Sinergia – interdisziplinär, kollaborativ und bahnbrechend

Keyvisual Sinergia
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Sinergia fördert die Zusammenarbeit von zwei bis vier Forschungsgruppen, die interdisziplinär und mit Aussicht auf bahnbrechende Erkenntnisse forschen ("breakthrough research").

Das Sinergia-Reglement bildet die rechtliche Grundlage für Sinergia-Gesuche und -Beiträge und beschreibt die Bedingungen, gemäss denen ein Sinergia-Beitrag gewährt werden kann.

Es stützt sich auf das Beitrags- und Ausführungsreglement des SNF zur Gewährung von Beiträgen.

Noch eine Sinergia-Ausschreibung

Forschende können sich im Frühling 2023 um Sinergia-Förderbeiträge bewerben. Der Eingabetermin:

  • 17. April 2023

Danach wird der SNF das Programm Sinergia inklusive Budget in die Projektförderung integrieren. Alle Arten von kollaborativen Projekten können dann jeweils per 1. Oktober und per 1. April eingereicht werden.

  • Beitragsbedingungen im Überblick

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    Beiträge

    • Laufzeit: 1 bis 4 Jahre
    • Budget: Max. CHF 3.2 Mio.

    Gesuchstellende

    • Es können mindestens 2 und höchstens 4 Gesuchstellende gemeinsam ein Sinergia-Gesuch einreichen.
    • Die Gesuchstellenden müssen als Konsortium eine adäquate Erfahrung im Management von Projekten haben.
    • Eine der gesuchstellenden Personen muss als korrespondierende Person alle Gesuchstellenden gegenüber dem SNF rechtsgültig vertreten. Diese Person wird nach der Bewilligung eines Beitrags zum/zur korrespondierenden Beitragsempfänger/in. Sie darf sich nicht ausserhalb der Schweiz befinden. Die Beiträge gehen an die Institution, an welcher der/die korrespondierende Beitragsempfänger/in angestellt ist. Er/Sie ist für die Weiterleitung der Mittel verantwortlich.

    Projektpartnerinnen/Projektpartner

    • Diese leisten durch Zusammenarbeit mit dem Konsortium einen Beitrag an das Forschungsvorhaben, ohne Projektverantwortung zu tragen.
    • Ihre Rolle muss im Gesuch klar beschrieben sein.
    • Sie können von den Projektmitteln profitieren, aber ihre Leistung muss im Gesuch budgetiert werden.

    Beschränkungen

    • Nur ein Sinergia-Beitrag pro Person und Zeitraum für alle Gesuchstellenden.
    • Nur ein Sinergia-Gesuch pro Gesuchstellerin/Gesuchsteller und Stichtag.
    • SNF-Förderungsprofessorinnen und -professoren können frühestens nach Ablauf von 2 Jahren seit Beginn der Förderungsprofessur ein Sinergia-Gesuch einreichen. Ambizione-Beitragsempfängerinnen und -empfänger sind für die Dauer ihres Beitrags ausgeschlossen.
  • Weitere Bedingungen

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    Bevor mit dem Gesuch begonnen wird, muss sichergestellt werden, dass das Projekt auch den folgenden Definitionen und Regeln entspricht:

    Interdisziplinäre Forschung

    Damit ist hier Forschung über Disziplinengrenzen hinweg gemeint. Die angestrebten Forschungsziele erfordern die Integration von Elementen (Theorien, Methoden, Konzepten, etc.) aus zwei oder mehreren Disziplinen. Alle involvierten Disziplinen weisen eine vergleichbare Gewichtung auf. Kollaborative Gesuche innerhalb einer Disziplin oder Gesuche mit einer Hauptdisziplin, die von Hilfsdisziplinen ergänzt werden, sollten bei der entsprechenden Abteilung der Projektförderung eingereicht werden.

    Ein Gesuch sollte Disziplinen aus mindestens zwei verschiedenen Forschungsgebieten zugeordnet sein. Der SNF verwendet die «Australian and New Zealand Standard Research Classification» (ANZSRC), die alle Forschungsgebiete abdeckt.

    Kollaborative Forschung

    Kollaborative Forschung bedeutet, dass das Fachwissen und die Kenntnisse der Antragstellenden sich gegenseitig ergänzen, dass ihre Zusammenarbeit für die Erreichung der Forschungsziele von wesentlicher Bedeutung ist und einen Mehrwert schafft. Die Kollaboration von Forschungsgruppen aus verschiedenen Institutionsarten (FH, PH, Uni, ETH, etc.) wird auch begrüsst.

