Doc.CH

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© Tom Werner

Verfassen Sie eine Dissertation in den Geistes- und Sozialwissenschaften!

Nach dem letzten Eingabetermin am 15. März 2024 wird es keine weitere Ausschreibung des Förderangebots Doc.CH geben.

Doc.CH richtet sich an vielversprechende Forscherinnen und Forscher, die eine Dissertation zu einem selbstgewählten Thema im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften in der Schweiz verfassen möchten. Auf einen begründeten Antrag hin kann ein Teil der Dissertation im Ausland durchgeführt werden.

Der Beitrag beinhaltet das Salär des oder der Doktorierenden und trägt zur Deckung der Kosten bei, die mit der Umsetzung des Projekts verbunden sind. Die Dauer der Förderung beträgt zwei bis vier Jahre.

  • Teilnahmebedingungen

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    Die wichtigsten Teilnahmebedingungen sind nachfolgend aufgeführt. Bitte konsultieren Sie das Doc.CH Reglement um zu überprüfen, ob Sie formell antragsberechtigt sind.

    • Kandidierende müssen zum Zeitpunkt des Eingabetermins einen Masterabschluss mit 90 bis 120 ECTS-Punkten mit sehr guten Qualifikationen vorweisen können. Falls der Abschluss nicht von einer Schweizer Hochschule stammt, müssen die Kandidierenden ausserdem entweder Schweizer Staatsbürger/Staatsbürgerin sein oder zum Zeitpunkt des Eingabetermins an der vorgesehenen Hochschule in der Schweiz immatrikuliert sein.
    • Einreichung bis 3 Jahre nach dem Diplom (zum Zeitpunkt des Eingabetermins).
    • Zwei Personen, welche die Dissertation betreuen: Die erste Person ist an der Hochschule in der Schweiz tätig, an welcher die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller angestellt sein wird (Betreuerin bzw. Betreuer); Die zweite Person ist entweder an einer anderen schweizerischen Hochschule tätig oder im Ausland (Co-Betreuerin bzw. Co-Betreuer). Die Betreuer/innen dürfen nur eine Doc.CH-Kandidatur pro Eingabetermin unterstützen.
  • Gesuchseingabe

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    Erstellen Sie Ihr Doc.CH-Gesuch gemäss dem Leitfaden und reichen Sie es auf der Online-Plattform mySNFExternal Link Icon ein. Wir empfehlen, das Gesuch auf mySNF frühstmöglich zu eröffnen, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen. Wir öffnen die Gesuchsseite drei Monate vor dem Eingabetermin. Beachten Sie auch die Bedingungen und Vorgaben im Reglement.

    Benutzerkonto auf mySNF

    Falls Sie zum ersten Mal ein Gesuch beim SNF einreichen: Registrieren Sie sich auf mySNF und beantragen Sie Ihr Benutzerkonto. Die Login-Informationen stellen wir Ihnen anschliessend per E-Mail zu. Beachten Sie bitte: Sie müssen Ihr Benutzerkonto spätestens fünf Arbeitstage vor dem Eingabetermin beantragen. Nur so können wir den rechtzeitigen Zugang zu mySNF garantieren. Das Benutzerkonto steht Ihnen für sämtliche Gesuche und auch für das Lifetime-Management von bewilligten Projekten zur Verfügung.

  • Evaluationsverfahren

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    Allgemeine Hinweise zum Evaluationsverfahren finden Sie unter diesem Link:

    Konsultieren Sie auch das Beitragsreglement und das Organisationsreglement des Nationalen Forschungsrats:

    Spezifische Hinweise zum Evaluationsverfahren von Doc.CH entnehmen Sie bitte dem Leitfaden sowie dem Reglement:

    Der Beitrag setzt sich aus zwei Teilen zusammen: der erste dauert 2 Jahre und der zweite 1 bis 2 Jahre. Für den ersten Teil des Beitrags gilt ein zweistufiges Auswahlverfahren:

    • Erste Phase: Die Evaluationskommissionen Doc.CH treffen aufgrund der eingereichten Dossiers eine Auswahl der besten Gesuche für die zweite Phase.
    • Zweite Phase: Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden eingeladen, ihr Projekt und ihren Karriereplan der zuständigen Evaluationskommission Doc.CH persönlich vorzustellen. Falls das Gesuch am 15. März eingereicht wird, finden die Interviews in den Wochen 22 bis 25 statt. Bei einer Gesuchseinreichung am 15. September sind die Interviews für die Wochen 48 bis 51 vorgesehen.

