SNSF Consolidator Grants
Festigen Sie Ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit in der Schweiz!
Wichtiger Hinweis: Der SNSF Consolidator Grant 2023 war vorerst die letzte Ausschreibung für dieses Förderinstrument im Rahmen der Übergangsmassnahmen. (Mehr dazu in der News vom 09.07.2024).
Weil die Schweiz im Forschungs- und Innovationsprogramm Horizon Europe gegenwärtig ein nicht-assoziiertes Drittland ist, lancierte der SNF im Auftrag des Bundes die Übergangsmassnahme SNSF Consolidator Grants. Diese Ausschreibung richtet sich an Forschende, die sich 2023 für einen ERC Consolidator Grant bewerben wollten, um in der Schweiz zu forschen und ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit zu festigen.
Das Förderinstrument steht allen Disziplinen und Forschenden aus allen Ländern offen.
Gesuchstellende können ein Budget von maximal CHF 1,75 Millionen Franken für eine Laufzeit von fünf Jahren beantragen. Für spezifische Kosten können zusätzliche Mittel von bis zum CHF 870’000 Franken beantragt werden.
Einladungen für Interviews: gegen Ende März 2024
Interviews: 23./24. Mai 2024
Ausschreibung 2023: Zeitleiste (PDF)
Teilnahmebedingungen
Wichtig: Gesuchstellende, deren Projekt bei der ersten oder zweiten Evaluationsstufe der SNSF Consolidator Grants 2022 abgelehnt wurde, können erneut an der diesjährigen Ausschreibung teilnehmen. Gesuche, die zum zweiten Mal eingereicht werden und bereits evaluiert wurden, werden aber nicht als Wiedereinreichung behandelt, sondern als neues Gesuch.
Sie können ein Gesuch einreichen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen Doktortitel oder gleichwertigen Abschluss, der Ihnen zum Zeitpunkt der Gesuchseinreichung vor mindestens 7 und höchstens 12 Jahren verliehen wurde.
- Das Doktorat/PhD/Äquivalent muss im Zeitfenster vom 1.1.2011 bis 16.10.2016 verliehen worden sein.
- Sie haben Ihre Unabhängigkeit in der Forschung unter Beweis gestellt und ohne Beteiligung der Betreuungsperson des Doktorats Beiträge zur Wissenschaft geleistet.
Diese Benchmarks sollten mit mindestens einem der folgenden Indikatoren bekräftigt werden:
- Autorin/Autor von mehreren bedeutenden Publikationen mit Peer-Review, die einen wesentlichen Einfluss auf das Forschungsgebiet / Forschungsgebiete hatten.
- Bedeutende Forschungsmonographien (in Disziplinen, in denen Monographien üblich sind).
- Ein substanzieller Leistungsausweis mit Einladungen für Präsentationen an etablierte internationale Konferenzen, der Organisation von internationalen Konferenzen, erhaltenen Patenten, Öffentlichkeitsarbeit, allgemeinen Beiträgen zur Wissenschaft und anderen Tätigkeiten mit dokumentiertem Nutzen.
Weitere Informationen sind in Abschnitt 1.1 der Ausschreibung zu finden (PDF).
Gesuchseinreichung
Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte beim Vorbereiten und Einreichen eines Gesuchs.
Vorlagen auf mySNF:
- Forschungsplan
- Ressourcen
- CV (alles zum neuen CV-Format) und bedeutendste Leistungen
- Bestätigung der Gastinstitution
Wichtig: Um Ihren Lebenslauf im neuen Format über das SNF-Portal zu erstellen, braucht es bei der ersten Anmeldung eine SWITCH-edu ID und eine ORCID ID. Kümmern Sie sich früh genug darum, denn es kann einige Tage dauern, bis diese erstellt sind.
- Forschungsplan (Art. 5.1 Ausschreibung (PDF))
- Ressourcen (Art. 5.2 Ausschreibung (PDF))
- CV und bedeutendste Leistungen (Art. 5.3 Ausschreibung (PDF))
- Bestätigung der Gastinstitution (Art. 5.4 Ausschreibung (PDF))
- Open Access (Art. 2.4 Ausschreibung (PDF))
- Open Research Data (Art. 2.5 Ausschreibung (PDF))
Für weitere Informationen zu den hochzuladenden Dokumenten siehe Punkt 5 der Ausschreibung (Art. 5 (PDF)).
