Projektförderung

Realisieren Sie Ihre Forschungsideen mit der Projektförderung des SNF – ob individuell oder kollaborativ, disziplinär oder interdisziplinär. Wir finanzieren Ihr Projekt zu einem Thema, das Sie selbst bestimmen.
Der Bundesrat plant, die Budgetmittel des SNF im Jahr 2027 um 10 Prozent und im Jahr 2028 um 11 Prozent zu kürzen. Deshalb wird der SNF in den Jahren 2026, 2027 und 2028 weniger Gesuche in der Projektförderung bewilligen als bisher. Wir bedauern dies sehr. Mehr Informationen zu den Sparmassnahmen finden Sie in der News:
«Sparmassnahmen Bund: SNF passt Förderung von Forschungsprojekten ab 2026 an», 17. September 2025
Anpassungen in der Projektförderung per 1. April 2026
Die Projektförderung ist mit Abstand das grösste Förderinstrument des SNF. Jedes Jahr investieren wir mehr als eine halbe Milliarde Franken in neue Projekte. Hier forschen Sie eigenverantwortlich zu Themen, die Sie selber gewählt haben. Dies macht die Forschung aktuell, kreativ und vielfältig – beste Voraussetzungen, um Erkenntnisse zu gewinnen oder praxisrelevante Probleme zu lösen.
Für erfahrene Forschende
Ein Gesuch einreichen können erfahrene Forschende, die an einer Hochschule oder einer anderen beitragsberechtigten Institution in der Schweiz tätig sind. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, interdisziplinäre oder kollaborative Projekte durchzuführen. Viele Forschungsfragen lassen sich nur auf diese Weise beantworten.
Jährlich bis zu 250'000 Franken pro Gesuchsteller:in
Der Förderbeitrag des SNF deckt die Saläre für Ihre Mitarbeitenden und die Forschungskosten sowie die Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit. Ihr eigenes Salär wird durch Ihre Institution finanziert.
Pro gesuchstellende Person eines Projekts vergibt der SNF maximal 250'000 Franken jährlich. Die Förderbeiträge können die Gesuchstellenden frei unter sich aufteilen. Der Mindestbeitrag für ein Projekt beläuft sich auf 100‘000 Franken; die Mindestdauer beträgt ein Jahr. In kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden ist der Beitrag insgesamt auf maximal drei Millionen Franken beschränkt.
Zusammenarbeit mit bestimmten Ländern
Bitte beachten Sie: Der SNF hat Abkommen mit Partnerorganisationen in zahlreichen Ländern abge-schlossen. Dadurch vereinfachen wir die internationale Zusammenarbeit. Möchten Sie im Rahmen der Projektförderung ein gemeinsames Projekt mit Forschenden aus einem dieser Länder durchführen? Dann müssen Sie Ihr Gesuch im Rahmen von Weave, Lead Agency oder International Co-Investigator Scheme einreichen.
Europäische Konsortien
Nebst der Projektförderung unterstützt der SNF unter anderem auch die Beteiligung von Schweizer Forschenden an europäischen Konsortiumsprojekten (z.B. ERA-Net). Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
Europäische Partnerschaften und andere multilaterale Initiativen
Zulassungsbedingungen Gesuchstellende
In der Projektförderung des SNF können Sie als Einzelperson oder zusammen mit anderen Forschenden ein Gesuch einreichen. Alle Gesuchstellenden müssen die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und über die nötige wissenschaftliche Qualifikation verfügen.
Persönliche Voraussetzungen
Als Gesuchsteller:in müssen Sie zu mindestens 50 Prozent an einer beitragsberechtigten Forschungsinstitution in der Schweiz wissenschaftlich tätig sein (dies umfasst auch Lehr- und Managementtätigkeiten). Ausnahmen bestehen für Personen, die klinische Forschung betreiben, für Angestellte von Museen oder Archiven sowie für selbständige Forschende.
Wissenschaftliche Qualifikation
Gesuchstellende müssen promoviert und zum Zeitpunkt der Gesuchstellung vier Jahre im Besitz des Doktorats sein. Falls Sie kein Doktorat haben, beginnt der Zeitraum von vier Jahren normalerweise nach einer mindestens dreijährigen hauptberuflichen Forschungstätigkeit. Dies gilt auch für Ärztinnen und Ärzte ohne PhD. Als Gesuchsteller:in sind Sie in der Lage, ein Forschungsprojekt in eigener Verantwortung durchzuführen und das daran beteiligte Personal zu leiten.
