SNSF Advanced Grants

Keyvisual SNSF Advanced Grants

Beiträge an führende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Ausschreibung 2023

Termin Vor-Registrierung : 15.12.2023

Weil die Schweiz im Forschungsprogramm Horizon Europe gegenwärtig ein nicht-assoziiertes Drittland ist, lancierte der SNF im Auftrag des Bundes die Übergangsmassnahme SNSF Advanced Grants 2023. Diese richtet sich an Forschende, die sich für ein ERC Advanced Grant bewerben wollten.

Es steht für alle Forschungsdisziplinen und -themen offen.

Unabhängig von ihrer Nationalität können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in der Schweiz innovative, risikoreiche Forschung betreiben möchten, um einen SNSF Advanced Grant des SNF bewerben.

Mit den SNSF Advanced Grants werden Beiträge von maximal CHF 1,9 Millionen für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren vergeben.

  • Teilnahmebedingungen

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    Wichtig: Antragstellende, deren Projekt in der ersten oder zweiten Evaluationsstufe der SNSF Advanced Grants 2022 abgelehnt wurde, können ein Gesuch für die Ausschreibung der SNSF Advanced Grants 2023 einreichen. Kürzlich eingereichte und evaluierte Gesuche werden jedoch nicht als Wiedereinreichung, sondern als neue Gesuche behandelt. Forschende, die als verantwortliche Gesuchstellende (PI) ein laufendes ERC Frontier Research Grant-Projekt leiten, können in der aktuellen Ausschreibung für SNSF Advanced Grants Call 2023 kein Gesuch einreichen, es sei denn, das Projekt endet vor Ende Dezember 2025. Ein SNSF Advanced Grant kann erst beginnen, wenn der ERC Frontier Research Grant abgeschlossen ist.

    Beitragsstellende müssen einen herausragenden akademischen Leistungsausweis für die vergangenen zehn Jahre vorweisen können und in ihrer Disziplin entsprechend anerkannt sein. Diese Benchmarks sollten mit mindestens einem der folgenden Indikatoren bekräftigt werden:

    • Autorin/Autor von mehreren bedeutenden Publikationen mit Peer-Review, die einen wesentlichen Einfluss auf das Forschungsgebiet hatten.
    • Bedeutende Forschungsmonographien (in Disziplinen, in denen Monographien üblich sind).
    • Ein substanzieller Leistungsausweis mit Einladungen für Präsentationen an etablierte internationale Konferenzen, der Organisation von internationalen Konferenzen, erhaltenen Patenten, Öffentlichkeitsarbeit, allgemeinen Beiträgen zur Wissenschaft und anderen Tätigkeiten mit dokumentiertem Nutzen.

    Karriereunterbrüche in den letzten zehn Jahren sollten im CV erklärt werden.

  • How to

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    Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Punkte beim Vorbereiten und Einreichen eines Gesuchs:

    Vorlagen auf mySNFExternal Link Icon:

    • Forschungsplan
    • Ressourcen
    • CV und Leistungsausweis
    • Bestätigung der Gastinstitution

    Hochladen des Gesuchs:

    Mehrfachgesuche und Doppelförderungen:

    Anrechenbare Kosten:

  • Auswahlverfahren

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    Eine wissenschaftliche Leitungsgruppe, die vom Präsidium des Nationalen Forschungsrats eingesetzt wird, überwacht das Auswahl- und Förderverfahren im Zusammenhang mit der Ausschreibung der SNSF Advanced Grants. Sie sorgt auch für, dass die Best-Practice-Regeln des SNF und die Vorschriften über Interessenkonflikte beachtet werden. Die Bewertung der eingereichten Gesuche erfolgt nach dem Wettbewerbsprinzip. Fachspezifische Gremien evaluieren die Gesuche.

    Die Gesuche werden unter Berücksichtigung der Gutachten und der Stellungnahmen (rebuttal letters) bewertet und im Vergleich zu den anderen Anträgen eingestuft.