Weitere Informationen zum mySNF-Konto:
Hochladen des Gesuchs:
Mehrfachgesuche und Doppelförderungen:
Anrechenbare und nicht anrechenbare Kosten:
Auswahlverfahren
Eine wissenschaftliche Leitungsgruppe, die vom Präsidium des Nationalen Forschungsrats eingesetzt wird, überwacht das Auswahl- und Förderverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung der SNSF Consolidator Grants. Sie sorgt auch dafür, dass die Best-Practice-Regeln des SNF und die Vorschriften über Interessenkonflikte beachtet werden. Er setzt sich aus dem Präsidenten des Nationalen Forschungsrats und Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Forschungsbereiche zusammen: Geistes- und Sozialwissenschaften; Biologie und Medizin; Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften. Auch Mitglieder des Fachausschusses Karrieren gehören dazu. Die Bewertung der eingereichten Gesuche erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. Fachspezifische Ausschüsse werden die Anträge in einem einstufigen Verfahren bewerten.
Die Gesuche werden aufgrund von externen Gutachten und Interviews bewertet und im Vergleich zu den übrigen Gesuchen klassiert.
- Externe Gutachten (Art. 7.1 Ausschreibung (PDF))
- Auswahlverfahren (Art. 7.2 Ausschreibung (PDF))
- Evaluationskriterien (Art. 7.3 Ausschreibung (PDF))
- Evaluationsformular – SNSF Consolidator Grants (PDF)
- Ergebnis und Kommunikation der Entscheide (Art. 7.4 Ausschreibung (PDF))
- Wissenschaftliche Leitungsgruppe
- SNSF Consolidator Grants 2023: Evaluation Panels (PDF)
Leitlinien und Reglemente
Rechtsgrundlage:
Für die Ausschreibung der SNSF Consolidator Grants 2023 gelten die allgemeinen Bestimmungen des SNF:
Ethik und Integrität:
Forschungstätigkeiten und -methoden, die ethische Fragen aufwerfen oder einer eingehenderen ethischen Evaluation bedürfen, sind in mySNF darzulegen. Dabei sind die in der Schweiz geltenden Gesetze und ethischen Standards zu berücksichtigen. Ebenfalls zu beachten sind die Regeln der wissenschaftlichen Integrität.
Gastinstitution:
Bei der Gastinstitution muss es sich um eine juristische Person handeln (öffentlich- oder privatrechtliche Einrichtung), die in der Schweiz ansässig ist:
Budget:
Übergangslösungen des SNF:
FAQ
Von wann bis wann dauert das exakte Zeitfenster für die Eligibility zur Teilnahme an der CoG2023 Ausschreibung?
Das Doktorat/PhD/Äquivalent muss im Zeitfenster vom 1.1.2011 bis 16.10.2016 verliehen worden sein.
Anträge für die Verlängerung des Zeitfensters (über das Maximum hinaus; infolge Mutter-/Vaterschaft, klinischer Tätigkeit oder anderer Unterbrüche in der akademischen Laufbahn) müssen im CV begründet und angemessen dokumentiert werden.
Ist es unter besonderen Umständen möglich, das Zeitfenster für die Zulassung zu verlängern?
Das Zeitfenster für die Einreichung eines SNSF CoG-Gesuchs kann verlängert werden, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Verzögerung gemäss den in Ziffer 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement (PDF) genannten Gründen nachweisen kann.
Was ist der Unterschied zwischen dem akademischen Alter und dem netto akademischen Alter?
Das akademische Alter gibt an, wie viel Zeit seit Erlangen des Doktorats vergangen ist. Es ist massgebend für die Berechnung des Zeitfensters in den persönlichen Voraussetzungen (siehe Ausschreibung). Das netto akademische Alter wird automatisch im neuen CV-Format berechnet und zeigt auf, wie viel Zeit Sie seit Ihrem Doktorat in die Forschung investieren konnten und wird bei der Evaluation berücksichtigt. Somit kann das netto akademische Alter nicht zur Berechnung des Zulassungsfensters benutzt werden. Die in Ziffer 1.11 des Allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement (PDF) genannten Gründe für Ausnahmen bezüglich des Zeitfensters beinhalten nicht alle Abzüge, die für das netto akademische Alter geltend gemacht werden können (vergl. SNSF_net-academic-age.pdf (PDF) (snf.ch)). Für die Abzüge, die für die Verlängerung des Zeitfensters zur Zulassung geltend gemacht werden können, wird zudem ein Nachweis verlangt (Ausnahmen: Mutterschaft (18 Monate) und Vaterschaft (effektive Dauer)). Wenn der Erwerb des PhD/Doktorat/Äquivalent sieben Jahre zurückliegt, ist die Zulassung erfüllt, auch wenn das netto akademische Alter weniger als sieben Jahre beträgt.