    Die negativen Entscheide der Phase 1 sowie die Entscheide der Phase 2 werden den Gesuchstellenden alle im selben Zeitraum in Form einer Verfügung eröffnet. Die Entscheidungsbriefe werden in der ersten Hälfte von Juli für per 15. März eingereichte Gesuche und in der ersten Hälfte von Februar für per 15. September eingereichte Gesuche versandt.

    Nach den ersten 18 Monaten Förderung reichen die Beitragsempfangenden einen Antrag für den zweiten Beitragsteil ein. Der Antrag enthält einen Bericht über den durchgeführten ersten Teil, eine Begründung der verlangten Beitragsdauer für den zweiten Teil sowie eine Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers der Dissertation.

  • Dokumente

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  • Statistiken

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  • Ergänzende Massnahmen

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  • FAQ

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    Ich beabsichtige, im Fachgebiet der Fachhochschulen (FH) und Pädagogischen Hochschulen (PH) zu doktorieren und werde an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert sein. Kann ich trotzdem ein Gesuch für einen Doc.CH-Beitrag einreichen?

    Ja, wenn eine belegte Zusammenarbeit zwischen der ausländischen Hochschule, an welcher Sie als Doktorandin oder Doktorand immatrikuliert sein werden, und einer FH oder PH in der Schweiz besteht. Ihre Anstellung muss an der FH oder PH in der Schweiz erfolgen.

    Kann ich ein interdisziplinäres Dissertationsprojekt im Rahmen eines Gesuchs um einen Doc.CH-Beitrag einreichen?

    ​Ja, unter gewissen Voraussetzungen. Alle Gesuchstellenden für einen Doc.CH-Beitrag müssen einen Abschluss besitzen, der sie zum Doktorat in den Geistes- und Sozialwissenschaften (GSW) an einer universitären Hochschule in der Schweiz berechtigt. Zudem müssen der Hauptforschungsgegenstand und die Hauptdisziplin des Projekts in den GSW angesiedelt sein und auch der Realität des vorgeschlagenen Projekts entsprechen, z.B. bezüglich Fragestellung und Methoden (siehe "Liste der Disziplinen" unter www.snf.ch > Förderung > Dokumente & Downloads > Weitere Dokumente). Weitere Forschungsbereiche ausserhalb der GSW sind jedoch als Nebendisziplinen möglich. Die Immatrikulation kann an einer Fakultät ausserhalb der GSW erfolgen, sofern dies seitens der Universität möglich ist. Die Dissertationsbetreuung muss allerdings hauptsächlich in den GSW liegen, insbesondere das Forschungsfeld des Hauptbetreuers/der Hauptbetreuerin.

    Mit welchem Arbeitspensum muss ich im Rahmen eines Doc.CH-Beitrags an meiner Dissertation arbeiten?

    Grundsätzlich sollten Sie 100% arbeiten und Ihre gesamte Arbeitszeit der Dissertation widmen. In begründeten Fällen kann der Beschäftigungsgrad tiefer sein, sollte aber nicht oder nur für kürzere Perioden unter 80% fallen. Ein unter 100% liegender Beschäftigungsrad kann beantragt werden, wenn im Gesuch die nachfolgenden Gründe dargelegt werden: Betreuungspflichten oder Ausübung von Tätigkeiten, die der Qualifikation für eine wissenschaftliche Karriere dienen (z.B. Lehrtätigkeit, fachbezogene Aus- oder Weiterbildung). Veränderungen des Beschäftigungsgrades aufgrund der erwähnten Gründe sind auch während der Laufdauer eines Doc.CH-Beitrags möglich. Sie müssen durch den SNF bewilligt werden.

    Muss ich zum Eingabetermin meines Doc.CH-Gesuchs bereits fürs Doktorat eingeschrieben sein?

