Wiedereingereichte Gesuche – das ist neu in der Projektförderung

Keyvisual Projektförderung
© Constantine Johnny

Per 1. April 2025 nimmt der SNF für die Eingabe von Gesuchen in der Projektförderung eine Änderung vor. Neu behandelt er wiedereingereichte Gesuche gleich wie erstmalige.

In die Projektförderung investiert der SNF rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr. Jeweils im April und im Oktober können die Forschenden Gesuche einreichen. Die besten Projekte werden vom SNF finanziert.

Leider muss er jedes Mal auch Gesuche ablehnen. Die Forschenden haben aber die Möglichkeit, ihr Projekt zu überarbeiten und bei einem der nächsten Eingabetermine erneut einzureichen.

Gleichbehandlung sicherstellen

Ab 1. April 2025 werden die Forschenden solche Gesuche nicht mehr als Wiedereinreichungen deklarieren. Auch müssen sie nicht mehr schriftlich darlegen, wie sie bei der Überarbeitung des Projekts die Gründe für die Ablehnung berücksichtigt haben. Mit diesen Änderungen will der SNF den Wettbewerb zwischen neuen und wiedereingereichten Gesuchen noch fairer gestalten und ihre Gleichbehandlung sicherstellen.

Selbstverständlich erwartet der SNF nach wie vor, dass die Forschenden ihr abgelehntes Projekt auf Basis der Rückmeldung überarbeiten. Wenn sich bei der Überprüfung der Gesuche zeigt, dass ein ungenügend überarbeitetes Projekt eingereicht worden ist, kann der SNF es von der Evaluation ausschliessen.