Lead Agency-Gesuche: Neue Richtlinien für die Einreichung
Das Lead Agency-Verfahren richtet sich an Forschende in der Schweiz, die ein grenzüberschreitendes Forschungsprojekt umsetzen wollen.
Mit den Förderagenturen FWF (Österreich), DFG (Deutschland), ANR (Frankreich) und FNR (Luxemburg) hat der SNF Lead Agency-Abkommen oder bilaterale Abkommen abgeschlossen. Das Verfahren dient dem Zweck, die Einreichung und die Evaluierung dieser transnationalen Gesuche zu vereinfachen. Für Projekte mit österreichischen, deutschen und luxemburgischen Partnern ist das Gesuch dort einzureichen wo die beantragte Förderungssumme höher ist. Für Projekte mit französischen Partnern erfolgt die Gesuchsevaluation jährlich abwechslungsweise.
Neu: Extern evaluierte Gesuche auch beim SNF einreichen
Erfolgt die Evaluierung durch die Partnerorganisation, ist das Gesuch neu ebenfalls beim SNF einzureichen. Der Forschungsplan kann so, wie er bei der Partnerorganisation eingereicht worden ist, in mySNF hochgeladen werden. Als zusätzliches Formular ist einzig ein Budgetblatt mit den Angaben zum Budget des ausländischen Partners auszufüllen. Die extern evaluierten Lead Agency-Gesuche können beim SNF jederzeit über mySNF eingereicht werden.
Für Lead Agency-Gesuche, die beim SNF eingereicht werden, gelten die üblichen Einreichefristen 1. Oktober und 1. April. Detailliertere Informationen zu den einzelnen Ländern sind auf der Lead Agency-Webseite des SNF zu finden.
Lead Agency - Erleichterung der grenzüberschreitenden Forschungszusammenarbeit