    Nein, ausser wenn Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft und ein ausländisches Diplom (Master oder gleichwertiger Abschluss) besitzen. Die maximale durch den SNF finanzierte Anstellungsdauer für Doktorierende beträgt 4 Jahre, wobei Doc.CH-Beiträge für eine Dauer von mindestens 2 bis maximal 4 Jahre zugesprochen werden. Ausschlaggebend für die Berechnung der 4-Jahresfrist ist das effektive Startdatum der Dissertation. Wenn das effektive Startdatum der Dissertation mehr als 2 Jahre zurückliegt, berechnet ab dem vorgesehenen Beginn des Doc.CH-Beitrags, ist es somit nicht möglich ein Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag zu stellen. Auf begründetes, schriftliches Gesuch hin kann jedoch das Zeitfenster von 4 Jahren ab dem effektiven Startdatum der Dissertation verlängert werden. Die für eine Verzögerung anerkannten Gründe sind in Ziffer 1.11 des allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement dargelegt.

    Was muss ich bei der Organisation der Betreuung meiner Dissertation beachten?

    Gesuchstellende für ein Doc.CH-Beitrag benötigen zwei Betreuungspersonen für ihre Dissertation (Betreuer/in und Co-Betreuer/in). Die erste Person muss an der Schweizer Hochschule tätig sein, an welcher die Gesuchstellerin/der Gesuchsteller während des Doktorats angestellt sein wird (Betreuerin bzw. Betreuer). Die zweite Person muss entweder an einer anderen Schweizer Hochschule oder im Ausland tätig sein (Co-Betreuerin bzw. Co-Betreuer). Es ist zwingend erforderlich, dass diese beiden Personen an zwei verschiedenen akademischen Institutionen arbeiten. Betreuungspersonen dürfen nur eine Doc.CH-Kandidatur pro Eingabetermin unterstützen. Diese Regel gilt nicht für Co-Betreuer/innen. Es wird empfohlen, potenzielle Betreuungspersonen frühzeitig zu kontaktieren und sie über die Bedingungen zu informieren, insbesondere über die Regel, dass sie nur eine Doc.CH-Kandidatur pro Eingabetermin unterstützen können. Durch das frühzeitige Anfordern der zwei Unterstützungsschreiben wird die rechtzeitig Gesuchseinreichung sichergestellt.

    Wann finden die Interviews in der 2. Phase von Doc.CH statt, falls meine Kandidatur für diese Phase ausgewählt wurde?

    Falls Sie Ihr Gesuch am 15. März eingereicht haben, finden die Interviews in den Wochen 22 bis 25 statt. Bei einer Gesuchseinreichung am 15. September sind die Interviews für die Wochen 48 bis 51 vorgesehen.

    ​Was passiert, wenn der Eingabetermin für ein Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag auf ein Wochenende oder auf einen Feiertag fällt?

    Wenn der Eingabetermin auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt, verlängert sich die Frist zur Eingabe automatisch auf den nächsten Arbeitstag.

    Welche Beitragsdauer kann oder sollte ich für meinen Doc.CH-Beitrag beantragen?

    Doc.CH-Beiträge werden für mindestens 24 und maximal 48 Monate vergeben und die maximale SNF-Beitragsdauer für Doktorierende beträgt 4 Jahre, berechnet ab dem effektiven Startdatum der Dissertation. Wenn das effektive Startdatum der Dissertation mehr als 2 Jahre zurückliegt, berechnet ab dem vorgesehenen Beginn des Doc.CH-Beitrags, ist es somit nicht möglich ein Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag zu stellen. Auf begründetes, schriftliches Gesuch hin kann das Zeitfenster für die Zulassung zur Gesuchstellung jedoch verlängert werden (siehe Ziffer 1.11 des allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement). Darüber hinaus muss Ihr Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag bereits die gesamte benötigte Dauer beinhalten (erster und zweiter Beitragsteil gemäss Artikel 3 des Doc.CH Reglements), da grundsätzlich kein weiteres Gesuch um einen Zusatzbeitrag für eine Verlängerung der Beitragsdauer nachträglich eingereicht werden kann. Mit anderen Worten ist es viel geeigneter, ein realisierbares Dissertationsprojekt mit einer entsprechenden Finanzierungsdauer als ein zu ambitioniertes Projekt mit einer zu kurzen Finanzierungsdauer zu planen (z.B. nur 3 Jahre werden beantragt, obwohl 4 Jahre gemäss dem Doc.CH-Reglement möglich und aufgrund der zu realisierenden Forschungsarbeiten nötig wären); Dissertationsprojekte von einer kürzeren Dauer als die maximale mögliche Beitragsdauer gemäss dem Doc.CH-Reglement haben keine grösseren Chancen bewilligt zu werden.

