellenden anfallen.
Ja. Die Obergrenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr ist als Durchschnittswert über die gesamte Beitragsdauer einzuhalten. Somit kann zu Beginn des Projekts mehr ausgegeben werden, zum Beispiel für den Kauf von Geräten, und als Kompensation gegen Ende der Beitragsdauer weniger.
Nein. Der Inhalt eines Begleitschreibens ist nicht standardisiert und kann einen Forschungsplan ergänzen, was aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zulässig ist.
Nein. Neben den Gesuchstellenden, müssen auch die Projektpartner selber ein persönliches Konto auf dem Portal anlegen und ihre Daten eingeben. Indem sie direkt beim Erstellen des Gesuches mitarbeiten, zeigen sie ihre Bereitschaft, am geplanten Projekt aktiv teilzunehmen. Dies erübrigt ein Empfehlungsschreiben.