  • Leitlinien und Reglemente

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    Rechtsgrundlage:

    Für die Ausschreibungen der SNSF Advanced Grants 2023 des SNF gelten die allgemeinen Bestimmungen des SNF:

    Ethik und Integrität:

    Forschungstätigkeiten und -methoden, die ethische Fragen aufwerfen oder einer eingehenderen ethischen Evaluation bedürfen, sind in mySNF External Link Icondarzulegen. Dabei sind die in der Schweiz geltenden Gesetze und ethischen Standards zu berücksichtigen. Ebenfalls zu beachten sind die Regeln der wissenschaftlichen Integrität.

    Gastinstitution:

    Bei der Gastinstitution muss es sich um eine juristische Person handeln (öffentlich- oder privatrechtliche Einrichtung), die in der Schweiz ansässig ist.

    Übergangslösungen des SNF:

  • FAQ

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    Können sich Forschende für die SNSF AdG 2023 bewerben, wenn sie sich bereits für die SNSF AdG 2022 beworben hatten?

    Antragstellende, deren Projekt in der ersten oder zweiten Evaluationsstufe der SNSF Advanced Grants 2022 abgelehnt wurde, können ein Gesuch für die Ausschreibung der SNSF Advanced Grants 2023 einreichen. Kürzlich eingereichte und evaluierte Gesuche werden jedoch nicht als Wiedereinreichung, sondern als neue Gesuche behandelt.

    Können sich Forschende mit weniger als zehn Jahren Forschungserfahrung für die SNSF AdG 2023 bewerben?

    Forschende können sich um die SNSF AdG 2023 bewerben, auch wenn sie noch keine zehn Jahre Forschungserfahrung haben. Es gibt keine direkte Verknüpfung mit dem Datum der Promotion oder des Promotions-Äquivalents. Alle Antragstellenden sollten aktive und etablierte Forschende sowie Teamleitende mit einem herausragenden Leistungsausweis sein; dies muss im Fördergesuch dargelegt werden. Weitere Informationen zum erwarteten Profil der Gesuchstellenden für die SNSF AdG 2023 finden Sie in der Ausschreibung.

    Können sich nur promovierte Forschende für die SNSF AdG 2023 bewerben?

    Grundsätzlich müssen Gesuchstellende promoviert sein. Bei Gesuchstellenden ohne Doktorat sind in der Regel mindestens 3 Jahre haupt-berufliche Forschungstätigkeit nach dem Hochschulabschluss als Äquivalenz für ein Doktorat nötig.

    Können sich auch Forschende aus dem Ausland auf die SNSF AdG 2023 bewerben?

    Forschende aus dem Ausland können sich auf die SNSF AdG 2023 bewerben. Sie müssen jedoch eine Bestätigung des jeweiligen Gastinstituts vorweisen, aus der hervorgeht, dass eine Anstellung über die gesamte Projektlaufzeit zu mindestens 50% erfolgen wird, sollte das Projekt finanziert werden.

    Können Forschende ein Gesuch einreichen, wenn sie während der Projektlaufzeit in den Ruhestand gehen?

    Gemäss Absatz 1.4 im Ausführungsreglment (PDF) endet die Gesuchsberechtigung mit der Emeritierung oder mit dem Ruhestand. Die Antragsberechtigung bleibt bestehen, wenn eine Anstellung von über mindestens 50% an der schweizerischen Forschungsinstitution gewährleistet ist. Die Anstellung muss unabhängig vom Projektstart die gesamte Projektdauer abdecken.

    Können mehrere Forschende gemeinsam ein Gesuch einreichen?

    Die SNSF AdG 2023 sind nur auf eine gesuchstellende Person beschränkt.

    Wie läuft die Vorregistrierung ab und können Gesuchstellende danach noch Änderungen vornehmen?

    Die Information aus der Vorregistrierung werden genutzt, um nach geeigneten Mitgliedern des internationalen Bewertungsgremiums zu suchen. Die folgenden Informationen werden benötigt: Angaben zur antragstellenden Person, Host laboratory/ Institut, Basic data I (inkl. Titel und Disziplinen), Basic data II (Zusammenfassung und Key Words). Bis zum Zeitpunkt des finalen Einreichens können noch Änderungen der Angaben vorgenommen werden. Die Gesuchstellenden müssen eine E-Mail an adg@snf.chExternal Link Icon senden, um die Vorregistrierung zu bestätigen.

