Reglemente: Das ist neu
Was ändert sich in der Forschungsförderung des SNF? Informieren Sie sich hier über neue Vorgaben und Möglichkeiten. Wir aktualisieren die Seite laufend.
Das Beitragsreglement und das Ausführungsreglement des SNF finden Sie hier:
Beitrags- und Ausführungsreglement
18.12.2024 - Anpassungen des Spark-Reglements
Das Spark-Reglement wurde für die Ausschreibung 2025, welche am 31. Januar öffnet und am 4. März 2025 schliesst, leicht angepasst. Der SNF behält sich neu vor, Anonymisierungsfehler durch Schwärzung der entsprechenden Stellen im Projektbeschrieb zu korrigieren. Ausserdem können neu auch Beitragsempfangende, die Postdocs sind, Gleichstellungsbeiträge und (falls ihr Salär durch das Spark-Projekt finanziert wird) Flexibility Grants erhalten. Des Weiteren wurde im Reglement klarge-stellt, dass gewisse andere Instrumente die gleichzeitige Durchführung eines Spark-Projekts aus-schliessen.
21.08.2024 - Anpassungen bei Ambizione
Der SNF hat das Ambizione-Reglement angepasst. Ab der Ausschreibung 2024 (Start: 01.08.2024, Eingabefrist: 01.11.2024) wird für Gesuche kein Karriereplan mehr verlangt. Zudem ist es nicht mehr nötig, ein Begleitschreiben beizulegen. Die Anzahl der einzureichenden Dokumente wird somit reduziert.
25.07.2024 - Money follows Researcher: Teilnahmebedingungen
Es gelten folgende Hauptkriterien für eine Bewilligung der Weiterverwendung von Beiträgen aus der Projektförderung, der Karriereförderung oder den Übergangsmassnahmen für Horizon Europe:
Projekte
- Die Machbarkeit des Projekts muss weiterhin gewährleistet sein.
- Nach der Überweisung des Beitrags ins Ausland wird keine zusätzliche Finanzierung (inkl. Teuerung) und keine kostenneutrale Verlängerung gewährt.
- Wenn die gesuchstellende Person nach der Bewilligung des Beitrags, aber vor Beginn des Projekts, in ein anderes Land umzieht, finanziert der SNF nur das erste Jahr des Projekts.
- Bei einem Umzug nach Deutschland oder Österreich vor Beginn des Projekts finanziert der SNF das Projekt nicht, kann aber auf Anfrage die Evaluation an die Partnerorganisation des entsprechenden Landes weiterleiten.
Karrieren
- Die Machbarkeit des Projekts muss weiterhin gewährleistet sein.
- Nach der Überweisung des Beitrags ins Ausland wird keine zusätzliche Finanzierung (inkl. Teuerung) und keine kostenneutrale Verlängerung gewährt.
- Unabhängig davon, ob die Laufzeit bereits begonnen hat oder nicht, gewähren die Karriereinstrumente nur maximal ein Übergangsjahr. Somit ist zu beachten, dass auch die Finanzierung der Löhne für Doktorierende nach 12 Monaten eingestellt wird.
- Bei der Karriereförderung darf der Lohn der Beitragsempfängerin oder des Beitragsempfängers weder überwiesen noch für andere Zwecke verwendet werden. Er muss dem SNF zurückerstattet werden.
Übergangsmassnahmen Horizon Europe (SNSF Swiss Postdoctoral Fellowships, SNSF Starting Grants, SNSF Consolidator Grants, SNSF Advanced Grants)
- Die Machbarkeit des Projekts muss weiterhin gewährleistet sein.
- Nach der Überweisung des Beitrags ins Ausland wird keine zusätzliche Finanzierung (inkl. Teuerung) und keine kostenneutrale Verlängerung gewährt.
- Falls das Projekt noch nicht begonnen hat, werden keine MfR-Gesuche bewilligt.
- Gesuche werden frühestens zwei Jahre nach Beginn der Beitragsdauer bewilligt (d.h. Gesuche für Beiträge im Rahmen von SNSF Swiss Postdoctoral Fellowships sind definitionsgemäss ausgeschlossen, da diese eine Laufzeit von höchstens zwei Jahren haben).
