SCIEX: Wissenschaftlicher Austausch zwischen der Schweiz und Bulgarien

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SCIEX richtet sich an Doktorierende und Postdoktorierende mit Wohnsitz in Bulgarien, die an einem Forschungsinstitut in Bulgarien tätig sind und einen Forschungsaufenthalt an einem nicht-kommerziellen Institut in der Schweiz planen.

SCIEX ist eines von drei Förderinstrumenten, die der SNF im Rahmen des zweiten Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten anbietet. Das Mandat für die Durchführung von SCIEX wurde von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) erteilt; finanziert wird es gemeinsam mit dem bulgarischen Ministerium für Bildung und Forschung.

Dieses Förderinstrument bietet Doktorierenden und Postdoktorierenden die Möglichkeit, Forschungsprojekte zu frei wählbaren Themen und Disziplinen durchzuführen. Die Hauptziele von SCIEX bestehen darin, Wissen zu erarbeiten und wissenschaftliche Fortschritte zu erzielen, die wissenschaftlichen Kompetenzen der Beitragsempfangenden zu stärken sowie Forschungskooperationen und wissenschaftliche Netzwerke zwischen der Schweiz und Bulgarien aufzubauen und zu erweitern.

Die SCIEX-Beiträge umfassen den Lohn der Beitragsempfangenden einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen sowie Beiträge an die Forschungsmittel (z. B. Konferenzkosten).

Die Teilnahmebedingungen sind in den Ausschreibungsunterlagen zu finden, die bereits jetzt über den Link am Ende der Seite zur Verfügung stehen. Die Ausschreibung öffnet am 1. November 2024 und schliesst am 3. Februar 2025.

  • Teilnahmebedingungen

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    Gesuche für die SCIEX-Ausschreibung 2025 können von Doktorierenden und Postdoktorierenden aus allen Disziplinen eingereicht werden.

    Für Doktorierende wird ein SCIEX-Stipendium für mindestens sechs und höchstens vierundzwanzig Monate gewährt, für Postdoktorierende für mindestens sechs und höchstens achtzehn Monate.

    Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen sind in den SCIEX-Ausschreibungsunterlagen (PDF) zu finden.

  • Gesuchseinreichung

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    Erstellen Sie Ihr SCIEX-Gesuch gemäss dem Leitfaden und reichen Sie es auf der mySNF-PlattformExternal Link Icon ein. Es wird empfohlen, mit dem Gesuch möglichst früh zu beginnen, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Die Seite zur Gesuchseinreichung wird drei Monate vor dem Eingabetermin aufgeschaltet. Beachten Sie auch die Bedingungen und Anforderungen in den Ausschreibungsunterlagen.

    Wichtig: Bitte erstellen Sie Ihren Lebenslauf rechtzeitig vor dem Eingabedatum im Format des SNF-Portals. Für Ihr erstes Login müssen Sie eine SWITCH-edu-ID und eine ORCID-ID beantragen, was einige Tage dauern kann.

    Benutzerkonto auf mySNF

    Falls Sie zum ersten Mal ein Gesuch beim SNF einreichen: Registrieren Sie sich auf mySNF und beantragen Sie Ihr Benutzerkonto. Die Login-Informationen stellen wir Ihnen anschliessend per E-Mail zu. Beachten Sie bitte: Sie müssen Ihr Benutzerkonto spätestens einen Monat vor dem Eingabetermin beantragen. Nur so können wir den rechtzeitigen Zugang zu mySNF garantieren. Das Benutzerkonto steht Ihnen für sämtliche Gesuche und auch für das Lifetime-Management von bewilligten Projekten zur Verfügung.

  • Evaluationsverfahren

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    Weitere Hinweise zum Evaluationsverfahren finden Sie unter diesem Link:

    Konsultieren Sie auch das Beitragsreglement und das Organisationsreglement des Nationalen Forschungsrats:

  • Beitragsverwaltung

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    Ausführliche Informationen über die Verwaltung der Beiträge finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen (Art.6) (PDF).

    SCIEX-Beitragsempfangende können ergänzende Massnahmen des SNF zur Förderung der Gleichstellung beantragen. Nähere Informationen zum Gleichstellungsbeitrag sind unter folgendem Link zu finden:

  • FAQ

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    Was wird durch das SCIEX-Stipendium gedeckt?

