Tierversuche

© Aurel Märki / SNF

Forschung mit Tieren liefert essentielle Erkenntnisse, die langfristig zur Entwicklung neuer Therapieansätze führen können. Bei der Durchführung von Experimenten müssen die Forschenden die 3R-Prinzipien ("replace, reduce, refine") einhalten.

​Genauso wie in der Gesellschaft werden Tierversuche auch innerhalb der Forschungsgemeinschaft intensiv diskutiert. Die Forschung dient der Aufklärung grundlegender biologischer Prozesse. Die Erkenntnisse kommen sowohl Menschen als auch Tieren zugute und bilden beispielsweise die unerlässliche Basis für eine spätere Entwicklung neuer Therapien. Der SNF fördert Forschung von hoher Qualität, die dem neuesten Stand der Erkenntnis und der Technik entspricht. Veraltete Methoden oder solche mit Tiermodellen, die die Fragestellungen nicht beantworten können, werden nicht gefördert. Für aussagekräftige Schlüsse dürfen die Tiere zudem in ihrem natürlichen Verhalten nur so wenig wie möglich eingeschränkt werden.

Durch seine hohen Qualitätsansprüche an die Forschungsprojekte handelt der SNF im Sinne der 3R-Prinzipen. Diese aus der Forschungsgemeinschafts selbst stammenden Richtlinien sehen vor, dass alternative Ansätze zu Tierversuchen immer dann vorzuziehen sind, wenn alternative Ansätze aussagekräftiger sind ("replace"), die Zahl der eingesetzten Tiere möglichst klein gehalten werden soll ("reduce") und ihre Belastung minimiert werden muss ("refine"). Die Forschungsgemeinschaft arbeitet stetig an Verbesserungen, mit dem Ziel, auf möglichst viele Tierversuche verzichten zu können.

Strenge Schweizer Standards

Im internationalen Vergleich verfügt die Schweiz über eines der strengsten Tierschutzgesetze. Die Verwendung jedes einzelnen Versuchstieres muss bewilligt werden. Kantonale Tierversuchskommissionen sind vom Gesetzgeber beauftragt, das voraussichtliche Leiden der Tiere gegen den möglichen Nutzen der daraus gewonnenen Erkenntnisse für den Menschen abzuwägen. Der SNF fördert nur Projekte, für die eine Tierversuchsbewilligung vorliegt.

Auch für im Ausland durchgeführte Versuche verlangt der SNF eine gültige, länderspezifische Bewilligung, welche mit Schweizer Standards vergleichbar ist. Gleichzeitig setzt er sich auch dafür ein, dass Tierversuche weiterhin in der Schweiz durchgeführt werden können und nicht an Forschungsinstitutionen anderer Länder ausgelagert werden.

  • 3R-Prinzipien

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    In der Schweiz bewilligen kantonale Tierversuchskommissionen Forschungsprojekte nur dann, wenn die sogenannten 3R-Prinzipien ("replace, reduce, refine") eingehalten werden. Das Ziel ist, wenn immer möglich, Forschungsfragen mittels alternativer Ansätze zu Tierversuchen zu beantworten ("replace"). Können die Versuche nicht oder nur teilweise ersetzt werden, muss die Zahl der Tiere möglichst klein gehalten ("reduce") und ihre Belastung minimiert werden ("refine").

    Der SNF unterstützt die 3R-Prinzipien zusätzlich durch seine hohen Ansprüche an die wissenschaftliche Qualität der Forschungsprojekte. Die meisten bewilligten Projekte mit Tierversuchen beinhalten heute gleichzeitig auch Alternativmethoden wie Zellkulturen oder mathematische Simulationen – die bisher häufigsten Alternativen zu Tierversuchen. Viele vom SNF geförderte Projekte in Biologie und Medizin kommen ganz ohne Tierversuche aus.

    Eine Förderung der reinen Entwicklung von Methoden steht beim SNF nicht im Vordergrund. Im Zentrum steht die Erforschung von Fragen, die durch Hypothesen geleitet sind. Neue Alternativen zu Tierversuchen können im Verlauf solcher Forschung entstehen. Um gezielt die 3R-Methoden voranzubringen, finanzieren der Bund, die Schweizerischen Hochschulen und die Privatwirtschaft das Schweizerische 3R-Kompetenzzentrum (3RCC).

  • Notwendigkeit der Forschung mit Tieren

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    Obwohl die grosse Mehrheit der Forschenden in der Biomedizin auch andere Methoden anwenden, sind Tierversuche unerlässlich, um die gesunden und krankhaften Lebensprozesse zu verstehen. Das komplexe Zusammenspiel verschiedener Gewebe, Zelltypen und Signalwege kann meistens erst am ganzen Organismus verstanden werden. Dieses Forschen für ein grundlegendes Verständnis des Lebens legt so über viele Jahre die Wissensbasis, um die Ursachen von Krankheiten zu finden und Medikamenten und Therapien zu entwickeln.