Mehrere Gesuchstellende
Wenn mehrere Forschende zusammen ein Gesuch einreichen, tragen sie gemeinsam die Verantwortung für das Projekt. Jede Gesuchstellerin und jeder Gesuchsteller leistet einen substanziellen Beitrag, der im Gesuch beschrieben ist. Hierarchische Abhängigkeiten zwischen Gesuchstellenden sind in der Regel nicht zugelassen.
Projektpartner:innen
Zusätzlich zu anderen Gesuchstellenden können Projektpartner:innen in Ihrem Projekt mitarbeiten. Diese Forschenden leisten einen Teil der Forschungsarbeit, tragen aber keine Verantwortung. Sie dürfen die Finanzierung durch den SNF nicht als individuell erhaltene Förderung bezeichnen.
Projektpartner:innen müssen die Beitragsvoraussetzungen für Gesuchstellende nicht erfüllen, können also insbesondere auch im Ausland arbeiten.
Weave, Lead Agency und International Co-Investigator Scheme
Weave und Lead Agency: Gesuchstellende Personen, welche an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sind, müssen die Teilnahme- und Förderkriterien ihrer lokalen Förderorganisation erfüllen.
International Co-Investigator Scheme: Gesuchstellende Personen, welche an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sind, müssen die Förderkriterien der SNF-Projektförderung erfüllen.
Zulassungsbedingungen Gesuch
Formale Anforderungen
Reichen Sie Ihr Gesuch vollständig und innerhalb der vorgegebenen Frist ein. Es muss in allen Teilen den Bestimmungen des SNF entsprechen.
In den Fachgebieten Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Biologie, Medizin, Psychologie, Wirtschaftswissenschaften und Politikwissenschaften ist das Gesuch in englischer Sprache abzufassen. In den anderen Fachgebieten ist die Gesuchstellung auch in einer Schweizer Amtssprache möglich.
Die Begutachtung der Gesuche durch externe Gutachtende ist ein zentrales Element im Evaluationsverfahren. Für Eingaben in Englisch erweitert sich der Kreis von Expert:innen, die zu ihrer Begutachtung beigezogen werden können. Gesuchsteller:innen profitieren somit von einer grösseren Auswahl an Expert:innen mit entsprechender Expertise. Eine Eingabe in Englisch unterstützt mithin das grundlegende Ziel des Evaluationsverfahrens, nämlich eine kompetente und faire Begutachtung von Gesuchen. Der Forschungsrat des SNF lädt Gesuchstellende daher ein, ihre Gesuche (d.h. den Forschungsplan) auf Englisch einzureichen.
Höhe des Budgets und Dauer des Projekts
Der SNF gewährt die Beiträge für mindestens ein und höchstens vier Jahre.
Für die gesamte Laufdauer des Beitrages können pro Gesuchsteller oder Gesuchstellerin im Durchschnitt maximal 250‘000 Franken pro Jahr beantragt werden. Davon dürfen die Personalkosten (inkl. Sozialabgaben) maximal 200‘000 Franken betragen. In kollaborativen Projekten mit drei oder mehr Gesuchstellenden ist der Beitrag insgesamt auf maximal drei Millionen Franken beschränkt.
Für die einzelnen Jahre dürfen höhere Mittel als der Durchschnitt beantragt werden, sofern der Gesamtbeitrag über die gesamte Laufdauer das zulässige Maximum nicht überschreitet. Die zugesprochenen Jahrestranchen dürfen nicht überschritten werden.
Einen Sonderfall bilden die Weave/Lead-Agency-Gesuche. Bei ihnen ist das Budget für gesuchstellende Personen, welche an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sind, und die Kosten, die in deren Ländern anfallen, nicht Teil des vom SNF bewilligten Förderbeitrags. Zudem enthalten die Weave/Lead-Agency-Vereinbarungen mit bestimmten Ländern spezifische Regeln zur Projektlaufzeit. Diese Regeln müssen ebenfalls eingehalten werden. Genauere Angaben finden Sie auf den länder-spezifischen Seiten von Weave und Lead Agency:
Kollaborative und interdisziplinäre Projekte
Mit der Projektförderung will der SNF ausdrücklich auch kollaborative und interdisziplinäre Projekte finanzieren.