    Ein SCIEX-Stipendium umfasst den Lohn der Beitragsempfangenden einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen. Weitere Informationen zu den Richtlinien für die Löhne von Doktorierenden und Postdoktorierenden enthält das folgende Dokument:

    Anhang 12: Lohnbandbreiten, Richtlinien für Mitarbeitende in vom SNF unterstützten Projekten (PDF)

    Zusätzlich zu den Lohnkosten deckt der Förderbeitrag auch Projektmittel ab; dazu gehören Forschungskosten, die in direktem Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts stehen, Kosten für Open Research Data, Weiterbildungskosten und Vernetzungsbeiträge sowie Konferenz- und Reisekosten. Zusätzlich werden die Kosten für Kurzforschungsaufenthalte (short-term research visits, STV) der Betreuungspersonen übernommen. Insgesamt können maximal drei Kurzforschungsaufenthalte schweizerische oder bulgarische Betreuungspersonen beantragt werden.

    Sind im Rahmen der SCIEX-Stipendien Kurzforschungsaufenthalte an anderen Hochschulen im Ausland möglich?

    Zu den Hauptzielen von SCIEX gehört die Stärkung der wissenschaftlichen Netzwerke zwischen der Schweiz und Bulgarien, und die SCIEX-Beiträge sollen deshalb zum Erreichen dieses Ziels eingesetzt werden. Daher ist es im Rahmen der SCIEX-Stipendien nicht möglich, Kurzforschungsaufenthalte an anderen Hochschulen im Ausland zu absolvieren.

    Ist es möglich, einen Teil des SCIEX-Stipendiums für die Tätigkeit an der Heimhochschule in Bulgarien zu verwenden?

    SCIEX-Stipendien sind für Forschungsaufenthalte vorgesehen, die an einer Hochschulforschungsstätte oder an einer nichtkommerziellen Forschungsstätte ausserhalb des Hochschulbereichs mit Sitz in der Schweiz und mit mehrheitlich schweizerischer Grundfinanzierung gemäss SNF-Beitragsreglement (PDF) stattfinden.

    Können sich Forschende jeder Nationalität für SCIEX-Stipendien bewerben?

    Für SCIEX-Stipendien kommen Forschende aller Nationalitäten in Frage, die ihren ständigen Wohnsitz in Bulgarien haben. Ausserdem müssen die Gesuchstellenden zum Zeitpunkt des Eingabedatums seit mindestens sechs Monaten als Doktorierende an einem bulgarischen Institut immatrikuliert sein oder ein Doktorat (PhD) abgeschlossen haben, das zum Zeitpunkt des Eingabedatums höchstens acht Jahre zurückliegt.

    Wie viele Kurzforschungsaufenthalte (STV) können von den schweizerischen und bulgarischen Betreuungspersonen absolviert werden?

    Insgesamt können höchstens drei Kurzforschungsaufenthalte für die schweizerischen oder bulgarischen Betreuungspersonen an den bulgarischen bzw. schweizerischen Instituten beantragt werden.

    Die Forscherin/der Forscher erfüllt zum Zeitpunkt der Eingabe die Teilnahmebedingung «maximal 8 Jahre nach Abschluss des Doktorats» nicht. Kann sich die Forscherin oder der Forscher trotzdem für ein SCIEX-Stipendium bewerben?

    Forschende, die das Zeitfenster bei der Eingabe nicht erfüllen, können eine Verlängerung dieses Fensters beantragen. Sie müssen dem SNF die Gründe für die beantragte Verlängerung darlegen. Anerkannt werden insbesondere folgende Gründe (siehe Klausel 1.11 Absatz 2 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement (PDF)):

    a. Mutterschaft, Vaterschaft, Erziehungsurlaub für leibliche oder adoptierte Kinder

    b. Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall

    c. Betreuungspflichten

    d. Dienste für die Allgemeinheit, namentlich Militär- oder Zivildienst

    e. Weiterbildung im Zusammenhang mit der Forschungstätigkeit, insbesondere Praktika oder klinische Tätigkeit

    f. Vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dissertation, z. B. Teilnahme an Kursen an einer Doktorandenschule.

    Dabei werden jene Wochen berücksichtigt, in welchen die Forschungstätigkeit infolge der Verzögerungsgründe gemäss den anerkannten Gründen unterbrochen oder reduziert wurde oder nicht erhöht werden konnte. Angerechnet wird die Differenz in Prozent des effektiven Beschäftigungsgrades zu einem 100%-Pensum. Wenn die Forschungstätigkeit unterbrochen wurde, werden die betreffenden Wochen für die Verlängerung zu 100% angerechnet.

    Bei Mutterschaft wird das Zeitfenster um 18 Monate pro Kind verlängert. Wenn eine Verzögerung von mehr als 18 Monaten belegt werden kann, wird die entsprechende Zeit hinzugerechnet.

    Wichtiger Hinweis: Der SNF beurteilt die Beitragsberechtigung erst nach Ablauf der Eingabefrist auf der Grundlage des gesamten Dossiers. Mit anderen Worten: Eine Überprüfung der Beitragsberechtigung nimmt der SNF erst nach dem Eingabedatum aufgrund des gesamten Dossiers vor.

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