- Bei den SNSF Starting Grants ist zu beachten, dass nach den erwähnten zwei Jahren gemäss den Regeln für Karriereinstrumente nur ein Übergangsjahr gewährt wird.
- Der Lohn der Beitragsempfängerin oder des Beitragsempfängers darf weder überwiesen noch für andere Zwecke verwendet werden. Er muss dem SNF zurückerstattet werden.
Mai 2024 - Anpassung des Postdoc.Mobility-Reglements
Beitragsempfängerinnen eines Postdoc.Mobility-Stipendiums, die in den ersten neun Monaten nach Stipendienende ein Kind gebären, können einen Antrag auf Nachfinanzierung infolge Mutterschaft stellen. Der SNF hat nun entschieden, die Regeln zur Nachfinanzierung bei Mutterschaft zu vereinfachen: neu kann ein Antrag unabhängig davon gestellt werden, ob die Beitragsempfängerin vor der Geburt des Kindes in der Forschung tätig war oder nicht. Diese Massnahme führt zu einer besseren sozialen Absicherung von Stipendiatinnen.
20.12.2023 - Anpassung des Postdoc.Mobility-Reglements
Der SNF hat das Postdoc.Mobility-Reglement an zwei Stellen angepasst. Ab sofort wird für Gesuche kein Karriereplan mehr verlangt. Zudem muss die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung für ausländische Gesuchstellende nicht mehr zwingend am Tag der Einreichefrist gültig sein. Die Details dazu sind im Leitfaden geregelt. Dieser besagt, dass die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung entweder am Tag der Einreichefrist gültig sein muss oder aber seit höchstens 6 Monaten erloschen sein darf.
25.08.2023 - Agora: Gleichstellung und Zusammenarbeit mit Kommunikationsfachleuten
Das Agora-Reglement wird an zwei Stellen angepasst:
- Gleichstellung: Neu ist die Förderung von Diversität und Gleichstellung ein Evaluationskriterium.
- Zusammenarbeit mit Kommunikationsfachleuten: Agora-Projekte müssen neu gemeinsam von einer Person aus der Forschung und einer Kommunikationsfachperson eingereicht werden. Wie die Forschenden werden die Kommunikationsfachleute basierend auf einem beschreibenden CV evaluiert.
25.08.2023 - Anpassung des SPIRIT-Reglements
Änderungen in den Reglementen von PRIMA und Eccellenza wirken sich auf das SPIRIT-Reglement aus: Forschende, die bereits eine Förderung von PRIMA und Eccellenza erhalten, können neu auch Gesuche in den Förderinstrumenten SPIRIT, Projektförderung und Programme einreichen.
11.07.2023 - Anpassung der Reglemente von PRIMA und Eccellenza
Forschende, die bereits eine Förderung von PRIMA und Eccellenza erhalten, können Gesuche in den Förderinstrumenten Projektförderung, SPIRIT und Programme einreichen. Forschungsprojekte werden nur finanziert, wenn diese klar voneinander unterscheidbare Themen behandeln und die Beitragsempfangenden in der Lage sind, zu jedem der Forschungsprojekte einen wesentlichen Beitrag zu leisten.
Anpassung von Art. 10 des Eccellenza-Reglements und Art. 13 des PRIMA-Reglements. Siehe untenstehende Links:
22.02.2023 - Spark: Übergangsbestimmungen und Anpassung der Sperrfrist
Artikel 9 Absatz 2 des Spark-Reglements definiert eine Sperrfrist für Gesuchstellende, deren Gesuch in einer früheren Ausschreibung wissenschaftlich evaluiert wurde. Sie dürfen in den folgenden vier Ausschreibungen kein Gesuch einreichen. Nach Rückfragen zu dieser Regelung hat der SNF Übergangsbestimmungen ins Reglement aufgenommen. Diese stellen klar, dass Artikel 9 Absatz 2 nicht für Gesuche gilt, die während der Pilotphase in den Jahren 2019 und 2020 eingereicht wurden. Ausserdem hat der SNF die Sperrfrist auf Gesuchstellende beschränkt, deren Gesuch bewilligt wurde oder zum schwächsten Drittel der Ausschreibung gehörte.