    Potenziell wegweisende Forschung

    Potentiell wegweisende Forschung (breakthrough research) ist dadurch gekennzeichnet, dass sie sich wichtigen Herausforderungen der Wissenschaft stellt und einen neuartigen Ansatz verfolgt. Sie stellt bestehende Modelle, Theorien, Lehrmeinungen, Forschungsansätze, Methoden etc. in Frage bzw. geht über sie hinaus. Sie erschliesst neue Forschungsrichtungen und hat ein hohes Wirkungspotenzial im akademischen Bereich oder darüber hinaus.

    Teilnahmeberechtigung (Eligibility)

    • Alle Gesuchstellenden müssen ein Doktorat seit mindestens 4 Jahren oder eine äquivalente Forschungserfahrung haben.
    • Alle Gesuchstellenden müssen für die Dauer des Forschungsprojekts eine Anstellung im Umfang von mindestens 50% an einer für die Forschungsförderung des SNF zugelassenen Forschungsstätte innehaben, oder ihnen muss eine solche Anstellung schriftlich zugesichert sein.
    • Gesuchstellende müssen in der Lage sein, Forschungsprojekte in eigener Verantwortung durchzuführen und die darin beschäftigten Mitarbeitenden zu führen.
    • Alle Gesuchstellenden müssen einen substantiellen Beitrag an das Forschungsvorhaben leisten können. Die für die beantragten Forschungsarbeiten erforderliche Forschungsinfrastruktur muss den Gesuchstellenden zur Verfügung stehen.
    • Ab insgesamt drei Gesuchstellenden kann eine der gesuchstellenden Personen an einer Forschungsstätte im Ausland tätig sein, wenn ihre Kompetenzen notwendig sind, das heisst nicht innerhalb der Schweiz zur Verfügung stehen (2+1, 3+1).
  • Vorbereitung und Eingabe von Gesuchen

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    Gesuche müssen über das SNF-PortalExternal Link Icon eingereicht werden.

    Es wird empfohlen, so früh wie möglich nach Ausschreibungsbeginn mit der Eingabe der Informationen auf dem SNF-Portal zu beginnen. Detaillierte Anleitungen zum Verfassen und Einreichen eines Gesuchs sind direkt auf dem SNF-Portal zu finden. Gesuche sind in Englisch zu verfassen.

    Der Forschungsplan muss als PDF-Dokument über das SNF-Portal eingereicht werden. Folgende Vorgaben sind genau oder sinngemäss zu befolgen:

  • Auswahlverfahren und Entscheid

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    Beurteilungskriterien

    Im Rahmen der allgemeinen Beurteilungskriterien des SNF (wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Qualifikation der Forschenden) wird für die Gewährung von Sinergia Beiträgen ein spezielles Gewicht auf folgende Punkte gelegt:

    • Qualität der interdisziplinären Zusammenarbeit und Adäquanz der Organisation im Hinblick auf die gemeinsamen Forschungsziele
    • Ob sich das Fachwissen und die Kenntnisse der Antragstellenden ergänzen und ob ihre Zusammenarbeit für das Erreichen der Forschungsziele von wesentlicher Bedeutung ist und einen Mehrwert schafft
    • Wegweisender Charakter der Forschung (breakthrough character): ob sich das Forschungsvorhaben wichtigen Herausforderungen der Wissenschaft stellt und einen neuartigen Ansatz verfolgt, ob es bestehende Modelle, Theorien, Lehrmeinungen, Methoden usw. in Frage stellt bzw. darüber hinausgeht, neue Forschungsrichtungen erschliesst und ein hohes Wirkungspotenzial im akademischen Bereich oder darüber hinaus hat

    Begutachtung

    Kommunikation des Entscheides

    Der abschliessende/definitive Entscheid wird in der Regel fünfeinhalb bis sechs Monate nach Gesuchseingang gefällt. Die Geschäftsstelle des SNF kommuniziert so rasch wie möglich den abschliessenden/definitiven Entscheid mit einer Verfügung (gemäss dem Bundesgesetz über Verwaltungsverfahren) an die Gesuchstellenden.

  • Evaluationsgremium Sinergia

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    Die Liste umfasst die Mitglieder des Evaluationsgremiums Sinergia. In Übereinstimmung mit der akademischen Praxis verbietet der SNF, dass sich Gesuchstellende und Gremiumsmitglieder über Gesuche austauschen.

  • Ergänzende Massnahmen

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  • News

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