    Welche Gründe für eine Verlängerung des Zeitfensters für die Zulassung zur Gesuchstellung können geltend gemacht werden?

    Die gesuchstellende Person kann einen Antrag auf Verlängerung des Zeitfensters stellen, wenn sie Gründe geltend machen kann, die eine Verlängerung rechtfertigen. Folgende Gründe werden für Verzögerungen anerkannt: Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- oder Elternurlaub; Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall; Betreuungspflichten; Dienste für die Allgemeinheit, namentlich Militär- oder Zivildienst; Weiterbildung im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Tätigkeit, namentlich Praktika oder klinische Tätigkeit sowie vorbereitende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Dissertation, z.B. der Besuch von Doktoratsschulen. Bei Mutterschaft wird das Zeitfenster pro Kind um 18 Monate verlängert. Siehe Ziffer 1.11 des allgemeinen Ausführungsreglements zum Beitragsreglement.

    Welchen Studienabschluss muss ich besitzen, um ein Doc.CH-Gesuch einzureichen?

    Sie verfügen zum Zeitpunkt des Eingabetermins über ein Diplom (Master oder gleichwertiger Abschluss) einer schweizerischen Hochschule, welches Sie zum Doktorat im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften an einer universitären Hochschule in der Schweiz berechtigt. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem gleichwertigen ausländischen Diplom (Master oder gleichwertiger Abschluss) sind zur Gesuchstellung zugelassen, wenn sie die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen oder wenn sie zum Zeitpunkt des Eingabetermins an der vorgesehenen Hochschule in der Schweiz immatrikuliert sind. Der Masterstudiengang oder gleichwertige Abschluss muss 90 bis 120 ECTS-Punkten entsprechen (1,5 bis 2 Jahre Vollzeitstudium). Unter "gleichwertiger Abschluss" versteht der SNF insbesondere Diplome, die vor der Einführung des Bologna-Systems erteilt wurden. Ein „Master of Advanced Studies - MAS“ (der mindestens 60 ECTS-Punkten oder einem Jahr Vollzeitstudium entspricht) und andere Abschlüsse auf Hochschulstufe genügen nicht, um ein Doc.CH-Gesuch einzureichen. ECTS-Punkte müssen auf einem einzigen Diplom stehen (eine Kumulation von Punkten aus mehreren unterschiedlichen Abschlüssen ist nicht möglich). Wenn das einzureichende Diplom nicht nach dem Bologna-ECTS-Punktesystem bewertet wird, muss jeder Kandidat/jede Kandidatin den Nachweis der Gleichwertigkeit erbringen. Bitte beachten Sie, dass nach Schweizer Recht ein ECTS-Punkt 25 - 30 Arbeitsstunden entspricht.

    Mein Doc.CH-Gesuch wurde abgelehnt und ich möchte ein neues Gesuch einreichen. Was muss ich dabei beachten?

    Folgendes gilt es zu beachten:

    - Zunächst sollten Sie prüfen, ob Sie die Teilnahmebedingungen erfüllen. Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller, deren Gesuch abgelehnt wurde, können unabhängig von der thematischen Ausrichtung des Projekts maximal ein weiteres Mal ein Gesuch um einen Doc.CH-Beitrag einreichen, sofern die persönlichen und formellen Voraussetzungen erfüllt sind.

    - Sind die Teilnahmebedingungen erfüllt, füllen Sie bitte ein vollständiges neues Gesuch auf mySNF aus, mit allen erforderlichen aktualisierten Angaben und Dokumenten. Es handelt sich dabei um eine neue Evaluationsrunde und eine neue Wettbewerbssituation.

