Höhere Löhne für Doktorierende
Der SNF erhöht die Mindestlöhne für Doktorierende, die im Rahmen seiner Förderinstrumente angestellt sind. Diese Massnahme wird per 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Doktorierende, die im Rahmen von SNF-Förderinstrumenten in der Schweiz angestellt sind, erhalten künftig höhere Mindestlöhne. Der SNF gibt eine Bandbreite vor, innerhalb derer die Hochschulen die tatsächlichen Löhne frei festlegen können. Die untere Grenze dieser Bandbreite wird von 47'040 Franken auf 50’000 Franken brutto angehoben (+6%). Entschieden wurde dies vom Präsidium des Forschungsrats nach Anhörung der Delegiertenversammlung, die die Interessen der Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen vertritt.
Massnahme von hoher Priorität
Diese höhere Untergrenze tritt per 1. Januar 2026 in Kraft, damit die Hochschulen ihre Budgets entsprechend planen und eine Gleichbehandlung aller Doktorierenden ihrer Institution sicherstellen können. Für neue Gesuche gelten diese Lohnanpassungen. Den Hochschulen steht es frei, diese Massnahme sofort umzusetzen, indem sie den Spielraum der bestehenden Lohnbandbreite nutzen. Bei laufenden Beiträgen ist eine Erhöhung im Rahmen der bereits gesprochenen Globalbudgets möglich.
Für den SNF hat diese Lohnanhebung für Doktorierende hohe Priorität, da die letzte Anpassung an die Nominallöhne 2014 erfolgte. Er hat dafür in seinem Mehrjahresprogramm 2025-2028 ein Budget von 52 Millionen Franken vorgesehen. Aufgrund der aktuell angespannten wirtschaftlichen Lage wird die Finanzierung dieser Massnahme durch eine Konzentration des Förderportfolios ermöglicht. «Diese Lohnerhöhung ist unerlässlich, damit das Doktorat und der Forschungsplatz Schweiz attraktiv bleiben», betont Thomas Werder, Mitglied der Geschäftsleitung des SNF und Leiter der Forschungsförderung.
Gute Arbeitsbedingungen gewährleisten
Jedes Jahr werden über 2000 Doktorierende im Rahmen der verschiedenen Förderinstrumente des SNF neu eingestellt, bei einer durchschnittlichen Anzahl von fast 6000 Doktorierenden über alle laufenden Förderbeiträge hinweg. Auch wenn der SNF nicht der direkte Arbeitgeber ist, setzt er sich für gute Arbeitsbedingungen ein. Deshalb hatte er trotz seiner angespannten Finanzlage 2023 und 2024 bereits die Obergrenze der Lohnbandbreite angepasst (auf 55'000 Franken brutto), damit die Hochschulen ihren jeweiligen Teuerungsausgleich auch an die Mitarbeitenden in SNF-Projekten ausrichten können.