13.12.2022 - Der SNF hat das Spark-Reglement angepasst
Basierend auf den Ergebnissen der externen Evaluation der Pilotphase hat der SNF das Spark-Reglement leicht modifiziert. So hat er die beiden Kriterien «Originalität, Neuartigkeit der Idee» und «Unkonventionalität des Forschungsvorhabens» zu einem Kriterium vereint. In Zukunft stuft der SNF die Gesuche primär basierend auf den Bewertungen dieses neuen Kriteriums in Förderprioritäten ein. Ausserdem müssen Gesuchstellende neu darlegen, inwiefern ein geplantes Forschungsvorhaben keine Fortführung bestehender Forschung ist. Des Weiteren dürfen durch den SNF finanzierte Projektmitarbeitende unter bestimmten Bedingungen ein Spark-Projekt durchführen, ohne auf die Mitarbeit im anderen Projekt verzichten zu müssen.
Schliesslich hat der SNF verschiedene Aspekte angepasst und klarer formuliert. Bitte lesen Sie das Reglement als Vorbereitung sorgfältig durch, damit Sie Ihr geplantes Gesuch korrekt anlegen können. Die neue Spark-Ausschreibung startet am 3. April 2023, Eingabefrist ist der 2. Mai 2023 um 17:00 Uhr Schweizer Ortszeit.
23.06.2022 - Haftpflichtversicherungen klinischer Studien neu anrechenbar
Der SNF passt per 1. Juli 2022 das Allgemeine Ausführungsreglement zum Beitragsreglement an: Neu sind bei klinischen Studien die Prämien einer Haftpflichtversicherung im Zusammenhang mit Forschung am Menschen für Zentren ausserhalb der Schweiz als Kosten anrechenbar (Ziffer 2.14 und 12.2). Die Versicherung muss für das Forschungsvorhaben zwingend notwendig sein. Die Kosten für die Versicherung der Schweizer Zentren muss weiterhin der Sponsor der klinischen Studie übernehmen.
23.06.2022 - BRIDGE: Reglement für Proof of Concept angepasst
Das BRIDGE Steering Committee hat sein Reglement für das Förderangebot Proof of Concept revidiert: Neu können die Voraussetzungen für Gesuchstellende bei bestimmten Ausschreibungen eingeschränkt werden. Dies ermöglicht beispielsweise eine ausserordentliche Ausschreibung für Bachelor- und Master-Absolventinnen und -Absolventen. Weiter beurteilt das Proof-of-Concept-Evaluationsgremium explizit auch die Motivation der Gesuchstellenden, wie sie die Forschungsresultate zusammen mit einem Implementierungspartner oder im Rahmen einer Unternehmensgründung weiterentwickeln. Zudem bietet BRIDGE allen bewilligten Proof-of-Concept-Projekten ein zeitlich befristetes Coaching an.
25.05.2022 - Covid-19-Update
Falls aufgrund der Covid-19-Pandemie Schwierigkeiten in Bezug auf die Durchführung Ihres SNF-Beitrages auftreten, kontaktieren Sie bitte den SNF unter der E-Mail-Adresse Ihres Förderungsinstruments.
23.05.2022 - Open Research Data – Aktualisierung des Ausführungsreglements
Forschungsdaten sollen für alle offen zugänglich sein - für die Wissenschaft wie für die Gesellschaft. Der SNF unterstützt diesen Grundsatz seit Jahren. Nun hat er seine Open Research Data Politik auch im Ausführungsreglement festgehalten und die Ziffer 11.8 nachgeführt.
- Die Beitragsempfangenden müssen alle Daten zugänglich machen, die sie während Forschungsarbeiten generiert und gesammelt haben und die einer Publikation zugrunde liegen. Ausnahmen gibt es, wenn rechtliche, ethische, urheberrechtliche oder andere Gründe vorliegen.