    - Bitte laden Sie neben dem Forschungsplan ein separates Dokument mit einer Punkt-für-Punkt-Stellungnahme zu den Kritikpunkten im Ablehnungsbrief hoch und weisen Sie gegebenenfalls auf wichtige Änderungen und/oder Ergänzungen im Forschungsplan hin. Diese Stellungnahme muss in der Sprache des Forschungsplans verfasst sein und darf max. 2 Seiten umfassen.

    - Wird das neue Gesuch zum nächsten Eingabetermin, d. h. spätestens sechs Monate nach dem vorherigen Eingabetermin, eingereicht, können erneut dieselben vertraulichen Stellungnahmen der Betreuerin oder des Betreuers der Dissertation und der zweiten Person (Mitbetreuer/in) hochgeladen werden. Generell ist es jedoch sinnvoller, neue, aktualisierte Stellungnahmen einzuholen. Wird das neue Gesuch mehr als 6 Monate nach dem Eingabetermin eingereicht, bei welchem Sie Ihr erstes Gesuch eingereicht hatten, sind zwingend neue Stellungnahmen einzuholen.

    - Auch die Bestätigungen der Gastinstitute in der Schweiz oder ggf. im Ausland müssen zum Zeitpunkt der Einreichung aktuell gültige Informationen enthalten. Wird das neue Gesuch zum nächsten Eingabetermin, d. h. spätestens sechs Monate nach dem vorherigen Eingabetermin, eingereicht, können erneut dieselben Bestätigungen der Gastinstitute hochgeladen werden, wenn die darin enthaltenen Angaben nach wie vor auf dem aktuellsten Stand sind. Enthalten die Unterlagen des früheren Gesuchs inzwischen veraltete Angaben (bspw. Anfangs-/Enddatum des Gastaufenthalts), müssen Sie aktualisierte Dokumente bereitstellen. Wird das neue Gesuch mehr als 6 Monate nach dem Eingabetermin eingereicht, bei welchem Sie Ihr erstes Gesuch eingereicht hatten, sind zwingend neue Bestätigungen der Gastinstitute einzuholen.

    Ich habe gehört, dass das Instrument Doc.CH nicht mehr weitergeführt wird. Kann ich trotzdem ein Gesuch einreichen?

    In seinem Mehrjahresprogramm 2025-2028 hält der SNF fest, dass er sich in Zukunft auf die direkte Karriereförderung ab Stufe Postdoktorat fokussieren wird. Aus diesem Grund wird Doc.CH ab 2025 beendet; das bedeutet, dass die letzte Evaluationsrunde für Doc.CH im Jahr 2024 stattfinden wird (Gesuchseingabetermin 15. März 2024).

    Ich erhalte mein Masterdiplom nach dem 15. März 2024, aber vor dem geplanten Beginn des Doc.CH-Beitrags, den ich vor der Eingabefrist vom 15. März 2024 beantragen möchte. Kann ich in diesem Fall ein Doc.CH-Gesuch einreichen? Wenn nein, welche andere Möglichkeit gibt es, um die geplante Doktorarbeit zu finanzieren?

    Nein, es ist nicht möglich, ein Doc.CH-Gesuch einzureichen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Eingabefrist nicht alle Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört ein abgeschlossenes Masterdiplom (siehe Art. 5 des Doc.CH-Reglements (PDF)).

    Wie bisher wird der SNF auch in Zukunft Doktorierende im Rahmen der Projektförderung unterstützen. Bei diesem Förderinstrument beantragen die Doktorierenden ihren Beitrag nicht selbst (wie bei Doc.CH). Dies übernehmen erfahrene Forschende, die an einer Hochschule in der Schweiz tätig sind und das Recht haben, Doktorierende zu betreuen, die sie im Rahmen ihres Projekts anstellen. Wer eine Dissertation beginnen möchten, kann sich also direkt an die vorgesehene Betreuerin oder den vorgesehenen Betreuer wenden, um zu klären, ob sie ein Gesuch im Rahmen der Projektförderung stellen können.

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