Open-Access-Buchpublikationen

Open Access Förderung Buch- und Buchkapitel
© J Maas / peopleimages.com / Adobe Stock

Sie wollen eine Monografie oder einen Sammelband veröffentlichen? Beantragen Sie beim SNF die Finanzierung. Wir übernehmen die Kosten des Verlags für Ihre Open-Access-Buchpublikation.

Der SNF finanziert die Erstveröffentlichung von wissenschaftlichen Büchern, die sofort, uneingeschränkt und kostenlos zugänglich gemacht werden («Gold Open Access»). Damit unterstützen wir die Verbreitung von Forschungsergebnissen. Es spielt keine Rolle, ob diese Ergebnisse aus SNF geförderter Forschung stammen oder aus einem anderen Projekt.

Für welche Art von Büchern können Sie eine Finanzierung beantragen? Wir fördern wissenschaftliche Buchpublikationen in Form von Monografien und Sammelbänden, die ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben. Zu den Monografien gehören auch Dissertationen, Habilitationen, juristische Kommentare und Editionen. Die Buchpublikationen schaffen nachweislich einen wissenschaftlichen Mehrwert und richten sich in erster Linie an ein wissenschaftliches Publikum.

Wir vergüten die Leistungen des Verlags für die Qualitätssicherung, die Herstellung und die Verbreitung mit einer Book Processing Charge (BPC). Pro Buchpublikation bezahlen wir bis zu 15’000 Franken. Zusatzbeiträge sind möglich für einen besonders grossen Umfang, für ein aufwändiges Layout, für audiovisuelle und interaktive Inhalte oder für ein Lektorat in einer Fremdsprache.

Ihr Gesuch können Sie jederzeit auf der Online-Plattform mySNF erfassen – unter «Wissenschaftskommunikation - Open Access Bücher». Normalerweise werden Sie innerhalb von zwei Monaten den Entscheid erhalten.

Sie möchten ein Gesuch um Finanzierung einreichen? Bitte berücksichtigen Sie die untenstehenden Informationen sowie die folgenden Dokumente:

  • Zulassungsbedingungen Gesuchstellende

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    Sie können das Gesuch als Autor:in der Buchpublikation oder bei einem Sammelband als Mitglied des Herausgabeteams einreichen. Für alle gesuchstellenden Personen gelten die persönlichen Voraussetzungen.

    Persönliche Voraussetzungen

    Bei einer Monografie muss die gesuchstellende Person eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Sie erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Gesuchstellung beim SNF gemäss Art. 10 des Beitragsreglements. Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung ist sie mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent an einer Schweizer Hochschule angestellt.
    • Die Buchpublikation, für die das Gesuch gestellt wird, stammt nachweislich aus SNF-finanzierter Forschung. Das Gesuch kann ohne Frist auch nach Beitragsende durch die Beitragsempfängerin oder den Beitragsempfänger oder durch Projektmitarbeitende eingereicht werden.

    Bei einer Dissertation/Habilitation muss die gesuchstellende Person eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

    • Sie erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Gesuchstellung beim SNF gemäss Art. 10 des Beitragsreglements. Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung ist sie mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent an einer Schweizer Hochschule angestellt.
    • Die Buchpublikation, für die das Gesuch gestellt wird, stammt nachweislich aus SNF-finanzierter Forschung. Das Gesuch kann ohne Frist auch nach Beitragsende durch die Beitragsempfängerin oder den Beitragsempfänger oder durch Projektmitarbeitende eingereicht werden.
    • Die Dissertation/Habilitation wurde an einer Schweizer Hochschule verteidigt und angenommen.

    Bei einem Sammelband muss die gesuchstellende Person folgende Bedingung erfüllen:

    Sie erfüllt die allgemeinen Voraussetzungen für die Gesuchstellung beim SNF gemäss Art. 10 des Beitragsreglements. Zum Zeitpunkt der Gesuchstellung ist sie mit einem Pensum von mindestens 50 Prozent an einer Schweizer Hochschule angestellt.

    Beitragsreglement (PDF)

  • Voraussetzungen bezüglich der Buchpublikation

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    Der SNF fördert Monografien (darunter auch Dissertationen, Habilitationen, juristische Kommentare und Editionen) sowie Sammelbände. Mit der Finanzierung bezwecken wir hauptsächlich die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Die Buchpublikationen schaffen nachweislich einen wissenschaftlichen Mehrwert und richten sich in erster Linie an ein wissenschaftliches Publikum.