Kollaborative Projekte erfordern das Fachwissen und den wissenschaftlichen Beitrag von mehreren Forschenden. Sie reichen das Gesuch gemeinsam ein. Ihre Zusammenarbeit ist für das Erreichen der Forschungsziele von wesentlicher Bedeutung und schafft einen zusätzlichen Nutzen.
Sind Elemente aus zwei oder mehr Disziplinen nötig, um die Forschungsziele zu erreichen? Und ist die Kombination dieser Elemente, zum Beispiel der Theorien, Methoden und Konzepte, noch nicht üblich? Ihr Gesuch gilt als interdisziplinär, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Eine oder mehrere gesuchstellende Personen wenden Theorien, Methoden oder Konzepte aus zwei oder mehr Disziplinen an, um die Forschungsziele zu erreichen.
- Die Kombination dieser Elemente ist auf dem Gebiet noch nicht üblich.
- Die verschiedenen Disziplinen tragen aus unterschiedlichen Perspektiven zum Forschungsziel bei.
Basierend auf den von Ihnen gewählten Disziplinen kann der SNF die Gesuche einem interdisziplinären oder einem disziplinären Evaluationsgremium zuweisen. Bedenken Sie, dass sich Projekte, die kein breites disziplinäres Spektrum abdecken, eher für die Beurteilung in einem disziplinären Gremium eignen. Die Finanzierungsquote ist in allen Evaluationsgremien ähnlich.
Maximal zwei Förderbeiträge gleichzeitig
Innerhalb von zwölf Monaten dürfen Forschende nur ein Gesuch in der Projektförderung einreichen. Ausnahmen gelten für Gesuche, die im Losverfahren abgelehnt wurden oder die vom SNF im Rahmen von Weave/Lead Agency zur Förderung vorgeschlagen, von der Partnerorganisation jedoch nicht bewilligt wurden.
Forschende dürfen maximal zwei gleichzeitig laufende Beiträge in der Projektförderung haben. Einer davon muss für ein Weave/Lead Agency/ICIS-Projekt sein. Im Rahmen einer Übergangsmassnahme werden kollaborative Projekte, die vor April 2026 bewilligt wurden, bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit wie Lead-Agency/Weave/ICIS-Projekte gezählt.
Wenn Sie parallel einen Beitrag aus der SNF-Karriereförderung erhalten haben, zählt dieser wie ein Beitrag aus der Projektförderung. Dies gilt auch für zugesprochene und laufende Sinergia-Förderbeiträge.
Die sich zeitlich überschneidenden Forschungsvorhaben müssen sich thematisch eindeutig voneinander unterscheiden. Bitte machen Sie bei der Einreichung des Gesuchs die entsprechenden Angaben. Weisen Sie ausserdem nach, dass Sie einen substanziellen persönlichen Beitrag an alle Projekte leisten.
Als Gesuchsteller:in sind Sie verpflichtet, den SNF über weitere laufende Gesuche beim SNF oder bei Dritten zu informieren. Ebenso über laufende Förderbeiträge, die Sie vom SNF oder von Dritten erhalten. Wir treten nicht auf Gesuche für Forschungsprojekte ein, die bereits vollständig von Dritten finanziert werden.
Anrechenbare Kosten
Sie können die Saläre für die Mitarbeitenden und die Forschungskosten beantragen sowie die Mittel für die wissenschaftliche Zusammenarbeit, Vernetzung und Kommunikation. Ihr eigenes Salär wird durch Ihre Institution finanziert. Bitte beachten Sie: Als Empfänger:in eines Förderbeitrags dürfen Sie nicht gleichzeitig als Mitarbeiter:in in einem vom SNF finanzierten Projekt angestellt sein.
Wenn drei oder mehr Gesuchstellende beteiligt sind, können sie die Kosten für die Koordination des Forschungsvorhabens über den Förderbeitrag des SNF abrechnen.
Welche Forschungskosten der SNF übernimmt, erfahren Sie hier im Detail:
Folgende ergänzenden Massnahmen können während der Dauer des Projekts beantragt werden:
So geht’s
Von der Registration bis zur Erfassung des Budgets: Wie reichen Sie Ihr Gesuch beim SNF ein und was gilt es zu beachten? Informieren Sie sich auf dieser Seite:
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Forschungsplan und zum Datenmanagement-Plan. Für alle vom SNF finanzierten Projekte gelten ausserdem unsere Grundsätze zu Open-Access-Publikationen.