Können Forschende, die bereits ein Gesuch für einen SNSF Consolidator Grant 2022 eingereicht haben, in diesem Jahr ein Gesuch für einen SNF Consolidator Grant 2023 einreichen?
Gesuchstellende, deren Antrag für einen SNSF Consolidator Grant 2022 auf der ersten oder zweiten Evaluationsstufe abgelehnt wurde, können sich um einen SNSF Consolidator 2023 bewerben. Gesuche, die zum zweiten Mal eingereicht werden und bereits evaluiert wurden, werden aber nicht als Wiedereinreichung behandelt, sondern als neues Gesuch.
Welches ist der frühest- resp. spätestmögliche Projektbeginn?
Der frühestmögliche Projektbeginn ist der 1. August 2024. Der Projektbeginn kann um bis zu 12 Monate nach Mitteilung des Entscheids verschoben werden.
Kann ich meinen gesamten Beitrag an eine neue Forschungsinstitution in der Schweiz übertragen?
Wenn Sie Ihren Beitrag, einschliesslich der Mittel Ihres Salärs, an eine andere Forschungsinstitution übertragen möchten, wenden Sie sich an den SNF und erläutern die Gründe für den Wechsel sowie den Mehrwert des Wechsels für Ihr Projekt. Ein schriftlicher Antrag des Beitragsempfangenden sollte folgende Unterlagen enthalten: Wie die ursprüngliche Forschungsinstitution muss auch die neue Forschungsinstitution Bestätigungsschreiben vorlegen. Die ursprüngliche Forschungsinstitution gibt eine schriftliche Stellungnahme zum Wechsel ab. Der SNF prüft den Antrag im Hinblick auf die Machbarkeit des Projekts an der neuen Institution.
Was passiert, wenn ich eine Professur erhalte und mein Salär durch den SNF Consolidator Grant gedeckt wird?
In diesem Fall müssen Sie den SNF entsprechend informieren. Befindet sich die Professur in der Schweiz, können Sie die Projektmittel in der Regel weiterhin verwenden. Das verbleibende Salär muss an den SNF zurückerstattet werden.
Was geschieht mit meinem SNF Consolidator Grant, wenn ich an eine Hochschule im Ausland berufen werde?
Bei einem Wegzug ins Ausland entscheidet der SNF im Einzelfall über Gesuche um Übertragung von Projektmitteln aus einem SNF Consolidator Grant (siehe auch https://www.snf.ch/de/cwEW5KbgFWs6YNmW/foerderung/ergaenzende-massnahmen/money-follows-researcher ). Salärbestandteile des/der Beitragsempfangenden werden nicht ins Ausland überwiesen. Solche Gesuche können in der Regel erst zwei Jahre nach Beitragsbeginn beim SNF eingereicht werden.
Wenn ich bereits einen SNF Consolidator Grant erhalte, kann ich dann trotzdem noch andere Fördergesuche beim SNF einreichen?
Ja, Inhaberinnen und Inhaber eines SNF CoG 2023 können Gesuche im Rahmen anderer SNF-Förderprogramme (z. B. Projektförderung) einreichen, sofern die Gesuche unterschiedliche Themen behandeln und sich die Ziele und Methoden unterscheiden.
An wie vielen Projekten dürfen Gesuchstellende gleichzeitig arbeiten?
Forschende können nun bis zu drei Projektförderungs-Beiträge gleichzeitig haben, wenn mindestens einer dieser Beiträge ein Vernetzungsprojekt betrifft (Lead Agency/Weave, Internationel Co-Investigator Scheme oder europäische Konsortiumsprojekte. Die verschiedenen Projekte müssen sich inhaltlich klar unterscheiden. Bitte beachten Sie, dass die Gesuche der SNSF Übergangsmassnahmen nicht als Teil der Projektförderungs-Beiträge betrachtet werden.
Sind die durch den Arbeitgeber bezahlten Familienzulagen bereits im Maximalbetrag des Instruments SNSF Consolidator Grants enthalten?
Wenn Sie als Arbeitnehmer anspruchsberechtigt auf die vom Arbeitgeber bezahlten Familienzulagen sind, die noch vor der Einreichung Ihres Gesuches gewährt wurden, sind die Familienzulagen nicht im Maximalbetrag von CHF 1.75 Mio. enthalten. Die Familienzulage kann über den Maximalbetrag hinaus angerechnet werden.
Falls Sie jedoch während der Evaluation oder im Laufe des Beitrages Eltern werden, wird der SNF auf schriftlichen Antrag hin am Ende des Beitrages den Negativsaldo ausgleichen, der aufgrund der Auszahlung der Familienzulagen entstanden ist.
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