    • Als Monografie gelten umfassende, wissenschaftliche und begutachtete (Peer-Review-Verfahren) Werke.
    • Dissertationen und Habilitationen gelten als Monografien, wenn die bei der Hochschule eingereichte Qualifikationsschrift für die Buchveröffentlichung aufbereitet wurde, in Zusammenarbeit mit einem Verlag. Zum einen hat die gesuchstellende Person ihre Qualifikationsschrift gemäss den Hinweisen der Hochschulgutachtenden überarbeitet. Zum anderen hat sie den Text gemäss den Ansprüchen des Verlags geändert, beispielsweise hinsichtlich der Lesefreundlichkeit.
    • Als Sammelband gelten wissenschaftliche, begutachtete (Peer-Review-Verfahren) Werke mit Beiträgen, die verschiedene Autorinnen und Autoren einzeln verantworten. Das Thema des Sammelbands fügt die Beiträge zu einer homogenen Publikation zusammen. Es wird von einer Herausgeberin/einem Herausgeber oder einem Herausgabeteam in einer fundierten Einleitung ausgeführt.

    Nicht finanziert werden Lehrbücher, Spezialausgaben von Zeitschriften, Tagungsbände, Neuauflagen und Übersetzungen.

    Vorgaben zum Peer-Review-Verfahren

    Der Verlag ist für die Qualitätssicherung der Buchpublikation gemäss den SNF-Vorgaben verantwortlich. Er holt mindestens ein unabhängiges, externes und aussagekräftiges Gutachten in schriftlicher Form ein und dokumentiert das Peer-Review-Verfahren in einer Stellungnahme. Die Gutachterin oder der Gutachter muss sowohl gegenüber den Gesuchstellenden und den Autorinnen und Autoren wie auch gegenüber dem Verlag unabhängig sein. Gutachten von Buchkonzepten («book proposals») akzeptiert der SNF nicht.

    Bei Dissertationen/Habilitationen können die Verlage für das Peer-Review-Verfahren die Gutachten der Hochschule verwenden.

    Bei Sammelbänden muss das externe Gutachten sowohl auf den gesamten Band wie auch auf jeden einzelnen Beitrag eingehen.

    Zur Dokumentation des Peer-Review-Verfahrens siehe «Spezifische Informationen für Verlage».

  • Spezifische Informationen für Verlage

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    Peer-Review-Verfahren

    Bei der Einreichung des Gesuchs muss die gesuchstellende Person ein Peer-Review-Verfahren zum Buchmanuskript nachweisen können. Dieses wird vom Verlag durchgeführt. Folgende Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen:

    • Mindestens ein unabhängiges, externes und aussagekräftiges Gutachten in schriftlicher Form.
    • Begutachtung des gesamten Manuskripts; ein Gutachten zum Buchkonzept («book proposal») akzeptiert der SNF nicht.
    • Die Gutachterin oder der Gutachter erfüllt nachweislich die SNF-Regeln bezüglich Interessenkonflikten und ist unabhängig sowohl gegenüber den Gesuchstellenden und den Autorinnen und Autoren wie auch gegenüber dem Verlag. Sie/er ist also nicht in die Auswahl des Manuskripts und die Herstellung der Publikation durch den Verlag involviert (z.B. als Herausgeber:in einer Reihe). Mehr Informationen über die SNF-Regeln bezüglich Interessenkonflikten befinden sich in Kapitel 3 des Leitfadens.
    • Bei Sammelbänden muss das Gutachten sowohl auf die wissenschaftliche Qualität des gesamten Bandes wie auch auf jeden einzelnen Beitrag eingehen.
    • Bei Dissertationen und Habilitationen kann der Verlag die Gutachten der Hochschule für die Qualifikationsschrift verwenden.

    Die gesuchstellende Person lädt über die Online-Plattform mySNF den Verlag dazu ein, eine Dokumentation des Peer-Review-Verfahrens in der Gesuchsmaske abzuspeichern. Zu dieser Dokumentation gehören:

    • Mindestens ein unabhängiges, externes und aussagekräftiges Gutachten in schriftlicher Form (bei Dissertationen/Habilitationen die Gutachten der Hochschule).
    • Eine datierte und unterschriebene Stellungnahme des Verlags zu allfälligen Kritikpunkten im Gutachten und dazu, inwiefern das Manuskript auf der Grundlage dieser Kritikpunkte überarbeitet wurde. Der Verlag bestätigt ausserdem, dass das eingereichte Manuskript publikationsreif ist.

    Auszahlung

    Der SNF zahlt die zugesprochenen Beiträge grundsätzlich direkt an den Verlag aus; die Auszahlung erfolgt ausschliesslich in Schweizer Franken. Allfällige Mehrwertsteuern müssen bereits im beantragten Förderbeitrag eingerechnet werden.