- In besonderen Fällen kann der SNF von den Beitragsempfangenden verlangen, dass sie unabhängig von einer wissenschaftlichen Publikation alle für die weitere Forschung relevanten Daten verfügbar machen.
- Zudem müssen die Forschenden einen Datenmanagementplan einreichen.
18.05.2022 - Einheitliches Evaluationsverfahren
Der SNF hat die Prozesse seines Evaluationsverfahrens aktualisiert und vereinheitlicht. Der Schritt ist wichtig, damit das Evaluationsverfahren in allen SNF-Förderinstrumenten gleichbleibend hohe Qualitätsstandards erfüllt und so noch fairer, transparenter und effizienter ist als bisher. Dank seiner modularen Form gilt das Evaluationsverfahren – mit wenigen Ausnahmen – für alle Förderinstrumente und Evaluationsgremien des SNF. Artikel 23 des Organisationsreglements des Nationalen Forschungsrats wurde angepasst, um eine Rechtsgrundlage für die wichtigsten Anpassungen des Evaluationsverfahrens zu schaffen: die Möglichkeit der Vorauswahl, die individuelle Stimmabgabe durch die Mitglieder des Gremiums und die Anwendung statistischer Methoden zur Erstellung der endgültigen Rangliste. Artikel 23 unterscheidet auch zwischen der wissenschaftlichen Bewertung und der Aufgabe, die endgültigen Förderentscheide zu treffen.
06.04.2022 - Änderungen im Ausführungsreglement
Der SNF passt per 1. Juli 2022 diverse Bestimmungen im Ausführungsreglement zum Beitragsreglement an. Sie gelten für alle Förderinstrumente. Damit schaffen wir unter anderem mehr Flexibilität für die Forschenden. In der Übergangszeit bis zum 1. Juli 2022 akzeptieren wir Budgets gemäss altem und neuem Reglement. Die Änderungen:
- Neu sind auch die Löhne der Mitarbeitenden von Projektpartnerinnen und -partnern anrechenbar. Wie bei den Mitarbeitenden der Beitragsempfangenden muss jeweils eine Mutationsmeldung eingereicht werden. Die Leistungen von Projektpartnerinnen und -partnern sowie von mandatierten Dritten (Subcontracting) dürfen in der Regel bis zu 20 Prozent des Förderbeitrags ausmachen (Ziffer 2.10).
- Bei Reisen, Tagungen und Workshops können Beitragsempfangende Reise- und Betreuungskosten für mitreisende betreuungspflichtige Kinder geltend machen (Ziffer 2.9, 2.17).
- Die maximal anrechenbaren Kosten für Material von bleibendem Wert und Geräte belaufen sich neu auf 100'000 Franken. Eine Co-Finanzierung durch die Institution ist nicht erforderlich (Ziffer 2.8).
- Die beiden ergänzenden Massnahmen «Protected Research Time for Clinicians» und «Beiträge zur Entlastung von Lehrverpflichtungen» führt der SNF ab 2025 nicht weiter. Beide Angebote betreffen strukturelle Probleme der klinischen Forschung bzw. der Lehre in den Geistes- und Sozialwissenschaften, die der SNF nicht nachhaltig lösen kann. Um den betroffenen Institutionen Zeit zu geben, geeignete Vorkehrungen zu treffen, werden beide Programme bis Ende 2024 fortgeführt (Ziffer 2.20, 2.23).
Informationen zum Budget für Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten (auf Englisch) (PDF)
02.09.2021 - Sinergia: Evaluationskriterien klarer formuliert
Der SNF hat das Reglement über die Gewährung von Sinergia-Beiträgen überarbeitet, um die Ziele des Förderinstruments zu verdeutlichen. Dafür hat er die zwei Evaluationskriterien zu kollaborativer und potentiell wegweisender Forschung klarer formuliert.
Sowohl die Evaluationsformulare für Gutachtende und Referierende als auch die Leitlinien für Gesuchstellende wurden entsprechend angepasst.