    Müssen die Gesuchstellenden zusätzliche Dokumente (z.B. Diplome, Geburtsurkunde) einreichen?

    Es ist ausreichend die entsprechenden Informationen in den jeweiligen Datencontainern auf mySNF zu hinterlegen.

    Wann muss der «host institution commitment letter» eingereicht werden und wer darf diesen unterschreiben?

    Der «host institution commitment letter» muss bei der finalen Submission eingereicht werden, nicht jedoch bei der Pre-Registration. Das Dokument muss von einer Person, die die Institution rechtlich vertreten und somit die Informationen im «host institution commitment letter (PDF)» verbindlich bestätigen kann, unterschrieben werden.

    Wie viele Seiten darf der Forschungsplan umfassen?

    Im Rahmen der Ausschreibung für die SNSF AdG 2023 darf der Forschungsplan nicht länger als 14 Seiten sein (ohne Literaturangaben).

    Welche Personen kommen als externe Gutachtende in Frage?

    Der SNSF bemüht sich, eine hohe Qualität und internationales Ansehen der Gutachtenden zu gewährleisten.

    Der SNSF verfolgt derzeit die Politik, Gutachtende ausserhalb der Schweiz zu priorisieren, um das Risiko von Interessenkonflikten bei der Evaluation zu reduzieren.

    Sollten Gesuchstellende eine Budgettabelle und eine Begründung der Mittel in einem separaten Dokument beifügen?

    Im Rahmen der SNSF AdG 2023 muss das beantragte Budget im Datencontainer "Finanzieller Bedarf" in mySNF eingegeben werden (es ist keine spezifische Budgettabelle erforderlich):

    Die Begründung der Ressourcen muss in einem separaten Dokument eingereicht (siehe Abschnitt 3.1 des Ausschreibungsdokuments (PDF) der SNSF AdG) und im mySNF-Datencontainer "Research Plan and Resources" hochgeladen werden. Alle anrechenbaren Kosten müssen während der gesamten Laufzeit des Projekts mit den Zielen des Projekts übereinstimmen und vollständig begründet sein. Die Abschätzung der Projektkosten sollte so genau wie möglich sein. Die Evaluationspanels prüfen die Kosteneinschätzung sorgfältig und können nicht gerechtfertigte Budgetposten kürzen. Die Begründung der Ressourcen und das detaillierte Budget sollten nicht im wissenschaftlichen Teil des Gesuchs aufgeführt werden.

    Wie werden die Overheads berechnet?

    Für die Projekte stehen maximal CHF 1'900'000 zur freien Verfügung. Die Overheads werden separat berechnet und können nicht budgetiert werden. Die Overheads werden gemäss SNSF-Standard direkt an die jeweilige Institution gezahlt, siehe Abschnitt 3. im Ausschreibungsdokument (PDF).

    Was kann als zusätzliche Kosten (additional funding) angerechnet werden?

    Zusätzlich zu dem maximalen Budget von CHF 1'900'000 können Mehrkosten (additional funding) in Höhe von maximal CHF 870'000 beantragt werden:

    • Kosten im Zusammenhang mit dem Umzug in die Schweiz
    • Anschaffung oder Nutzung von wissenschaftlicher Infrastruktur oder Grossgeräten (diese Kosten müssen projektspezifisch und nicht für andere Forschungsgruppen nutzbar sein; Standardinfrastruktur und –geräte werden teilweise aus dem «Overhead» finanziert
    • Andere zusätzliche Versuchs- und Feldarbeitskosten (ausgenommen Personalkosten)

    Additional funding ist auch budgetierbar, wenn das maximale Budget noch nicht erreicht ist.

    Können Gesuchstellende ihr eigenes Gehalt über die SNSF AdG finanzieren?

    Ja, dies ist möglich.

    Gibt es Regelungen wie viel Arbeitszeit die Gesuchstellenden für das Projekt aufwenden müssen?

    Es wird erwartet, dass die Gesuchstellenden mindestens 30% für das Projekt aufwenden.

    Können sich Gesuchstellende die einen SNSF AdG erhalten, für andere SNF-Beiträge bewerben?

