Wissenschaftliche Integrität
Forschung von hoher Qualität muss hohe ethische Ansprüche erfüllen. Für den SNF ist wissenschaftliche Integrität eine zentrale Voraussetzung. Er prüft mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten gründlich und sorgfältig.
Vertrauen ist in der Forschung unabdingbar. Die Grundprinzipien von wissenschaftlich integrem Verhalten sind Verlässlichkeit der Arbeit, Redlichkeit der Forschenden, Respekt gegenüber Kolleginnen und Kollegen sowie Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Um die schwierigen Fragen bei möglichen Verstössen gegen diese Prinzipien zu klären, Plagiate zu prüfen und Verfahren durchzuführen, verfügt der SNF über eine Kommission für wissenschaftliche Integrität und eine Plagiatskontrollgruppe. Zudem hat er gemeinsam mit den Akademien der Wissenschaften Schweiz, swissuniversities und Innosuisse in einem Kodex definiert, was genau wissenschaftliche Integrität ist und wie ein seriöses und faires Verfahren aussieht.
Whistleblowing
Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten werden vom SNF gründlich und seriös geprüft. Konkrete Fälle können jederzeit via E-Mail gemeldet werden.
Verfahren bei Verdacht auf Fehlverhalten
Der SNF prüft sämtliche Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Wenn die Vorwürfe nachvollziehbar sind, prüft die Kommission für wissenschaftliche Integrität den Fall eingehend. Sollte sich der Verdacht erhärten, leitet sie eine Untersuchung ein. Wenn sich der mutmassliche Verstoss an einer Forschungsinstitution – meist die Arbeitgeberin – ereignet hat, ist diese primär für den Fall zuständig. In solchen Fällen wartet der SNF mit der Durchführung einer eigenen Untersuchung zu. Liegen die Ergebnisse des Verfahrens der zuständigen Institution vor, prüft die Kommission für wissenschaftliche Integrität, ob die den SNF betreffenden Aspekte ausreichend geklärt sind. Trifft dies nicht zu, führt die Kommission ein eigenes Verfahren durch.
Für Entscheide über zusätzliche Abklärungen und allfällige Verweise oder weitere Sanktionen ist die Kommission für wissenschaftliche Integrität zuständig. Ihre Vorschläge werden durch das Präsidium des Nationalen Forschungsrats des SNF abschliessend beurteilt.
Bei sämtlichen Verfahren gilt grundsätzlich die Unschuldsvermutung. Die Betroffenen erhalten die Möglichkeit ihre Sicht der Fälle darzulegen. Auch nachdem sich ein Verdacht bestätigt hat, wird die Persönlichkeit aller Betroffener geschützt.
Plagiatsprüfung
Die meisten Verfahren zum wissenschaftlichen Fehlverhalten beim SNF betreffen Plagiate. Der SNF unterhält dafür eigens eine Kontrollgruppe Plagiat, welche Vorwürfe überprüft und regelmässig, bei rund fünf Prozent der Forschungsgesuche, Stichproben durchführt. Die Berichte der Kontrollgruppe Plagiat werden in anonymisierter Form in den jährlichen Berichten der Kommission für wissenschaftliche Integrität veröffentlicht.
Berichte der Kommission für wissenschaftliche Integrität
Die Kommission für wissenschaftliche Integrität erstattet jährlich Bericht über ihre Tätigkeit und über diejenige der Kontrollgruppe Plagiat. Die Fälle werden zum Schutz der Persönlichkeit der Betroffenen anonymisiert und summarisch behandelt.
Reglemente und Richtlinien
Der SNF richtet sich nach folgenden Regeln:
- SNF-Reglement über wissenschaftliches Fehlverhalten von 2016 (PDF)
- Reglement der Kommission für wissenschaftliche Integrität von 2016 (PDF)
- SNF-Beitragsreglement (Art. 15 und Art. 43)
- Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG, Art 12)
- Schweizer Kodex zur wissenschaftlichen Integrität von 2021 (PDF)
- ALLEA: The European Code of Conduct for Research Integrity von 2023 (englisch)
- Singapore Statement on Research Integrity von 2010
- Global Research Council: Statement of Principles for Research Integrity von 2013 (englisch) (PDF)