- Reglement über die Gewährung von Sinergia-Beiträgen (PDF)
- Guidelines for the research plan (auf Englisch)
- List of questions for the assessment of Sinergia applications (auf Englisch) (PDF)
05.07.2021 - Neue Budgetberechnung bei Scientific Exchanges
Der SNF hat das Reglement von Scientific Exchanges überarbeitet, um die Budgetberechnung für die verschiedenen Veranstaltungsformate (physisch, digital und hybrid) zu vereinfachen. Der maximale Betrag richtet sich ab sofort nach der Länge der geplanten Veranstaltung: Eine eintägige Veranstaltung kann mit bis zu 5000 Franken unterstützt werden; Veranstaltungen, die sich über fünf Tage erstrecken, mit der maximalen Fördersumme von 25’000 Franken.
Diese Vereinfachung macht die Budgetberechnung sowohl einheitlicher als auch flexibler: Neu gibt es keine Obergrenze mehr für die maximale Anzahl von Eingeladenen, die basierend auf der Dauer der Veranstaltung unterstützt werden kann. Zudem müssen Veranstaltungen nicht mehr an aufeinanderfolgenden Tagen stattfinden.
31.05.2021 - Mobilitätsstipendien: keine Kollektivunfallversicherung mehr ab 1.1.2022
Für Empfängerinnen und Empfänger eines SNF-Mobilitätsstipendiums besteht eine Kollektivunfallversicherung. Aufgrund eines Rundschreibens der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA kann diese ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr weitergeführt werden. Die SNF-Stipendiatinnen und Stipendiaten sind daher künftig selber für ihre Unfallversicherung verantwortlich. Je nach individueller Situation sind der Einschluss in die obligatorische Krankenversicherung, die Anbindung an eine Unfallversicherung direkt beim Gastinstitut im Ausland oder eine individuelle Versicherungslösung möglich.
15.04.2021 - Scientific Exchanges: Unterstützung für virtuelle und hybride Veranstaltungen
Seit 2017 finanziert das Förderungsinstrument Scientific Exchanges Forschungsaufenthalte und wissenschaftliche Veranstaltungen. Während der Corona-Pandemie konnten Forschende jedoch kaum Reisen unternehmen oder Berufskolleginnen und -kollegen persönlich treffen. Auch für die Zeit nach der Pandemie stellen sich die Forschenden Fragen zur Nachhaltigkeit häufiger internationaler Veranstaltungen, insbesondere wegen des dabei entstehenden CO2-Fussabdrucks.
Deshalb unterstützt der SNF neu auch Veranstaltungen, die vollumfänglich oder teilweise online stattfinden. Anrechenbar sind die Kosten für Ausrüstung, Lokalitäten und Infrastruktur. Zudem werden Dienstleistungen von Externen und die Mitarbeit zusätzlicher Personen während der Veranstaltung finanziert.
12.04.2021 - Practice-to-Science: Bestimmungen angepasst
Der SNF hat einige Bestimmungen im Reglement und im Leitfaden des Instruments Practice-to-Science angepasst:
- Der Beschäftigungsgrad wird neu als exakter Prozentsatz und in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angegeben.
- Der Beitrag wird nicht mehr als Pauschale entrichtet. Stattdessen stützt sich die ausbezahlte Summe neu auf das Budget.
- Gesuchstellende, die bereits über eine Professur verfügen, dürfen zum Eingabetermin nicht länger als 24 Monate in ihrer Position sein.
- Gesuchstellende müssen zusätzlich zu ihrem Lebenslauf alle praktischen Erfahrungen auflisten und angeben, wie lange diese dauerten und inwiefern sie einen Mehrwert für das eingereichte Projekt darstellen.
07.04.2021 - Zusammensetzung der Fachausschüsse vereinheitlicht
Der Nationale Forschungsrat des SNF gliedert sich in vier Abteilungen und drei abteilungsübergreifende Fachausschüsse. Die drei Fachausschüsse Karrieren (FA CAR), Internationale Zusammenarbeit (FA IZ) und Interdisziplinäre Forschung (FA ID) bestehen seit 2008 und sind in vielen Teilen analog organisiert. Allerdings konnten im Fachausschuss Interdisziplinäre Forschung bisher nur Mitglieder des Forschungsrats Einsitz nehmen. Das Präsidium des Forschungsrats hat nun die Zusammensetzung vereinheitlicht, so dass in alle Fachausschüsse externe Mitglieder gewählt werden können.