Reichen Sie Ihr Gesuch auf dem SNF-Portal ein.
Eine Ausnahme bilden Weave/Lead Agency-Gesuche, welche durch die Partnerorganisation evaluiert werden. Diese müssen Sie weiterhin über mySNF einreichen.
Evaluationsverfahren
Wie evaluieren wir Ihr Gesuch? Informieren Sie sich hier über das Verfahren und die Evaluationskriterien:
Sind Elemente aus zwei oder mehr Disziplinen nötig, um die Forschungsziele zu erreichen? Und ist die Kombination dieser Elemente, zum Beispiel der Theorien, Methoden und Konzepte, noch nicht üblich? Ihr Gesuch gilt als interdisziplinär, wenn es die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Eine oder mehrere gesuchstellende Personen wenden Theorien, Methoden oder Konzepte aus zwei oder mehr Disziplinen an, um die Forschungsziele zu erreichen.
- Die Kombination dieser Elemente ist auf dem Gebiet noch nicht üblich.
- Die verschiedenen Disziplinen tragen aus unterschiedlichen Perspektiven zum Forschungsziel bei.
Basierend auf den von Ihnen gewählten Disziplinen kann der SNF die Gesuche einem interdisziplinären oder einem disziplinären Evaluationsgremium zuweisen. Bedenken Sie, dass sich Projekte, die kein breites disziplinäres Spektrum abdecken, eher für die Beurteilung in einem disziplinären Gremium eignen. Die Finanzierungsquote ist in allen Evaluationsgremien ähnlich.
Reglemente
Die Bedingungen für die Projektförderung finden Sie hier:
FAQ – Anzahl Gesuche und Förderbeiträge
Welche Beiträge aus welchen Förderinstrumenten zählen zur Obergrenze für gleichzeitig laufende Beiträge gemäss Artikel 13.1 des Reglements über die Projektförderung?
Für die Bestimmung der Anzahl gleichzeitig laufender Beiträge der Projektförderung zählen Beiträge aus folgenden Förderinstrumenten: Ambizione, Eccellenza, Practice-to-Science, PRIMA, Projekte zu Gesundheit und Wohlergehen, Projektförderung, Sinergia und Weave/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme.
Die Liste aller Förderinstrumente finden Sie hier (PDF).
Wie wird der Mindestzeitraum von zwölf Monaten zwischen zwei Gesuchseinreichungen berechnet?
Grundsätzlich sind die Stichtage der Ausschreibungen des SNF massgebend. Zum Beispiel können Sie ein Gesuch am 1. April einreichen und dann ein nächstes Gesuch am 1. April des Folgejahres. Sollte der Zeitraum zwischen den Stichtagen ausnahmsweise kürzer sein (zum Beispiel der erste Stichtag am 2. April), dürfen Sie dennoch Ihr Gesuch einreichen.
Wenn ein Gesuch im Rahmen von Weave/Lead Agency zuerst bei einer Partnerorganisation eingereicht wurde, die keine Stichdaten für die Einreichung hat, dann gilt das Einreichedatum dieses Gesuchs beim SNF.
Darf ich mein abgelehntes Projekt in der darauffolgenden Ausschreibung gleich wieder einreichen oder gilt in diesem Falle auch der Mindestabstand von zwölf Monaten zwischen zwei Gesuchen in der Projektförderung?
Der Mindestabstand von zwölf Monaten für eine erneute Projekteinreichung in der Projektförderung gilt auch für abgelehnte Gesuche der vorangehenden Ausschreibung. Ausnahmen gelten für Gesuche, die im Losverfahren abgelehnt wurden oder die vom SNF im Rahmen von Weave/Lead Agency zur Förderung vorgeschlagen, von der Partnerorganisation jedoch nicht bewilligt wurden.
Kann ich in der Projektförderung zwei Gesuche zum gleichen Eingabetermin einreichen?
Nein.
Kann ich ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen?
Ja, Sie können ein abgelehntes Sinergia-Gesuch erneut einreichen, allerdings jetzt als Projektförderungsgesuch. Forschende konnten im April 2023 zum letzten Mal Gesuche für einen Förderbeitrag im Rahmen von Sinergia einreichen. Im Sommer 2023 hat der SNF das Programm Sinergia in die Projektförderung integriert. Er führt damit die kollaborative und interdisziplinäre Forschung in seinem wichtigsten Förderinstrument zusammen und kann entsprechende Projekte künftig noch stärker unterstützen.