    Der SNF tritt nicht als Adressat von Verträgen, Rechnungen oder Mahnungen auf. Vertragspartner/Vertragspartnerinnen sind die Beitragsempfängerin oder der Beitragsempfänger und der Verlag.

    Einige zentrale Informationen für Verlage sind auch im untenstehenden Dokument zusammengefasst.

  • So geht’s

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    Open Access-Buchpublikation Gesuchseinreichung
    © SNF, FNS, SNSF

    Gesuchseinreichung

    Ihr Gesuch können Sie jederzeit auf der Online-Plattform mySNF erfassen – unter «Wissenschaftskommunikation – Open Access Bücher».

    Ein Gesuch kann eingereicht werden, sobald das publikationsreife Manuskript vorliegt. Dies bedeutet, dass das Peer-Review-Verfahren abgeschlossen ist und das Manuskript gemäss den Hinweisen der Gutachtenden überarbeitet wurde. Ausserdem sind das Peer-Review-Verfahren und die Überarbeitung dokumentiert.

    Finanzierung

    Von den Verlagen erwartet der SNF ein transparentes Angebot für Open-Access-Buchpublikationen auf ihren Websites. Wir vergüten die Leistungen des Verlags für die Qualitätssicherung, die Herstellung und die Verbreitung (siehe auch Leitfaden, Kapitel 2). Finanziert werden ausschliesslich die tatsächlich anfallenden Kosten. Wir behalten uns vor, für die beantragten Mittel gegebenenfalls einen Nachweis zu verlangen. Sie sollten grundsätzlich auf einer Offerte des Verlags beruhen und allfällige Mehrwertsteuern bereits beinhalten.

    Leitfaden zur Förderung von Open-Access-Buchpublikationen (PDF)

    Zusatzmodule

    Zusätzlich zum Basismodul können Sie weitere Module beantragen, je nach Umfang und Ausstattung Ihrer Buchpublikation:

    • Basismodul: für Buchpublikationen bis 750’000 Zeichen maximal 15’000 Franken.
    • Zusatzmodul «Umfang»: für Buchpublikationen mit mehr als 750’000 Zeichen plus 3000 Franken oder mit mehr als 1 Million Zeichen plus 5000 Franken.
    • Zusatzmodul «Layout und Bildrechte»: bei ausgewiesenen Mehrkosten für besondere Layoutanforderungen und Bildrechte plus maximal 5000 Franken (eine Offerte ist notwendig).
    • Zusatzmodul «Enriched E-Book»: bei zusätzlichen Funktionen wie Audio- und Videodateien, interaktiven Elementen usw. plus maximal 5000 Franken (eine Offerte ist notwendig).
    • Zusatzmodul «Fremdsprachenlektorat»: Erscheint die Buchpublikation in einer anderen Sprache als der Muttersprache der Autorin oder des Autors und entstehen dadurch nachweisbare Mehrkosten für das Lektorat plus maximal 5000 Franken (eine Offerte ist notwendig).

    Es steht Ihnen frei, parallel zur Open-Access-Version ein gedrucktes Buch zu publizieren. Der SNF leistet jedoch keine Beiträge an Druckkosten. Falls die Publikation auch als Druckversion erscheint, ist der Förderbeitrag des SNF ausschliesslich für die digitale Version zu verwenden.

    Gesuchsbehandlung

    Für die Evaluation Ihres Gesuchs benötigen wir in der Regel zwei Monate.

    Entscheid und Beitragsfreigabe

    Nach Abschluss der Evaluation informiert der SNF Sie über den Entscheid. Ihre Publikation darf nicht vorher erscheinen.

    Sobald Sie den positiven Entscheid erhalten haben (Verfügung), müssen Sie beim SNF die Freigabe des Förderbeitrags verlangen. Dies ist bis spätestens ein Jahr nach dem Datum der Verfügung möglich. Der SNF bezahlt dann den zugesprochen Beitrag an den Verlag aus. Zudem bitten wir Sie, erste Angaben zur Buchpublikation in den Outputdaten auf mySNF zu erfassen (zu den Metadaten siehe Kapitel 6 des Leitfadens).

    Sobald wir den Förderbeitrag freigegeben haben, muss die Publikation innerhalb von sechs Monaten erscheinen.

    Leitfaden zur Förderung von Open-Access-Buchpublikationen (PDF)

    Publikation

    Der Verlag veröffentlicht die geförderte Buchpublikation gut sichtbar auf seiner Website. Die Open-Access-Version muss spätestens zeitgleich mit einer allfälligen Druckversion veröffentlicht werden.