12.03.2021 - Forschungsrat: Ausführungsreglement angepasst
Im Ausführungsreglement zum Organisationsreglement des Forschungsrats (FR) hält das Forschungsratspräsidium (FR-P) Delegationen und ausführende Detailregelungen fest. Drei neue Regelungen sind am 1. März 2021 in Kraft getreten:
- Die Gesuche um Forschungssemester ehemaliger FR-Mitglieder an den SNF werden neu von der Geschäftsstelle behandelt (bisher: Forschungsratspräsidium).
- Im Dezember 2020 hat das FR-P eine Quotenregelung für Gremien des Forschungsrats beschlossen. Diese ist nun im Ausführungsreglement zum Organisationsreglement des Forschungsrats formell verankert.
- Neu gilt eine Präzisierung der Unvereinbarkeiten (Vermeidung von Interessenskonflikten) für die Mitgliedschaft in Gremien des Forschungsrats. Wenn zwischen Personen enge Beziehungen bestehen, dürfen sie nicht gleichzeitig in einem Gremium Mitglied sein oder dafür kandidieren. Die Regelung gilt für (Ehe-)Partner und nahe Verwandte.
24.02.2021 - BRIDGE: Reglemente für Proof of Concept und Discovery ab 2021
Ab 2021 sind die Teilnahmebedingungen der Förderangebote Proof of Concept und Discovery des Programms BRIDGE in Reglementen (bisher in Ausschreibungs-Dokumenten) geregelt. In diesem Rahmen haben der SNF und Innosuisse als die beiden Trägerorganisationen von BRIDGE Änderungen beschlossen. So stehen neu beide Programmteile allen Disziplinen und Innovationsarten offen. Das Engagement für eine nachhaltige Entwicklung ist erstmalig Teil der Evaluationskriterien. In Proof of Concept muss klar geregelt sein, wer die Rechte am geistigen Eigentum der Forschungsergebnisse hält. Neu übernimmt BRIDGE Kosten von Gleichstellungsmassnahmen und vergibt Flexibility Grants an Eltern, die Kinder betreuen. Und: Abgelehnte Projekte können nur noch einmal wieder eingereicht werden.
18.02.2021 - SNF Care: Entschädigung Betreuungskosten
SNF Care ist ein Angebot für Panelmitglieder, Gäste oder Referentinnen und Referenten an SNF-Veranstaltungen mit Betreuungspflichten gegenüber Kindern und anderen abhängigen Personen. Die Massnahme ermöglicht Beiträge an Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Ausserdem organisiert der SNF bei Bedarf die Betreuung mitreisender Kinder oder abhängiger Personen vor Ort oder übernimmt die Betreuungskosten für Daheimgebliebene. Es können auch Kosten mitreisender Betreuungspersonen berücksichtigt werden.
18.02.2021 - Förderung von Open-Access-Buchkapiteln
Der SNF finanziert die sogenannten "Book Chapter Processing Charges" (BCPC) für einzelne Buchkapitel auch dann, wenn nicht der komplette Sammelband frei zugänglich ist. Diese Regelung gilt neu für unbestimmte Zeit und nicht mehr als befristete Übergangsbestimmung. Der SNF beobachtet die Entwicklung im Bereich BCPC genau. Bei einem erheblichen Wachstum des Angebots an frei zugänglichen Sammelbänden könnte er dereinst auf diese Spezialregel verzichten.
