SNF unterstützt das Horizon-Fonds-Gesetz
Der SNF begrüsst das vorgeschlagene Horizon-Fonds-Gesetz und damit die Initiative aus dem Parlament, den Forschungsstandort Schweiz verstärkt zu fördern. Er hat seine Stellungnahme beim Bund eingegeben.
Seit über eineinhalb Jahren ist die Schweiz von wichtigen Teilen des EU-Forschungsrahmenprogramms „Horizon Europe“ ausgeschlossen. Dies gefährdet den Forschungsplatz Schweiz und somit auch den gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Fortschritt. Letztlich kann nur eine Vollassoziierung an das Programm gewährleisten, dass der Forschungsplatz Schweiz dauerhaft attraktiv bleibt. Mit dem Horizon-Fonds-Gesetz, das die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates vorschlägt, lässt sich jedoch zumindest der finanzielle Schaden in der gegenwärtig schwierigen Situation begrenzen.
Deshalb begrüsst der SNF das vorliegende Gesetzgebungsprojekt und damit das Bestreben, diejenigen Mittel für die Schweizer Forschung nachhaltig zu sichern, welche vom Parlament bereits für die Forschung und Innovation im Rahmen von Horizon Europe bewilligt wurden. „Dies ist für das Vertrauen in den Forschungsplatz Schweiz zentral und trägt dazu bei, die Planungssicherheit zu erhöhen sowie die Verunsicherung bei den Forschenden zu mindern“, sagt Angelika Kalt, Direktorin des SNF.
SNF schlägt einzelne Anpassungen vor
Der SNF unterstützt daher das vorgeschlagene Bundesgesetz über den Fonds zur Förderung der internationalen Zusammenarbeit und der Exzellenz in Forschung und Innovation (Horizon-Fonds-Gesetz) ausdrücklich. Gleichzeitig schlägt er im Rahmen der Vernehmlassung einzelne Anpassungen vor. So sieht der Gesetzesentwurf vor, für die Evaluation der Forschungsanträge möglichst internationale Expertengremien einzusetzen. Der SNF erachtet es hingegen als zielführender, dass auch weiterhin die nationalen Institutionen Innosuisse und SNF für die Evaluation der Forschungs- und Innovationsanträge zuständig sind und keine neuen Parallelstrukturen geschaffen werden.
Weiter sollen gemäss Kommission des Ständerates die Mittel aus dem Fonds künftig gemäss einer Prioritätenordnung verwendet werden. Für den SNF ist es wesentlich, dass die betroffenen Institutionen aus Forschung, Bildung und Innovation angehört werden, bevor die Prioritätenordnung verabschiedet wird. Er schlägt vor, dies im Fonds-Gesetz explizit zu verankern.
Und schliesslich regt der SNF an, alle Fondsmittel auch weiterhin nur im Wettbewerb zwischen den Forschenden in der Schweiz zu vergeben. Dies ist im Interesse der Kontinuität und der Qualität der Forschung in der Schweiz sowie einer wirksamen und nachhaltigen Forschungsförderung “, erklärt Angelika Kalt, Direktorin des SNF.