Kann ich beim SNF ein Weave/Lead-Agency-Gesuch und gleichzeitig ein anderes Gesuch in der Projektförderung einreichen?
Nein, Sie können pro Ausschreibung und pro zwölf Monate nur ein Gesuch pro gesuchstellende Person einreichen, unabhängig davon, ob es beim SNF oder bei der Partnerorganisation eingereicht wird.
Ich habe einen laufenden Sinergia-Beitrag und einen Projektförderungsbeitrag. Kann ich ein weiteres Gesuch einreichen?
Nein. Bewilligte oder laufende Sinergia-Beiträge gelten als Projektförderungsbeiträge.
Ich habe bereits einen Sinergia-, einen Projektförderungs- und einen Weave/Lead Agency-Beitrag. Kann ich ein weiteres Gesuch einreichen?
Nein. Bewilligte oder laufende Beiträge im Rahmen von Sinergia und von Weave/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme gelten als Projektförderungsbeiträge.
Ich habe bereits zwei laufende Projekte. Wann kann ich ein neues Gesuch einreichen?
Sie können ein Gesuch um Projektförderung für den Zeitraum nach Ablauf eines SNF-Beitrags, der den Beschränkungen in der Projektförderung unterliegt, einreichen. Das Evaluationsverfahren dauert 6 Monate. Der Beitrag muss innerhalb eines Jahres nach dem Förderentscheid eröffnet werden.
Ich habe ein kollaboratives Projekt, welches vor dem April 2026 bewilligt wurde. Kann ich ein weiteres Gesuch in der Projektförderung einreichen?
Ja, aufgrund einer Übergangsmassnahme ist es möglich, neben einem kollaborativen Projekt, welches vor April 2026 bewilligt wurde, ein weiteres Projektförderungsgesuch einzureichen. Das laufende kollaborative Projekt zählt dabei wie ein Lead-Agency/Weave/ICIS-Projekt zur Beschränkung von maximal zwei gleichzeitig laufenden Projekten. Ein drittes Projekt im Rahmen eines Lead-Agency/Weave/ICIS-Abkommens einzureichen, ist daher nicht möglich.
Ich habe ein kollaboratives Projekt, welches vor dem April 2026 bewilligt wurde, und einen laufenden Weave/Lead Agency-Beitrag. Kann ich ein weiteres Gesuch einreichen?
Nein. Auch wenn vor dem April 2026 bewilligte kollaborative Projekte wie Lead-Agency/Weave/ICIS-Projekte behandelt werden, zählen sie trotzdem als laufende Projekte und unterliegen damit der Beschränkung auf maximal zwei zeitgleich laufende Projekte.
Mein Projekt wurde durch einen Beitrag für die Projektbeendigung um 6 Monate verlängert. Gilt für die Verlängerungsphase ebenfalls die Beschränkung für gleichzeitig laufende Beiträge?
Nein.
Kann ich ein Projektförderungs-Gesuch parallel zu einem Gesuch bei den SNSF Starting Grants einreichen?
Nein. Es ist nicht möglich, Gesuche in der Projektförderung in Evaluation zu haben, die sich mit der beantragten Förderperiode eines bei den SNSF Starting Grants eingereichten Gesuchs überschneiden.
Ich habe ein laufendes europäisches Konsortiumsprojekt (z.B. ERA-Net). Darf ich parallel dazu ein Gesuch für die Projektförderung mit überlappender Laufzeit einreichen?
Ja. Europäische Konsortiumsprojekte gelten nicht mehr als Projektförderungsbeiträge und zählen entsprechend nicht zur Beschränkung.
FAQ – Gesuchstellende
Kann bei einem Gesuch mit drei oder mehr Gesuchstellenden eine gesuchstellende Person, welche an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig ist, teilnehmen?
Gesuchstellende, die an einer Forschungsinstitution ausserhalb der Schweiz angestellt sind, sind nur im Rahmen von Weave, Lead Agency oder International-Co-Investigator Scheme zur Gesuchstellung zugelassen.
Wird ein Gesuch nicht im Rahmen von Weave, Lead Agency oder International-Co-Investigator Scheme eingereicht, so darf keine der gesuchstellenden Personen an einer Forschungsinstitution im Ausland tätig sein.