18.02.2021 - Exzellenzbeiträge abgeschafft
Seit 2016 konnte der SNF Forschenden, deren Projekte in eine der beiden höchsten Qualitätskategorien eingestuft worden waren, Folgebeiträge, sogenannte Exzellenzbeiträge, in einem vereinfachten Verfahren zusprechen. Eine Auswertung des Förderinstruments zeigte nun jedoch neben der erhofften Vereinfachung für die Gesuchstellenden auch unerwünschte Effekte. Die Verlängerung der maximalen Projektdauer führte zu einer Situation, in der grosse Förderbeiträge für bis zu acht Jahre vergeben wurden, ohne dass in der Zwischenzeit eine vertiefte Evaluation durchgeführt wurde. Da Exzellenzbeiträge thematisch mit dem laufenden Forschungsprojekt verbunden sein müssen und normalerweise dieselbe Konstellation im Forschungsteam bedingen, ist die in der Grundlagenforschung nötige Flexibilität eingeschränkt. Zudem gibt es wegen des vereinfachten Verfahrens keine externe Begutachtung, wodurch den Forschenden wichtige Rückmeldungen zu ihren Projekten fehlen. Aufgrund dieser Analyse hat der SNF die Exzellenzbeiträge per 1. Januar 2021 abgeschafft.
18.02.2021 - Evaluationsverfahren des SNF erweitert
Der SNF entwickelt sein Evaluationsverfahren laufend weiter. Im Organisationsreglement des Forschungsrats hat er zu diesem Zweck neue Möglichkeiten verankert, die bei Bedarf in einzelnen Förderungsinstrumenten oder Programmen angewandt werden. Eine neue Regel besteht darin, dass Förderungsentscheide vorwiegend auf die Begutachtung durch externe Expertinnen und Experten abgestützt werden können. Ausserdem kann der SNF ab sofort Gesuche auf der Basis einer Losziehung auswählen, wenn das zuständige Begutachtungsgremium die Gesuche rund um die Förderlinie sachlich nicht weiter differenzieren kann. Das Präsidium des Forschungsrats hat die Kompetenz, weitere dem jeweiligen Förderungszweck angepasste Regeln zu beschliessen.
29.01.2021 - Vereinfachtes Auswahlverfahren bei SPIRIT
Das Auswahlverfahren bei SPIRIT war bisher zweistufig: Nach der Evaluation einer Projektskizze konnten die Forschenden ein vollständiges Gesuch einreichen. Neu verzichtet der SNF auf die Skizzenstufe und nimmt direkt die Gesuche entgegen. Damit vereinfacht er das Verfahren und reduziert dessen Dauer. Als Stichtag für die Eingabe gilt neu jeweils der 2. November. Ende Mai des Folgejahrs ist das Verfahren abgeschlossen. Die erste Ausschreibung gemäss neuem Modell wird der SNF im August 2021 veröffentlichen.
29.01.2021 - Anpassungen bei den Flexibilitäts- und Mobilitätsbeiträgen für Doktorierende
Das Prinzip "First come, first served" für Flexibilitäts- und Mobilitätsbeiträge gilt ab 1.1.2021 nicht mehr. Zum Vorteil der Nachwuchsforschenden hebt der SNF die Budgetbeschränkung auf. Neu bewilligt er Flexibility Grants für maximal 24 Monate. Mit einem einfachen Folgeantrag können Forschende die Grants bis zum Ende ihres Forschungsvorhabens verlängern. Ablehnungen wegen fehlender Budgetmittel bei Gesuchen, die spät im Kalenderjahr eingehen, drohen nicht mehr. Bei Mobilitätsbeiträgen kann der SNF neu Zusatzbeiträge vergeben, sofern sich seit der Gesuchstellung die Situation geändert hat und zusätzliche, nicht vorhersehbare Kosten anfallen.
29.01.2021 - Aufhebung der SNF-Forschungskommissionen an den Hochschulen
Der SNF führt die Evaluation der Gesuche um Mobilitätsstipendien sowie um Doc.CH-Beiträge ab 2021 zentral durch. Dadurch entfällt die bisher bei den lokalen SNF-Forschungskommissionen angesiedelte Evaluationsaufgabe. Die durch den SNF anerkannten Kommissionen an den zehn kantonalen Universitäten und den beiden ETH wurden deshalb per 1.1.2021 aufgehoben. Sie hatten eine Bindegliedfunktion zwischen SNF und Hochschulen. Diese fällt nicht weg, sondern wird in vielfältigen Zusammenarbeitsformen weiterhin gepflegt, namentlich über regelmässige Treffen und den Informationsaustausch zwischen dem SNF und den lokalen Vizerektoraten Forschung und Grant-Offices.