    Gesuchstellende, die einen SNSF AdG 2023 erhalten, können Gesuche in anderen Förderinstrumenten des SNF einreichen (z.B. in der Projektförderung oder in R'Equip), sofern die Gesuche unterschiedliche Themen behandeln und unterschiedliche Ziele und Methoden verfolgen.

    Findet die Evaluation der SNSF AdG 2023 unabhängig von den ERC frontier research grants statt?

    Die Evaluation der SNSF AdG erfolgt unabhängig von den ERC frontier research grants statt.

    Können Gesuchstellende die SNSF AdG parallel zu den ERC frontier research grants haben?

    Gesuchstellende können sich für die SNSF AdG 2023 und die ERC frontier research grants parallel bewerben. Sollten beide Gesuche finanziert werden, müsste sich die antragsstellende Person für ein Projekt entscheiden. Die Gesuchstellenden haben ab dem Datum des Entscheidschreibens 12 Monate Zeit, um zu wählen welches Projekt weiterverfolgt werden soll. Generell ist die Förderung von Projekten, die bereits durch den SNSF oder Dritte gefördert wurden, nicht möglich. Forschende, die ein Gesuch für die SNSF AdG 2023 einreichen, müssen über vorhandene ERC frontier research grants und parallel beantragte Mittel informieren, sowie thematische Überschneidungen darlegen.

    Forschende mit einem laufenden ERC frontier research grant sind bei SNSF AdG 2023 nur antragsberechtigt, wenn das laufende Projekt spätestens Ende Dezember 2025 endet. Ein SNSF AdG 2023 Projekt kann erst nach Abschluss des ERC frontier research grants starten.

    Wie viele parallellaufende SNF Projekte dürfen Gesuchstellende haben?

    Projekte im Rahmen der SNSF Advanced Grants zählen NICHT zur Limitierung in der Projektförderung und können somit parallel zu den weiteren Projektbeiträgen geleitet werden. In dieser Liste (PDF) ist ersichtlich, welche Förderinstrumente von der Limitierung betroffen sind.

    Voraussetzung für parallellaufende Projekte ist immer, dass die Projekte thematisch unterschiedlich sind.

    Es ist nicht möglich, gleichzeitig einen SNSF Advanced Grant und weitere Beiträge im Rahmen der Übergangsmassnahmen Horizon Europe zu erhalten.

    Wie hoch ist die Erfolgsrate und das vom SNF zugeteilte Gesamtbudget?

    Die zugeteilten Mittel und die erwartete Erfolgsquote werden nicht kommuniziert. Das Auswahlverfahren wird jedoch ähnlich wie bei den ERC frontier research grants sehr kompetitiv sein.

    Wann kann das Projekt frühestens bzw. spätestens gestartet werden?

    Der frühestmögliche Beginn ist der 01.01.2025. Der Projektstart kann bis zu 12 Monate nach Erhalt der Verfügung verschoben werden.

    Was passiert mit meinem SNSF Advanced Grant, wenn ich an einer Hochschule im Ausland berufen werde?

    Gesuche um Projektmittel aus einem SNSF Advanced Grant ins Ausland zu übersiedeln (siehe auch "Money follows Researcher"-VerfahrenExternal Link Icon) werden im Einzelfall geprüft. Saläranteile des Beitragsempfangenden werden nicht ins Ausland transferiert. In der Regel können solche Anträge erst zwei Jahre nach Beitragsbeginn an den SNF gerichtet werden.

    Sind die durch den Arbeitgeber bezahlten Familienzulagen bereits im Maximalbetrag des Instruments SNSF Advanced Grants enthalten?

    Wenn Sie als Arbeitnehmer anspruchsberechtigt auf die vom Arbeitgeber bezahlten Familienzulagen sind, die noch vor der Einreichung Ihres Gesuches gewährt wurden, sind die Familienzulagen nicht im Maximalbetrag von CHF 1.9 Mio. enthalten. Die Familienzulage kann über den Maximalbetrag hinaus angerechnet werden.

    Falls Sie jedoch während der Evaluation oder im Laufe des Beitrages Eltern werden, wird der SNF auf schriftlichen Antrag hin am Ende des Beitrages den Negativsaldo ausgleichen, der aufgrund der Auszahlung der Familienzulagen entstanden ist.

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