Forschende im Ausland können aber weiterhin als Projektpartner:innen am Projekt teilnehmen.
Ich möchte ein Gesuch mit drei oder mehr Gesuchstellenden einreichen. Einer dieser Gesuchstellenden ist an einer Forschungsinstitution in einem Land tätig, mit dem der SNF ein reziprokes Abkommen hat. Kann ich das Gesuch trotzdem ausserhalb von Weave, Lead Agency oder International Co-Investigator Scheme einreichen?
Nein, solche Gesuche müssen in der Regel im Rahmen von Weave/Lead Agency/International Co-Investigator Scheme eingereicht werden.
Bei meinem Gesuch im Rahmen von Weave, Lead Agency oder International Co-Investigator Scheme nimmt eine gesuchstellende Person aus dem Partnerland teil. Kann zusätzlich eine weitere ausländische mitgesuchstellende Person teilnehmen, die an einer Forschungsinstitution in einem Land ohne reziprokes Abkommen tätig ist?
Nein. Für Weave, Lead Agency und International Co-Investigator-Scheme gelten die jeweiligen Abkommen. Zusätzliche Gesuchstellende aus einem Land ohne reziprokes Abkommen sind nicht zulässig.
Gibt es für die Gesuchstellenden bei kollaborativen Projekten (zwei oder mehr Gesuchstellende) zusätzliche Kriterien für die Beitragsberechtigung?
Kollaborationen müssen einen Mehrwert für das Projekt bieten. Daher erwarten wir, dass zwischen den Gesuchstellenden keine hierarchischen Abhängigkeiten bestehen.
FAQ – Koordinierungskosten für kollaborative Projekte
Kann ich bei einem kollaborativen Projekt mit dem Projektförderungsbeitrag auch die Kosten für eine von mir (in Teilzeit) angestellte Person finanzieren, welche die Forschung koordiniert?
Im Prinzip ja. Es gibt keine konkrete Obergrenze für die Höhe dieser Kosten, sie müssen jedoch angemessen sein.
FAQ – Budgetobergrenze
Gilt die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr für alle Gesuchstellenden einzeln?
Nein, die Gesuchstellenden können die Mittel unter sich aufteilen. Die durchschnittlichen Gesamtausgaben dürfen die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr nicht überschreiten. Bitte beachten Sie, dass davon maximal 200'000 Franken pro Jahr für Personalkosten (inkl. Sozialabgaben) beantragt werden dürfen.
Diese Regel gilt auch für Gesuchstellende aus dem Ausland, die sich für das International Co-Investigator Scheme bewerben. Bitte beachten Sie, dass das von diesen Gesuchstellenden beantragte Budget 50 Prozent (30 Prozent für GSW-Projekte mit Grossbritannien) des beantragten Gesamtbudgets nicht überschreiten darf.
Bei Weave/Lead-Agency-Gesuchen sind die Budgets für Gesuchstellende aus dem Ausland nicht Teil des vom SNF bewilligten Förderbeitrags. Der SNF übernimmt keine Kosten, die im Land der ausländischen Gesuchstellenden anfallen.
Darf ich bei der Budgetierung die Grenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr zu Beginn der Beitragsdauer überschreiten, wenn die durchschnittlichen Ausgaben über die gesamte Projektdauer die Obergrenze nicht überschreiten?
Ja. Die Obergrenze von 250’000 Franken pro gesuchstellende Person und Jahr ist als Durchschnittswert über die gesamte Beitragsdauer einzuhalten. Somit kann zu Beginn des Projekts mehr ausgegeben werden, zum Beispiel für den Kauf von Geräten, und als Kompensation gegen Ende der Beitragsdauer weniger.
FAQ – Welche Informationen können eingereicht werden?
Kann ich ein Begleitschreiben einreichen?
Nein. Der Inhalt eines Begleitschreibens ist nicht standardisiert und kann einen Forschungsplan ergänzen, was aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zulässig ist.
Kann ich ein Empfehlungsschreiben (Letter of Support) einreichen?
Nein. Neben den Gesuchstellenden, müssen auch die Projektpartner selber ein persönliches Konto auf dem Portal anlegen und ihre Daten eingeben. Indem sie direkt beim Erstellen des Gesuches mitarbeiten, zeigen sie ihre Bereitschaft, am geplanten Projekt aktiv teilzunehmen. Dies erübrigt ein Empfehlungsschreiben.
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