    Im Impressum der OA-Version müssen folgende Angaben enthalten sein:

    • ein Vermerk zur Finanzierung der Publikation durch den SNF (Acknowledgement).
    • eine Creative-Commons-Lizenz; als Mindestvorgabe gilt die Lizenz CC BY-NC-ND (creative commons: created by, non commercial, no derivative), der SNF empfiehlt die Lizenz CC-BY.
    • eine DOI-Nummer (Digital Object Identifier).
    • eine ISBN-Nummer. Erscheinen zusätzlich zu der durch den SNF unterstützten Version weitere Versionen (z. B. ein gedrucktes Buch), wird in der Regel für jede Version eine eigenständige ISBN-Nummer vergeben.
    • das Erscheinungsjahr.

    Die Autorin oder der Autor bzw. die Herausgeberin oder der Herausgeber legen die Buchpublikation auch in einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Archiv (Repositorium) ab. Der SNF leitet sie mitsamt den Metadaten an die Schweizerische Nationalbibliothek und die OAPEN Library weiter.

  • Reglemente und Leitfäden

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  • FAQ

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    Welche Kosten übernimmt der SNF im Rahmen seiner Förderung von Open-Access-Buchpublikationen?

    Der SNF finanziert die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Büchern (Monographien und Sammelbänden), die über die „Gold Road“ erscheinen. Es können sowohl für Bücher, die aus einem SNF-finanzierten Projekt hervorgegangen sind, wie auch für Bücher, die in keinem Bezug zu einem SNF-Projekt stehen, Publikationsgebühren in Form von Book Processing Charges (BPC) beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über die OA-Plattform (mySNF).

    Was sind Book Processing Charges (BPC)?

    "Book Processing Charges" (BPC) sind Gebühren, die Autorinnen und Autoren für die Open-Access-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Buchpublikation an einen Verlag entrichten. Diese BPC wird meistens von der Institution der Autorinnen und Autoren oder von einem anderen Geldgeber übernommen.
    Der SNF vergütet mit der BPC die verlegerischen Leistungen zur Qualitätssicherung, Herstellung und Verbreitung von Monographien und Sammelbänden. Die Höhe der verschiedenen Module einer BPC sind in Art. 11 des Reglements über die Open-Access-Publikationsförderung festgehalten.

    Wer kann ein Gesuch einreichen?

    In der Regel reicht die Verfasserin oder der Verfasser des wissenschaftlichen Werks das Gesuch ein. Bei mehreren Autorinnen oder Autoren kann auch die Herausgeberin oder der Herausgeber das Gesuch stellen.
    Buchpublikationen, die aus einem SNF-finanzierten Projekt resultieren, können durch die Beitragsempfängerin oder den Beitragsempfänger oder durch Projektmitarbeitende eingereicht werden. Dies ist auch nach Projektende möglich.
    Bei Buchpublikationen, die in keinem Bezug zu einem SNF-Projekt stehen, müssen Gesuchstellende die persönlichen Voraussetzungen nach Art. 10 des Beitragsreglements erfüllen.
    Gesuche für Monographien, die aus einer Dissertation oder Habilitation hervorgegangen sind, können auch eingereicht werden, wenn Art. 10 des Beitragsreglements nicht erfüllt wird, sofern die Qualifikationsschrift an einer Schweizer Universität verteidigt und angenommen wurde.

    Beitragsreglement Art. 10External Link Icon

    Zu welchem Zeitpunkt kann ein Gesuch um eine BPC eingereicht werden?

    Gesuche können laufend über die OA-Plattform (mySNF) eingereicht werden.
    Für die Gesuchstellung muss die Buchpublikation das Peer-review-Verfahren des Verlags durchlaufen haben und die entsprechende Dokumentation muss vorliegen.
    Die Prüfung der Gesuche dauert in der Regel zwei Monate. Die Veröffentlichung des betreffenden Werks darf nicht erfolgen, bevor der SNF einen Entscheid kommuniziert hat.

    Was versteht der SNF unter einem Peer-review-Verfahren durch den Verlag?