    Untersuchungen am Menschen erlauben selten eindeutige Erkenntnisse über Ursache und Folge krankhafter Veränderungen. Auch wenn immer mehr Wissen mit Zellkulturen gewonnen werden, können viele wichtige Fragen damit nicht beantwortet werden. Deshalb dürfen Medikamente und Therapien erst nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung in Tierversuchen am Menschen getestet werden.

    Neben dem primären Nutzen für den Menschen verbessern die Tierversuche auch das Wissen in Artenschutz und Verhaltensbiologie, erlauben eine Optimierung der Haltungs- und Zuchtbedingungen von Nutztieren sowie der Behandlungsmöglichkeiten von Haustieren.

  • Kantonale Tierversuchskommissionen

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    Über die Bewilligung von Tierversuchen entscheiden letztlich die kantonalen Veterinärämter. Die ethische Güterabwägung zwischen dem voraussichtlichen Leiden der Versuchstiere und dem erwarteten Nutzen für den Menschen wird durch die entsprechenden kantonalen Tierversuchskommissionen beurteilt. Sie setzen sich aus von den Gesuchstellenden unabhängigen Mitgliedern zusammen: Fachpersonen für die Tierhaltung, Vertreterinnen und Vertreter des Tierschutzes, Forschende sowie Laiinnen und Laien.

    Demgegenüber setzt sich der Forschungsrat des SNF ausschliesslich aus aktiven Forschenden zusammen, die die wissenschaftliche Qualität von Forschungsgesuchen beurteilen. Dadurch widerspiegelt die Zusammensetzung der Tierversuchskommissionen die Wertehaltung der Gesellschaft besser. Der SNF verzichtet deshalb bewusst auf eine eigene, zusätzliche ethische Beurteilung der Tierversuche. Diese zweifache und voneinander unabhängige Beurteilung aller Tierversuche garantiert sowohl die wissenschaftliche Qualität als auch die Einhaltung der vorgeschriebenen Kriterien für das Tierwohl und entspricht dem gesetzlichen Auftrag beider Institutionen.

  • Richtlinien und Gesetze

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    Im weltweiten Vergleich sind in der Schweiz die Tierversuche streng geregelt. Die Forschenden müssen bei der kantonalen Tierversuchskommission aufzeigen, dass der erwartete Erkenntnisgewinn das verursachte Leiden rechtfertigt. Forschende sowie Tierpflegerinnen und -pfleger müssen entsprechende Aus- und jährliche Weiterbildungen besuchen und jedes Jahr bei den kantonalen Veterinärämtern einen Bericht über die Verwendung jedes einzelnen Versuchstieres einreichen.

    Zusätzlich müssen die Forschenden die ethischen Richtlinien der Kommission für Tierversuchsethik der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) befolgen. Wenn Versuche Schmerzen verursachen, müssen diese gelindert werden. Jedes Labor oder Institut hat eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten. Tierversuche für Kosmetikprodukte sind in der EU seit 2013 verboten.

  • Tierversuchsstatistik

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    Sämtliche in der Schweiz durchgeführte Tierversuche mit Wirbeltieren, Kopffüssern und Panzerkrebsen sind bewilligungspflichtig und werden vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in jährlichen Statistiken erfasst. Alle Tierversuche werden einem von insgesamt vier Schweregraden zugeordnet: von 0, wie zum Beispiel Beobachtungsstudien, bis 3 für schwere Belastungen, wie beispielsweise das Einpflanzen von aggressiven Tumoren. Die meisten Tiere werden in der Grundlagenforschung eingesetzt (über 60 Prozent) und werden durch die Versuche nicht oder nur leicht belastend (Schweregrade 0 und 1 zusammen über 70 Prozent).

    Im Jahr 2023 hat der SNF fast 6200 Projekte in einer Gesamthöhe von knapp über 1 Millarde Franken gefördert. Davon flossen nicht ganz 170 Millionen Franken an wenig über 660 Projekte, in denen Tierversuche für die Forschung verwendet wurden. Dies entspricht 11 Prozent aller Projekte und 16 Prozent der insgesamt ausgeschütteten Mittel. Diese Anteile sind über die Jahre stabil geblieben. Allerdings fliesst nur ein Teil dieses Betrags tatsächlich in Tierversuche. Bis zu 80 Prozent sind Lohnkosten von Personen, die über diese Projekte finanziert werden.

    Der SNF verlangt seit einiger Zeit von den Forschenden eine Selbstdeklaration, ob ihr Forschungsprojekt sich schwerpunktmässig mit einem der 3R-Prinzipien befasst. Eine Trennung der Anwendung von Alternativmethoden und Tierversuchen ist jedoch schwer durchzuführen und bleibt immer künstlich. Viele etablierte experimentelle Ansätze kommen heute ohne Tierversuche aus, werden aber nicht als Alternativmethoden deklariert und erscheinen nicht in der Statistik. Tierversuche dienen in einem Grossteil der Projekte der Bestätigung von Resultaten, die im gleichen Projekt zuvor durch alternative Methoden ermittelt wurden.