    Der SNF erachtet das Peer-review-Verfahren als zentralen Bestandteil der Qualitätssicherung durch die Verlage. Diese holen mindestens ein unabhängiges, externes und aussagekräftiges Gutachten in schriftlicher Form ein, das sich auf das gesamte Manuskript bezieht. Das Gutachten wird an die Autorin oder den Autor zurückgespielt. Je nach Praxis in den jeweiligen Disziplinen erfolgt die Begutachtung des Manuskripts anonym („single blind“ oder „double blind“). Die Autorin oder der Autor ist aufgefordert, das Manuskript in Absprache mit dem Verlag gemäss den Kritikpunkten im Gutachten zu überarbeiten.
    Die Verlage dokumentieren das durchgeführte Peer-review-Verfahren gegenüber dem SNF, indem sie das eingeholte Gutachten sowie eine Stellungnahme dazu vorlegen, inwiefern allfällige Kritikpunkte aufgenommen wurden. Das entsprechend überarbeitete Manuskript ist ebenfalls einzureichen.

    Was ist ein enriched E-Book?

    Eine "gut ausgestattete digitale Buchpublikation" bietet zusätzliche Funktionalitäten, wie z.B. Audio- und Videodateien, die Verlinkung zu externen Webseiten oder Lexika und interaktive Elemente, die in der OA Version verfügbar sind.

    Der SNF finanziert keine Tagungsakten. Ist eine Veröffentlichung von Tagungsbeiträgen mit Unterstützung des SNF in einer anderen Form möglich?

    Tagungsbeiträge können in Form eines Sammelbandes vom SNF unterstützt werden. Voraussetzung dazu ist, dass die einzelnen Beiträge überarbeitet und zu einer homogenen Publikation zusammengefügt werden. Neben einer fundierten Einleitung muss die Publikation einen klaren thematischen Rahmen aufweisen und die Beiträge müssen von vergleichbarer wissenschaftlicher Qualität sein. Zudem ist ein Peer-Review erforderlich, das sich auf den Band als Gesamtwerk bezieht.
    Einzelne Beiträge eines Sammelbandes können über „Book Chapter Processing Charges“ gefördert werden.

    Darf ich neben der Open-Access-Publikation auch eine gedruckte Version veröffentlichen?

    Ja, das ist erlaubt. Der Beitrag des SNF darf jedoch nicht für die Deckung der Druck- und Papierkosten verwendet werden.

    Kann eine gedruckte Publikation vorgängig zur Open-Access-Version veröffentlicht werden?

    Finanziert der SNF die Herstellung der Buchpublikation über eine BPC, muss diese unmittelbar Open Access veröffentlicht werden, d.h. parallel zu einer allfälligen gedruckten Version.
    Buchpublikationen, die aus einem SNF-finanzierten Projekt hervorgehen und an die der SNF keine Publikationsgebühren in Form einer BPC zahlt, können zuerst in gedruckter Form oder als kostenpflichtiges E-Book erscheinen. Sie müssen jedoch spätestens 12 Monate nach Erstveröffentlichung auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium zugänglich gemacht werden („Green Open Access“).

    Wo müssen die SNF finanzierten Open-Access-Buchpublikationen abgelegt werden?

    Der SNF verlangt, dass der Verlag die Open-Access-Buchpublikation gut sichtbar auf seiner Website veröffentlicht. Die Autorin oder der Autor ist ausserdem aufgefordert, die Publikation auf einem institutionellen oder disziplinenspezifischen Repositorium zugänglich zu machen.
    Der SNF kümmert sich um die Weiterleitung der OA-Publikation an die Schweizerische Nationalbibliothek sowie an die OAPEN Library.

    Schweizerische Nationalbibliothek – e-HelveticaExternal Link Icon
    OAPEN LibraryExternal Link Icon

    An wen wird eine bewilligte BPC ausbezahlt?

    Die BPC wird direkt an den Verlag ausbezahlt. Die Autorin oder der Autor wird nach der Zusprache einer BPC aufgefordert, die Freigabe des Beitrags über mySNF zu beantragen. Im Rahmen der Beitragsfreigabe erfasst die Autorin oder der Autor die Metadaten zur Publikation sowie die Kontodaten des Verlags. Sobald diese Angaben auf ihre Vollständigkeit geprüft wurden, wird die BPC an den Verlag ausbezahlt.

    Was sind Metadaten?

    Metadaten sind strukturierte Informationen zur Buchpublikationen. Es wird zwischen konventionellen, digitalen und Open-Access-spezifischen Metadaten unterschieden. Die konventionellen Metadaten beinhalten die eigentlichen bibliographischen Angaben. Zu den digitalen Metadaten zählen der Digital Object Identifier (DOI) und die ORCID (sofern vorhanden), zur eindeutigen Identifikation der Publikation und der Autorin/des Autors. Als Open-Access-spezifische Metadaten wird beispielsweise die Angabe der Lizenz wie auch die URL zur Verlagspublikation und das Format der Publikation verlangt.

  • News

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